20.06.2017
Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule
TU Dresden beschließt eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Uni für alle: Als erste sächsische Hochschule hat die TU Dresden einen eigenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelt und beschlossen. Damit bekennt sich die Universität zur Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Als strategisches Grundlagendokument ist der Aktionsplan ein Wegweiser und Handlungsleitfaden für alle Mitglieder der TU Dresden. Er enthält 57 konkrete Maßnahmen, die die Teilhabe von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am Universitätsleben verbessern sollen. „Mit dem Beschluss des Aktionsplanes durch das Rektorat haben wir als TU Dresden einen Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Universität erreicht“, sagt Prof. Antonio Hurtado, Prorektor für Universitätsentwicklung. „Er soll dazu beitragen, dass Inklusion als Prinzip in allen Lebensbereichen Einzug hält. Die Verwirklichung der Ziele stellt eine langfristige, gesamtuniversitäre Aufgabe dar.“
Seit 2015 wurde der Aktionsplan an der Stabsstelle Diversity Management entwickelt. Besonders wichtig dabei war die aktive Mitarbeit des Beirats Inklusion, in dem sich neben den gesetzlichen Beauftragten und Interessengruppen zahlreiche Akteure aus allen Bereichen der Universität engagieren: sowohl Beschäftigte aus Wissenschaft und Verwaltung als auch Studierende. Einige von ihnen leben selbst mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und konnten so ihre Erfahrungen und Bedürfnisse aus erster Hand einbringen. „Mit dem Aktionsplan haben wir gemeinsam zwei wichtige Dinge geschafft“, sagt Stefanie Pietsch, Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Stabsstelle Diversity Management. „Zum einen ist er eine Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen an der TU Dresden. Und zum anderen können wir damit zeigen, dass Inklusion in einem umfassenden Verständnis viel mehr bedeutet und große Chancen für die gesamte Universität bietet.“ Ein Beispiel ist das bereits angelaufene Projekt zum barrierefreien Leit- und Orientierungssystem. Dieses soll nicht nur sehbehinderten Menschen Orientierung bieten, sondern ist zudem zweisprachig angelegt, sodass auch internationale Gäste und Uniangehörige, die kein Deutsch sprechen, schnell ihren Weg finden.
57 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern
1. Bauliche Barrierefreiheit
2. Lehre und Forschung
3. Studium
4. Beschäftigung
5. Kommunikations- und Führungskultur
6. Qualitätsmanagement
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: https://tu-dresden.de/chancengleichheit/inklusion/aktionsplan
Informationen für Journalisten
Stefanie Pietsch
Stabsstelle Diversity Management
Tel.: +49 (0) 351 463-39720