Dec 20, 2016
Zuschussvereinbarung des Freistaates Sachsen mit den Hochschulen - Planungssicherheit bis 2024
Am 19. Dezember wurde die Zuschussvereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den 14 staatlichen Hochschulen unterzeichnet und damit ein tragfähiges Fundament und ein außergewöhnlich langfristiger Finanzierungsrahmen für die sächsischen Hochschulen bis Ende 2024 geschaffen.
Prof. Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden, betont: „Die heute zwischen dem Freistaat Sachsen und den sächsischen Hochschulen unterzeichnete Zuschussvereinbarung schafft für die Hochschulen hinsichtlich der finanziellen Mittel und der Stellen für die kommenden acht Jahre eine Planungssicherheit, die in dieser Dauer bundesweit einzigartig ist. Zudem wurden die ursprünglich im Jahr 2010 vom sächsischen Landtag beschlossenen Stellenkürzungen wieder zurückgenommen. Für die TUD bedeutet dies, dass etwa 250 Stellen erhalten bleiben und seit längerer Zeit endlich wieder einmal eine Planung ohne Stellenkürzungen ermöglicht wird! Dafür sind wir der Landesregierung dankbar, da es andernfalls für die TUD unmöglich gewesen wäre, ihre positive Entwicklung fortzusetzen und in der kommenden Runde der Exzellenzinitiative erfolgsversprechende Konzepte einzureichen.“
Die jetzige Zuschussvereinbarung gibt nicht nur finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen über die nächsten acht Jahre, sondern erhöht mit einem Gesamtvolumen von über 6,5 Milliarden Euro auch deren Mittel und Handlungsspielräume. Im Dezember 2013 war die bisherige Zuschussvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren bis Ende 2016 unterzeichnet worden. Mit dem Abschluss der Zuschussvereinbarung 2017 – 2024 wird eine wesentliche Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt.
Mit der Vereinbarung wird unter anderem die Finanzierung von 9034 Personalstellen an den Hochschulen sichergestellt. Außerdem wurde der Verzicht auf den geplanten Abbau von 754 Stellen von 2017 an vereinbart. Die Gelder, die wegen der Übernahme der BAföG-Mittel für die Studierenden durch den Bund freigeworden sind, sollen ebenso wie die Hochschulpaktmittel 2020 des Bundes auch weiterhin vollständig für den Hochschulbereich verwendet werden. Zusätzlich stellt der Freistaat Sachsen den Landesanteil der Exzellenzinitiative zur Verfügung. Ferner sind weitere investive Zuschüsse pro Jahr für die Hochschulen in Abhängigkeit der Haushaltsentwicklung möglich.
Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange zeigt sich zufrieden: „Diese Zuschussvereinbarung bietet das solide finanzielle Fundament, auf dem sich die Hochschulen in den nächsten acht Jahren weiter entwickeln und sich entsprechend ihrer Stärken profilieren können. Das Studienangebot und die Forschungsfelder werden besser verzahnt und genauer aufeinander abgestimmt. Wir erleben einen Paradigmenwechsel weg vom Abbau von Kapazitäten hin zu langfristiger Planungssicherheit auf einem soliden finanziellen Niveau. Das gewährleistet ein gutes Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrkräften. Die Qualität von Lehre, Forschung und Wissenstransfer kann weiter verbessert werden. Die Hochschulen können ihrer Verantwortung für die Gesellschaft insgesamt und für ihre Region wahrnehmen. Die Exzellenz wird gestärkt. Nun können sie auf stabilem Niveau und mit großer Autonomie in die Zukunft schauen. Darüber bin ich sehr froh.“
Die Zuschussvereinbarung verankert zudem die Leistungsverpflichtungen der Hochschulen und bildet die finanzielle Grundlage für die individuellen Zielvereinbarungen, die zwischen dem Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und den einzelnen Hochschulen geschlossen wurden. So verpflichten sich die Hochschulen u. a. dazu, die staatlichen Vorgaben zu Studienanfängern und Studentenzahlen zu erreichen, gemeinsame Leistungs- und Ressourcenpotenziale auszuschöpfen sowie ihr Verwaltungshandeln weiter zu optimieren.
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Kim-Astrid Magister
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