04.10.2013
TU Dresden unterzeichnet „Frankfurter Manifest“
Der Anteil der eingeworbenen Drittmittel am Gesamthaushalt der deutschen Universitäten wird immer größer. Bildung - und damit auch die Hochschulen - ist Ländersache. Während die vom Bund finanzierte außeruniversitäre Forschung auf deutlich bessere Voraussetzungen blicken kann, sehen sich die deutschen Universitäten trotz steigender Studierendenzahlen vor immer größeren Finanzproblemen. Die Lösung kann die Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen im deutschen Wissenschaftssystem sein. Dieser Forderung verleihen jetzt drei Universitäten (TU Dresden, Goethe-Universität Frankfurt und Karlsruher Institut für Technologie), zwei Institute der Helmholtz-Gemeinschaft, ein Leibniz-Institut sowie die Berliner Charité in dem sogenannten Frankfurter Manifest Nachdruck.
Das Frankfurter Manifest umfasst vier Eckpunkte für zukunftsweisende Kooperationen:
- Bund und Länder sind offen für neue Formen der institutionalisierten Zusammenarbeit von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und unterstützen die Diversität bereits bestehender Modelle. Generell sind jedoch die Rahmenbedingungen zu fixieren, die langfristig das Bestehen solcher Wissenschaftsverbünde gewährleisten.
- Bund und Länder billigen den Kooperationspartnern – gegebenenfalls durch die Einführung von Experimentierklauseln – institutionelle Autonomie in allen Handlungsfeldern zu – von der Einrichtung von Studiengängen bis hin zur internen Organisation.
- Bund und Länder schaffen die erforderlichen Voraussetzungen, um die Arbeitsfähigkeit der Hochschulen in ihrer Breite langfristig sicherzustellen. Darüber hinaus müssen jedoch zur weiteren Ausdifferenzierung und Qualitätssteigerung des deutschen Wissenschaftssystems Strategien für gemeinsame Vorhaben der Spitzenforschung von außeruniversitären und universitären Einrichtungen ins Zentrum der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pakte gerückt werden – darunter der Exzellenzinitiative und des Paktes für Forschung und Innovation.
- Bund und Länder erkennen ihre Verantwortung für die Förderung von Spitzenforschung und garantieren dafür verlässliche Rahmenbedingungen. Sie sind bereit, rechtliche und steuerliche Hindernisse zu beseitigen; dazu gehört eine zeitgemäße Änderung des Artikels 91b im Grundgesetz, die eine Finanzierung der strukturellen Wissenschaftsverbünde durch den Bund ermöglicht.
Wie erfolgreich solche Kooperationen sein können, zeigt der Wissenschaftsverbund DRESDEN-concept, den die TU Dresden gemeinsam mit zahlreichen außeruniversitären Wissenschafts- und Kultureinrichtungen in Dresden gegründet hat. „Trotz unseres Erfolges mit DRESDEN-concept stoßen wir immer wieder an Grenzen, die sich z.B. aus Artikel 91b des Grundgesetzes ergeben, welcher regelt, dass Universitäten länderfinanziert sind. Egal, ob es gemeinsame Lehrprojekte für unsere Studierenden oder um eine gemeinsame Technologieplattform mit den außeruniversitären Einrichtungen geht: Viele sehr sinnvolle und scheinbar einfache Ideen sind auf Grund der schwierigen Gesetzeslage nur sehr kompliziert realisierbar“, resümiert Prof. Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden und Mitautor des Frankfurter Manifests.
Artikel in der Sächsischen Zeitung vom 16. Oktober 2013: "Weg mit den Barrieren"
Deutschlands Hochschulen droht der Abstieg in die Mittelmäßigkeit. Schuld ist die Finanzierung. Deshalb sollte der Bund die Chance haben, Geld zu geben. Das ist jetzt noch oft verboten.
Autor: Rektor der TU Dresden, Prof. Dr. Hans Müller-Steinhagen
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