Stellen / Tätigkeiten
Datenschutzerklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Ausschreibung von Stellen und Tätigkeiten der TU Dresden
Für welche Zwecke sollen personenbezogene Daten verarbeitet werden?
Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung an der TU Dresden, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können sich Betroffene wenden
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten?
Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 11 Abs. 1 SächsDSDG, im Falle der Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Angaben über die Gesundheit) zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i.V.m. § 11 Abs. 2 SächsDSDG.
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie bei Ihrer Bewerbung angeben.
Wie werden die personenbezogenen Daten verarbeitet und wie lange werden sie gespeichert?
Die Datenverarbeitung erfolgt vertraulich. Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der TU Dresden sowie ggf. die Personalvertretungen (Personalrat, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie ggf. die Schwerbehindertenvertretung).
Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden zur Wahrung der Einspruchsrechte der Bewerber:innen für sechs Monate nach Beendigung des Einstellungsvorganges gespeichert und danach, wie von § 11 Abs. 4 SächsDSDG verlangt, gelöscht bzw. datenschutzgerecht vernichtet.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden ggf. Ihr Anschreiben und Ihr Lebenslauf in Ihre Personalakte aufgenommen.
Welche Rechte haben Betroffene grundsätzlich?
1) Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten sowie die möglichen Empfänger:innen dieser Daten zu verlangen. Ihnen steht eine Antwort innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Auskunftsersuchens zu.
2) Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16-18 DSGVO)
Sie können jederzeit gegenüber der TU Dresden die Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
3) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können verlangen, dass der/die Verantwortliche Ihnen Ihre personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form übermittelt. Alternativ können Sie die direkte Übermittlung der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten an eine:n andere:n Verantwortliche:n verlangen, soweit dies möglich ist.
4) Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
5 ) Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO)
Sie können sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der TU Dresden (siehe oben) sowie bei einer Beschwerde nach Art. 77 DSGVO an eine Aufsichtsbehörde zum Datenschutz wenden.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Frau Dr. Juliane Hundert
Devrientstraße 5
01067 Dresden
E-Mail:
Tel.: + 49 (0) 35185471 101
www.datenschutz.sachsen.de
Hinweis: Zur Inanspruchnahme der Rechte genügt eine Mitteilung per E-Mail an die jeweiligen Ansprechpersonen (siehe oben). Die Inanspruchnahme der Rechte entfaltet jedoch nur eine Wirkung, wenn durch die verarbeiteten Daten eine Identifizierung Ihrer Person möglich ist.
Welchen Pflichten unterliege ich als Bewerber:in?
Es besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten, da diese für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich sind. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die TU Dresden ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Sächsischen Hochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.