11.01.2012
Stellungnahme der TU Dresden zur Vorabmeldung der ZEIT „Doktorvater distanziert sich von Roland Wöller“
Die TU Dresden hat die Dissertation von Dr. Roland Wöller
zweimal untersuchen lassen. Beide Untersuchungen haben ergeben,
dass im Ergebnis eine Aberkennung des Doktortitels in keiner
Weise gerechtfertigt wäre.
Prof. Hans-Heinrich Trute, Leiter der Untersuchungskommission,
die im Dezember 2011 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat,
unterstreicht auch nach den neuen Anwürfen (aktuelle
Vorabmeldung der ZEIT) gegen Dr. Roland Wöller: „Unsere
Kommission hat die Dissertation von Dr. Roland Wöller mehrere
Monate lang genauestens und nach den höchsten
wissenschaftlichen Standards geprüft.“ Er zeigt sich zudem
erstaunt von der Erklärung des in der ZEIT zitierten
Doktorvaters, Ulrich Kluge. „Die Kommission ist sich sicher,
die Arbeit von Roland Wöller mindestens ebenso genau gelesen
und im Hinblick auf die Einhaltung oder Verletzung
wissenschaftlicher Standards untersucht zu haben, wie der
Doktorvater und Erstgutachter zu jedem denkbaren Zeitpunkt. Ihm
hätte es im Übrigen freigestanden, etwaige Bedenken bereits
2007 dem zuständigen Promotionsausschuss darzulegen.“
Der Jurist Prof. Hans-Heinrich Trute gilt als ausgewiesener
Experte. Unter anderem war er mehrere Jahre Ombudsmann der DFG
für wissenschaftliches Fehlverhalten.
Auf Grund der neuen Berichte, die die Wochenzeitung die ZEIT in
ihrer Ausgabe vom 12. Januar 2012 veröffentlichen will, hat
sich heute (11.01.2012) der zweite Gutachter der Dissertation
von Dr. Roland Wöller, der Ökonom Prof. Marco
Lehmann-Waffenschmidt, zu Wort gemeldet. Er bezeichnet die
Vorwürfe des Doktorvaters Ulrich Kluge als „ungeheuerlich“.
Auch er selbst sei von Journalisten der ZEIT im vergangenen
Jahr angerufen und um eine Einschätzung der Dissertation
gebeten worden. Er schätze die Arbeit nach wie vor als
wissenschaftlich sehr anspruchsvoll und als wertvollen Beitrag
zur Analyse der deutsch-deutschen Wiedervereinigung ein. Dies
habe er den Journalisten der ZEIT auch so mitgeteilt.
Die TU Dresden wird Herrn Ulrich Kluge zu einem Gespräch
einladen, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Position zu
erläutern.
Im Jahr 2002 hatte Dr. Wöller seine Dissertation mit dem Titel
„Der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung
Deutschlands (1952 bis 1975)“ fertiggestellt und promoviert. Im
Jahr 2006 wurden gegenüber der TUD Anschuldigungen geäußert, er
habe dabei eine unveröffentlichte Magisterarbeit plagiiert. Die
Philosophische Fakultät der TU Dresden ist diesen Vorwürfen im
Jahr 2007 nachgegangen. Die damalige Überprüfung ergab, dass
weder ein Plagiat noch eine Urheberrechtsverletzung, noch
Täuschungsabsicht festgestellt werden konnte. Wegen
handwerklicher Fehler sprach der Promotionsausschuss eine
schriftliche Ermahnung aus, verbunden mit dem Hinweis,
entsprechende Korrekturen bei einer Neuauflage der im Druck
veröffentlichten Dissertation vorzunehmen. Nachdem im Juli 2011
erneut Vorwürfe laut wurden, hat der Dekan der Philosophischen
Fakultät der TUD ein Verfahren vor der unabhängigen
Untersuchungskommission angeregt. Unter Leitung von Prof.
Hans-Heinrich Trute wurde die Arbeit von Dr. Roland Wöller
umfassend hinsichtlich des Vorliegens wissenschaftlichen
Fehlverhaltens geprüft.
Informationen für Journalisten:
Kim-Astrid Magister,
Tel.: 0351 463-32398, 0172 7999468
Kim-Astrid Magister
11. Januar 2012