Sachgebiet Strahlenschutz
In vielen Einrichtungen der TU Dresden wird mit radioaktiven Stoffen, Röntgenstrahlern, Störstrahlern (Elektronenmikroskopen) bzw. Beschleunigeranlagen umgegangen. Von diesen Stoffen oder Geräten wird ionisierende Strahlung ausgesendet.
Zum Zweck des Schutzes vor den Gefahren ionisierender Strahlung gelten eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Von grundlegender Bedeutung sind dabei das
- Atomgesetz (AtG),
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV 2018).
Ergänzt werden diese Gesetze durch eine große Anzahl nationaler und internationaler Bestimmungen.
Die Organisation und Durchsetzung des gesetzlich geforderten Strahlenschutzes an der TU Dresden ist die Aufgabe des Sachgebiets Strahlenschutz.
Unser Selbstverständnis ist es, den Angehörigen der TU Dresden, die mit radioaktiven Stoffen bzw. ionisierender Strahlung umgehen, substanzielle Unterstützung zu geben. Wir gewähren praktische Hilfestellung, übernehmen notwendige Verwaltungsarbeiten und beraten über den Einsatz von ionisierender Strahlung.
Die Mitarbeiter des Sachgebiets haben langjährige Expertise sowohl in der praktischen Verwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung und als auch in fast allen Fragen der geltenden Gesetze.
Das Sachgebiet Strahlenschutz betreibt das Zentrale Radionuklidlabor der TU Dresden.
Leitender Strahlenschutzbevollmächtigter
NameHerr Dr. Steffen Taut
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Andreas-Schubert-Bau, Zi 529 Zellescher Weg 19
01069 Dresden