02.05.2016
Exzellenz 3.0 an der TU Dresden
Die TU Dresden wird sich auch an der kommenden Runde der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder beteiligen - und zwar in beiden Förderlinien: mit Clusteranträgen und für den Titel Exzellenzuniversität. Dies teilte der Rektor der TU Dresden, Prof. Hans Müller-Steinhagen, im Rahmen eines Pressegesprächs mit: „Mit unserem Status quo als Exzellenzuniversität, zwei Exzellenzclustern und einer Graduiertenschule, unserem Ruf als forschungsstarke Universität und unserer hervorragenden Kooperation mit außeruniversitären Forschungs- und Kultureinrichtungen im Rahmen von DRESDEN-concept sehen wir große Chancen, Exzellenzuniversität zu bleiben.“
Gleichzeitig bezeichnete er den neuen Wettbewerb als den bisher härtesten. „Wir brauchen eine begeisternde Vision, eine zielgerichtete Strategie, die dazu passenden Strukturen, Systeme und Prozesse und einen Geist des Zusammenwirkens, der uns als Universität beflügelt und in allen unseren Angeboten und Handlungen spürbar ist.“
Seit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 22. April kann die TUD davon ausgehen, dass die derzeit geförderte Graduiertenschule DIGS-BB, die beiden Exzellenzcluster cfaed und CRTD sowie das Zukunftskonzept eine Überbrückungsfinanzierung für zwei Jahre, also bis Ende 2019 erhalten.
Auch in der neuen Runde der Exzellenzinitiative wird es um die Förderung von Spitzenforschung an Universitäten und die Stärkung der Universitäten und des Wissenschaftsstandortes Deutschland im internationalen Wettbewerb gehen. Es wird zwei Förderlinien geben: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Das jährliche Finanzvolumen soll 533 Mio. Euro betragen. Mit 148 Mio. Euro pro Jahr sollen insgesamt acht bis elf Exzellenzuniversitäten gefördert werden. Das heißt, jede Universität, die mit dem Exzellenztitel ausgezeichnet wird, kann jährlich auf 10 bis 15 Mio. Euro Förderung hoffen. Die Exzellenzuniversitäten sollen künftig alle sieben Jahre evaluiert werden. Eine Voraussetzung für die Förderung als Exzellenzuniversität ist, dass die Universität über mindestens zwei Exzellenzcluster verfügt.
Der Zeitplan in der neuen Runde der Exzellenzinitiative sieht vor, dass bis April 2017 die Antragsskizzen für die Exzellenzcluster eingereicht werden. Für die positiv bewerteten Clusterskizzen müssen bis Februar 2018 Vollanträge formuliert werden. Für Dezember 2018 ist die Entscheidung über die Clusteranträge geplant, so dass die Exzellenzcluster ab Jahresbeginn 2019 starten können. Im Februar 2019 werden dann die Vollanträge der Exzellenzkonzepte eingereicht.
Sowohl die Förderlinie der Exzellenzcluster als auch die der Exzellenzuniversitäten sollen nicht mehr so eng wie bisher ausschließlich auf Forschung zugeschnitten sein. Vielmehr sollen auch forschungsorientierte Lehre, Forschungsinfrastrukturen sowie Ideen- und Wissenstransfer förderfähig werden, vorausgesetzt es wird damit das Ziel der Spitzenforschung unterstützt.
An der TU Dresden liegt die Gesamtkoordination der Bewerbung im Rahmen der Exzellenzinitiative beim Rektor.
In der Förderlinie Exzellenzcluster werden die beiden bestehenden Cluster cfaed und CRTD mit Fortsetzungsanträgen in den Wettbewerb gehen. Darüber hinaus wird die TU Dresden zeitnah entscheiden, für welche weiteren Projekte Antragsskizzen erarbeitet werden.
Informationen für Journalisten:
Kim-Astrid Magister
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