May 09, 2018
Schließung der Juristischen Fakultät soll auf 2020 verschoben werden
Der Senat der TU Dresden hat in seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 dem Vorschlag zur Verschiebung der Auflösung der Juristischen Fakultät vom 31. August 2018 auf den 30. September 2020 zugestimmt. Diese Zustimmung gilt vorbehaltlich eines positiven Votums des Fakultätsrates der Juristischen Fakultät.
Das Rektorat der TUD hatte die Verschiebung der Auflösung auf den Weg gebracht, nachdem es die erheblichen Bedenken von Studierenden, die sich auf die Sicherstellung des Lehrangebots für die derzeit noch Immatrikulierten beziehen (Vertrauensschutz), aufgegriffen und mit dem SMWK Verhandlungen zur Verbesserung dieser Situation geführt hatte. Im Ergebnis der Gespräche wird das SMWK die zunächst für den Herbst 2018 geplante Versetzung von einem der zwei weiteren rechtwissenschaftlichen Professoren vorerst nicht vollziehen. Damit kann das erforderliche Lehrangebot weiterhin abgedeckt werden.
Außerdem ermöglicht die aufgeschobene Versetzung, dass die für die Bildung einer Fakultät benötigte Mindestgröße nicht unterschritten und auch deshalb eine Schließung der Juristischen Fakultät zum 01.09.2018 noch nicht notwendig wird.
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