17.12.2015
Petry widerruft Falschbehauptung über die TUD
In der ARD-Sendung „Hart aber Fair“ vom 30. November 2015 hat die Vorsitzende der AfD Frauke Petry behauptet, an der TUD gebe es Schriftstücke, in denen den Mitarbeitern Disziplinarmaßnahmen angedroht werden, falls sie sich an politischen Demonstrationen beteiligen.
Seitens der Universitätsleitung hat es solche Dokumente niemals gegeben. Um die Behauptungen von Frau Petry nicht unwidersprochen im Raum stehen zu lassen, ist die TU Dresden mit anwaltlicher Unterstützung an Frau Dr. Petry herangetreten und hat sie zunächst um Mitteilung gebeten, auf welche Schriftstücke sie sich bezieht.
Am 15. Dezember 2015 hat die AfD erklärt, dass ihr keine Schriftstücke der TU Dresden vorliegen, welche die Androhung von Disziplinarmaßnahmen gegenüber Mitarbeitern beinhalten. Heute (17. Dezember 2015) hat die Vorsitzende der AfD gegenüber der TUD sowohl einen Widerruf abgegeben, in dem sie ihre Behauptung als unwahr widerruft, als auch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, in der sie sich verpflichtet die besagten falschen Behauptungen nicht zu wiederholen.
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Kim-Astrid Magister
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