29.04.2020
TU Dresden trifft Festlegungen zur Durchführung von Prüfungen während der Corona-Pandemie, um Nachteile für Studierende weitgehend zu verhindern
Der Senat der TU Dresden am 29. April 2020 in einer Sondersitzung Grundsatzbeschlüsse für das Sommersemester 2020 gefasst und hochschulweite Festlegungen für Studium und Prüfungsverfahren getroffen, um durch die Corona-Pandemie verursachte Belastungen und rechtliche Unsicherheiten abzufedern.
„Mit diesen weitgehenden Beschlüssen ist die TU Dresden eine der ersten Universitäten bundesweit, die die drängenden Fragen rund um Studium und Lehre während der Corona-Pandemie umfassend beantwortet und dabei ihr Versprechen einlöst, Nachteile für Studierende möglichst abzuwenden“, fasst der Prorektor für Bildung und Internationales, Prof. Hans Georg Krauthäuser, die Entscheidungen zusammen.
Unter anderem wurde festgelegt, dass grundsätzlich alle vorgesehenen Prüfungsleistungen des aktuellen Semesters angeboten werden sollen, dabei aber alternative Prüfungsformen wie beispielsweise mündliche Prüfungen mit Hilfe von Videokonferenzsystemen möglich sind. Die Studierenden können selbst entscheiden, ob sie an den Prüfungen teilnehmen und ob sie das erreichte Prüfungsergebnis annehmen wollen. Darüber hinaus steht es allen Studierenden frei, sich das aktuelle Semester nicht auf ihre Regelstudienzeit anrechnen zu lassen.
Der heutige Senatsbeschluss ist dabei ein weiterer konsequenter Schritt, das laufende Sommersemester trotz der Corona-Pandemie nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Obwohl die TU Dresden seit dem 21. März 2020 im Notbetrieb arbeitet, ist es gelungen, den Lehrbetrieb am 6. April 2020 ausschließlich digital aufzunehmen. Ab dem 4. Mai 2020 wird es wieder erste Präsenzlehrveranstaltungen geben für die Angebote, die nicht oder nur sehr schwer digital durchgeführt werden können, wie zum Beispiel Laborpraktika.
Leitend für alle Festlegungen sind dabei folgenden Grundsätze:
- Der gesundheitliche Schutz von Lehrenden und Studierenden hat höchste Priorität.
- Das Sommersemester 2020 soll kein verlorenes Semester sein.
- Aus der aktuell dynamischen Umsetzungsgeschwindigkeit für digitale Lehre soll ein möglichst großer Nutzen für Lehren und Lernen an der TU Dresden gezogen werden.
Prof. Hans Georg Krauthäuser informierte im Anschluss an die Senatssitzung alle Studierenden mit einer Rundmail über die getroffenen Entscheidungen und wies dabei auch darauf hin, dass gegebenenfalls weitere Beschlüsse erforderlich sein werden: „Ein Großteil der Fragen rund um Studium und Lehre sind damit beantwortet - jedoch ist die Lage so dynamisch, dass auch in den kommenden Wochen weitere Fragen auftauchen oder sich Rahmenbedingungen ändern werden. Wir werden dann wie auch bisher im Dialog aller Gruppen bedarfsgerechte Lösungen erarbeiten.“
Die Beschlüsse des Senats vom 29. April 2020 sind nachzulesen unter: https://tu-dresden.de/tu-dresden/gesundheitsmanagement/ressourcen/dateien/corona/tud-dokumente-intern/Beschluss-Senat-29-04-2020_Studium-Pruefungsverfahren_dt.pdf/at_download/file
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