05.12.2018
70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Konferenz in Dresden zu Anspruch und Realität
Am 7./8. Dezember befassen sich auf einer Konferenz in Dresden renommierte Gäste aus Praxis und Wissenschaft mit der Frage, wie sich die Situation der Menschenrechte in den vergangenen 70 Jahren verbessert hat und wie bestehende Defizite abgebaut werden können.
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Obwohl nicht rechtsverbindlich, legte sie den Grundstein für die Arbeit zahlreicher internationaler Institutionen. Auf ihr beruhen rechtsverbindliche Regelungen zur weltweiten Einhaltung der Grundwerte menschlicher Zivilisation. Dieser Anspruch steht im Kontrast zur Lage der Menschen und ihrer Rechte in der heutigen Welt.
„We have Come a Long Way – The Universal Declaration of Human Rights at 70 – Normativity and Compliance” lautet der Titel der gemeinsam von TU Dresden, Universität Leipzig, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Friedrich-Schiller-Universität Jena organisierten Tagung zum 70. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Den Organisatoren ist es gelungen, international renommierte Gäste aus Praxis und Wissenschaft für die Konferenz zu gewinnen. Neben Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union werden Vorsitzende und Vizevorsitzende von verschiedenen UN-Menschenrechtsorganen ihre Sicht auf die Lage der Menschenrechte und Ideen für die notwendige Verbesserung von Menschenrechten weltweit vortragen.
Denn trotz vieler, durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte inspirierten und rechtlich verbindlicher Menschenrechtsverträge wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Anti-Folterkonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, ist die Einhaltung der Menschenrechte nicht zufriedenstellend. Die Konferenz wird dieses zentrale Problem in den Blick nehmen, indem je ein Praktiker und ein Wissenschaftler anhand eines Themas die Probleme bei der Umsetzung diskutieren.
Beispielsweise wird Prof. Ruth Halperin-Kaddari, Vizepräsidentin des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau, den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen bei der Verbesserung der Menschenrechtslage von Frauen mit der Potsdamer Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Andrea Liese erörtern. Ebenso wird die Rolle europäischer Gerichte, wie etwa die des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte oder des Gerichtshofes der Europäischen Union, bei der Durchsetzung der Rechte analysiert. Wichtig sind diese Gerichte insbesondere, weil hier für Staaten verpflichtende Urteile gesprochen werden. Entsprechend des Konzepts der Konferenz wird je ein Richter zusammen mit einem Wissenschaftler darüber nachdenken, inwieweit diese europäischen Institutionen die Durchsetzung von Menschenrechten verbessern.
„We have Come a Long Way – The Universal Declaration of Human Rights at 70 – Normativity and Compliance”: 7./8. Dezember im Klemperer-Saal der Sächsischen Landes- und Staatsbibliothek, Zellescher Weg 18, 01069 Dresden.
Detailliertes Programm unter: https://tu-dresden.de/gsw/jura/ifve/jfoeffl9