Medizinischer Notfall
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu medizinischen Notfällen.
Akutmaßnahmen
Bei einem Unfall: Unfallstelle absichern (z. B. Maschinen abstellen, Strom aus)
Prüfen – Rufen – Drücken
Aktuelle Informationen zur Reanimation in Zeiten von Corona finden Sie hier.
Prüfen Sie die Ansprechbarkeit und Atmung der/des Verunfallten oder akut Erkrankten.
Rufen Sie laut um Hilfe und Unterstützung durch Kolleginnen/Kollegen bzw. Ersthelfer-/innen Ihres Arbeitsbereiches, dann die Notrufnummer 112 und danach den Sicherheitsdienst der TUD 20000 bzw. 0351 463 20000.
Wichtige telefonische Angaben:
- Wo ist etwas geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind betroffen?
- Welche Art an Erkrankung/Verletzung liegt vor?
- Warten auf Rückfragen - Die Rettungsleitstelle beendet das Gespräch.
Drücken: Bei Nichtansprechbarkeit und Atemstillstand beginnen Sie schnellstmöglich mit der Herzdruckmassage (in der Mitte des Brustkorbs; mind. 100x/Minute), lassen Sie einen Laien-Defibrillator holen (Standorte) . Hören Sie nicht auf, bis der Rettungsdienst eintrifft! Geschulte Helfer/-innen sollten ergänzend Mund-zu-Mund-Beatmungen durchführen (im Verhältnis von 30 Herzdruckmassagen 2 Beatmungen durchführen).
Anwendung des Laien-Defibrillators
Nach Öffnen des Deckels werden Sie durch klare Sprachanweisungen des Gerätes durch die Reanimationsschritte geleitet.
Blutungen
- Wundabdeckung mit sterilem Verbandmaterial (im Liegen)
- bei starken Blutungen nach Möglichkeit Druckverband
- bei starken Blutungen Wärmeerhalt/Verletzten zudecken
Verbrennungen
- bei kleinflächigen Verbrennungen (< 10% der Körperoberfläche) kühlen mit fließendem Wasser
- bei großflächigen Verbrennungen keine Kühlung, Kleidung belassen
- Brandwunden locker mit sterilem Verbandmaterial abdecken
- bei großflächigen Verbrennungen Wärmeerhalt/Verletzten zudecken
Schock (Unruhe, blasse Hautfarbe, Zittern)
- ansprechbar: Beine hochlagern
- warm zudecken
- bewusstlos: Stabile Seitenlage
Notrufnummern
Für schnelle medizinische Hilfe und bei Feuer
Rettungsleitstelle: Tel. 112
Bei Gefahr für Leib und Leben, Überfall, Gewalt, Bedrohung und Unfällen
Polizei: Tel. 110
Bei (möglichen) Vergiftungen
Giftnotruf/Giftinformationszentrale: Tel. (0361) 73 07 30
Sicherheitsdienst der TU Dresden
Öffnet Schranken, weist Rettungsdienst ein: Tel. (0351) 463-20000
BEI GESUNDHEITSFRAGEN
Sollte kein akuter Notfall bestehen, können Sie sich gerne mit Ihren Fragen zu Erste-Hilfe-Maßnahmen, z. B. bei kleineren Unfällen an den Gesundheitsdienst wenden:
Tel. (0351) 463-36199
Das Team berät und unterstützt Sie gerne!
Ambulante Versorgung (D-Ärzte/-Ärztinnen)
Für die ärztliche Erstversorgung nach einem Arbeitsunfall besteht freie Arztwahl, z. B. D-Arzt/Ärztin (von der Unfallkasse Sachsen zugelassene/r Chirurg/in oder Orthopäde/Orthopädin) oder nächst erreichbarer Arzt/Ärztin des passenden Fachgebietes (z. B. Allgemeinmediziner/in, Augenarzt/-ärztin, Dermatologe/Dermatologin, HNO-Arzt/-Ärztin).
Eine Vorstellung beim D-Arzt bzw. der D-Ärztin ist dann erforderlich, wenn der erstbehandelnde Arzt bzw. die erstbehandelnde Ärztin festgestellt hat, dass eine Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt oder die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauern wird (DGUV Vorschrift 1, § 24 (4)). Ein Verzeichnis der D-Ärzte/-Ärztinnen findet sich unter:
https://www.uksachsen.de/versicherung/unfallanzeige-versicherungsfall/d-arzt-verzeichnis
Download alphabetische Übersicht der D- Ärzte in Dresden
Aushänge für die Ersten-Hilfe-Plakate
Bereitschaftsdienste, Notfallambulanzen und Beratungsstellen
Eine Auflistung aller Bereitschaftsdienste, Notfallambulanzen und Beratungsstellen können Sie dem Wegweiser für Krisen der Stadt Dresden entnehmen.
Dokumentation der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Im Zuge der Anwendung des Datenschutzgesetzes wurde das Verbandbuch durch den Meldeblock (Block in Papierform) ersetzt. Alternativ zur Papierform steht Ihnen ein elektronisch ausfüllbares Formular „Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen und/oder Unfällen (dt./engl.)“ zur Verfügung. Der Block oder das digitale Formular sind zur Nachweisführung für alle Erste-Hilfe-Leistungen zu nutzen.
Die einzelnen Dokumente, sowie noch vorhandene Verbandbücher müssen mindestens 5 Jahre unter Verschluss beim Vorgesetzten bzw. bei einem von ihm Beauftragten aufbewahrt werden.
Bei Unfällen ohne ärztliche Behandlung ist die Nutzung des Meldeblocks bzw. des digitalen Formulares ausreichend. Sofern es sich um Unfälle mit Arztbesuch handelt, ist die jeweilige Unfallanzeige an das SG 4.6 zu senden (für Beamte abweichend).
Zur Seite der Arbeitssicherheit
Zur Bestellung des Meldeblockes in Papierform nutzen Sie bitte unser Bestellformular.