Dec 11, 2013
Bittere Pille für die TU Dresden
Mit großem Bedauern hat die TU Dresden den Gesetzentwurf der
Staatsregierung zur Zukunft der Sächsischen
Landesbibliothek/Staats- und Universitätsbibliothek Dresden
(SLUB) zur Kenntnis genommen. Die SLUB ist seit 1996 Landes-
und Staatsbibliothek und gleichzeitig auch die Bibliothek der
TU Dresden. Dank des gegenwärtigen SLUB-Gesetzes, das einen
maßgeblichen Einfluss der TU Dresden in allen Angelegenheiten
der bibliothekarischen Versorgung der Hochschule sicherstellt,
hat sich dieses einzigartige Kooperationsmodell hervorragend
bewährt.
Mit der Gesetzesnovelle, die voraussichtlich am 17.12.2013 im
Landtag verabschiedet werden soll, wird dieses Mitspracherecht
der TU Dresden nun deutlich beschnitten.
Von der Universitätsleitung und dem Kuratorium der SLUB
geäußerte Bedenken gegenüber dem SMWK und Landtagsabgeordneten
wurden nicht berücksichtigt, ebenso wenig die kritischen
Kommentare der zur Anhörung durch den Ausschuss für
Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien geladenen
Experten, darunter der Prorektor für Forschung als Vertreter
der TU Dresden.
Der Prorektor für Forschung der TU Dresden, Professor Gerhard
Rödel, der gleichzeitig Vorsitzender der Bibliothekskommission
der TU Dresden und Mitglied des Kuratoriums der SLUB ist, sieht
in der Gesetzesnovelle eine massive Beschneidung der Rechte der
TUD in Bezug auf ihre Universitätsbibliothek: „Der Einfluss
unserer Universität auf die strategische Entwicklung der SLUB
wird stark eingeschränkt. Damit hat die TU Dresden deutlich
weniger Mitspracherecht als alle anderen Universitäten
deutschlandweit bei der bibliothekarischen Versorgung ihrer
Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“
Informationen für Journalisten:
Kim-Astrid Magister, Tel.: 0351 463-32398