19.08.2016
Statement der TUD zum Angebot, zwei Stiftungsprofessuren an der Juristischen Fakultät einzurichten
50 Anwälte, Anwaltskanzleien und Steuerberater möchten der Juristischen Fakultät der TU Dresden mit insgesamt knapp 1 Million Euro zwei Stiftungsprofessuren finanzieren. Dies wurde heute, 19.08.2016, bekanntgegeben. Hintergrund dafür ist der aktuelle Entwurf zum Sächsischen Hochschulentwicklungsplan, der vorsieht, das Studienfach „Rechtswissenschaft“ an der Universität Leipzig zu konzentrieren und an der TU Dresden den Bachelorstudiengang „Law in Context“ und den Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht“ einzustellen. Fünf Professuren der Juristischen Fakultät der TUD sollen dafür mittelfristig an die Universität Leipzig verlagert werden.
Mit den zwei in Aussicht gestellten Stiftungsprofessuren wollen die Stifter die Juristenausbildung an der TU Dresden erhalten, damit auch künftig eine ausreichend große Zahl an Juristen für Sachsen ausgebildet wird.
Zunächst einmal begrüßt die TUD das Engagement der Juristen und bedankt sich für diese nicht selbstverständliche Initiative. Zwei Stiftungsprofessuren klingen auf den ersten Blick sehr verlockend, lösen aber leider in keiner Weise das Problem. Die Entscheidung, die Juristenausbildung in Leipzig zu konzentrieren, ist eine politische Entscheidung mit dem Ziel, mehr Richter, Staats- und Rechtsanwälte für Sachsen auszubilden. Dies ist durch die Einführung von zwei neuen Stiftungsprofessuren an der TU Dresden nicht zu realisieren, da die derzeitigen rechtswissenschaftlichen Studiengänge der TUD keine ausreichenden Abschlüsse für diese Aufgaben und für andere juristische Aufgaben im höheren öffentlichen Dienst bieten. Um dieses gewünschte Ziel zu erreichen, müssten diese Studiengänge stattdessen wieder auf die 2003 von der damaligen Landesregierung des Freistaats Sachsen beendete juristische Staatsexamensausbildung an der TU Dresden umgestellt werden.
Nach aktuellem Stand würden für die Wiedereinführung des Staatsexamens an der TUD aber insgesamt mindestens 15 Professuren benötigt. Derzeit verfügt die Juristische Fakultät der TUD aber nur über neun planmäßige Professuren, von denen fünf für einen Wechsel nach Leipzig bestimmt sind. Selbst dann, wenn die Juristenausbildung nicht in Leipzig konzentriert und keine TUD Professuren an die Universität Leipzig wechseln würden, wäre das Staatsexamen an der TU Dresden nicht wieder einführbar ohne die dauerhafte Zuführung von sechs zusätzlichen Professuren (Professor + wiss. Mitarbeiter + Sekretariat). Auch angesichts der zwei in Aussicht stehenden Stiftungsprofessuren würden immer noch vier Professuren incl. Folgepersonal fehlen; Stellen, die entweder vom Freistaat Sachsen zusätzlich an die TU Dresden gegeben oder an anderen Fakultäten der TU Dresden abgebaut werden müssten.
Ein Umbau innerhalb der TUD würde bedeuten, dass strategische Überlegungen und Entwicklungen der Universität der letzten Jahre zurückgenommen werden müssten. Da alle strategischen Überlegungen auch mit einem Focus auf die kommende Exzellenzbewerbung erfolgten, könnte ein solcher Umbau der Professuren und Stellen anderer Fakultäten im schlimmsten Fall auch die Chancen der TUD in der nächsten Runde der Exzellenzinitiative schmälern. Zwangsläufig werden damit Stellen- und Kapazitätskürzungen in MINT-Fächern und der Lehrerbildung verbunden sein und damit eine Reduzierung des Lehrangebots der TU Dresden.
Die Konzentration der Juristenausbildung an der Universität Leipzig wird dagegen keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bewerbung der TUD im Rahmen der Exzellenzinitiative haben.
Auch ohne Staatsexamensstudiengänge und ohne Stiftungsprofessuren bleibt an der TUD ausreichend juristische Kompetenz für die Ausbildung in anderen Bereichen wie den Wirtschaftswissenschaften, den Ingenieur- und Geisteswissenschaften erhalten.
Die TU Dresden wird auch weiterhin über eine ausgewogene interdisziplinär funktionierende Struktur der Ingenieur-, Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Medizin verfügen. Die - nicht zuletzt auch für den Lehrexport erhaltenswerten - Kompetenzen in einigen Spezialgebieten, die stellenweise national und international gesehen und geachtet werden, sollen weiterhin bestehen bleiben und so der TU Dresden das für das Zusammenspiel der wissenschaftlichen Disziplinen relevante juristische Fachwissen sichern.
Zwei Stiftungsprofessuren an der Juristischen Fakultät der TUD aufzubauen würde bedeuten, dass die TUD nach Verausgabung der Stiftungsmittel (d.h. nach knapp drei Jahren) diese Professuren selbst finanzieren müsste. Dafür müssten für Jahrzehnte jährlich finanzielle Mittel in Höhe von etwa 400.000 Euro seitens der TUD bereitgestellt werden.
Auch dies käme einer nachhaltigen Schwächung anderer Strukturen der TUD gleich, da für eine einmalige Stiftung von 1 Million Euro insgesamt eine Verpflichtung von etwa 29 Millionen (für alle sechs zusätzlich benötigten rechtswissenschaftlichen Professuren) aus eigenen Mitteln eingegangen werden müsste.
Trotzdem bleibt bei allen genannten Problemen die Initiative, zwei Stiftungsprofessuren zu schaffen, großartig und absolut begrüßenswert. Ein solches bürgerschaftliches Engagement ist nicht selbstverständlich und die TUD bedankt sich ausdrücklich für dieses Angebot. Um aber tatsächlich das von den Initiatoren genannte Ziel zu erreichen, schnell und nachhaltig mehr Volljuristen für Sachsen auszubilden, erlaubt sich die TU Dresden den Vorschlag, ob es nicht sinnvoller wäre, diese beiden Stiftungsprofessuren für die Universität Leipzig zu finanzieren. Wenn die finanziellen Mittel der Universität Leipzig zur Verfügung gestellt würden, könnten dort umgehend deutlich mehr Studierende immatrikuliert und zum dort angebotenen Juristischen Staatsexamen geführt werden. Dies entspräche einer effektiven Nutzung dieser großzügig in Aussicht gestellten Mittel und das bei gleichzeitiger Erfüllung der politischen Forderung nach Konzentration der Juristenausbildung in Leipzig und des Wunsches, mehr Volljuristen für das Land Sachsen auszubilden.
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Kim-Astrid Magister
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