15.06.2020
Prof. Christina Dornack in den Sachverständigenrat für Umweltfragen berufen
Bundesumweltministerin Svenja Schulze beruft neuen Sachverständigenrat für Umweltfragen
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat das Bundeskabinett der Neuberufung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) zugestimmt. Für die nächste Amtsperiode, die am 1. Juli 2020 beginnt und bis Mitte 2024 dauert, wurden vier Universitätsprofessorinnen und -professoren aus unterschiedlichen Disziplinen neu berufen, die über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen:
- Frau Prof. Dr.-Ing. Christina Dornack, TU Dresden, für den Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Köck, Universität Leipzig, für den Bereich Umwelt- und Planungsrecht
- Herr Prof. Dr. Josef Settele, Universität Halle-Wittenberg, für den Bereich Naturschutz/Ökologie/Biodiversität/Landnutzung
- Frau Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller, FernUniversität Hagen, für den Bereich deutsche und europäische Umweltpolitik
Erneut in den 7-köpfigen Umweltrat berufen wurden die bisherigen Sachverständigen:
- Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Universität Bielefeld, für den Bereich Gesundheitswissenschaften/Toxikologie/Lärm/Umweltgerechtigkeit
- Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert, DIW Berlin, für den Bereich Wirtschaftswissenschaften/Klimaschutz/Energie/Verkehr
- Herr Prof. Dr. Wolfgang Lucht, PIK Potsdam, für den Bereich Nachhaltigkeit/Erdsystemanalyse
Bundesumweltministerin Schulze: „In den kommenden Jahren kommt es darauf an, durch gemeinsames und entschlossenes Handeln Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, solidarischer und umweltverträglicher zu gestalten. Für diesen sozial-ökologischen Umbau braucht es gute Politikberatung auf wissenschaftlicher Grundlage. Ich bin zuversichtlich, dass der SRU auch in Zukunft hierzu maßgeblich beitragen wird. Ich freue mich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem neuen Rat und seine Impulse. Dem noch bis Ende dieses Monats amtierenden Umweltrat danke ich für seine engagierte Arbeit.“
Der 1971 von der Bundesregierung eingerichtete Sachverständigenrat für Umweltfragen hat gemäß § 3 des Einrichtungserlasses den Auftrag, die jeweilige Situation der Umwelt und deren Entwicklungstendenzen darzustellen. Er soll Fehlentwicklungen und Möglichkeiten zu deren Vermeidung oder zu deren Beseitigung aufzeigen. Er übergibt dem Bundesumweltministerium alle vier Jahre ein umfassendes Umweltgutachten und erarbeitet darüber hinaus Sondergutachten, Stellungnahmen und Offene Briefe. Die sieben derzeitigen Mitglieder haben am 14. Mai 2020 ihr Umweltgutachten 2020 zum Thema „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“ im Rahmen einer Videokonferenz an Bundesumweltministerin Schulze übergeben.