05.06.2012
Sächsische Verfassung feiert 20-jähriges Jubiläum
Die Verfassung für den Freistaat Sachsen ist am 6. Juni 1992 in Kraft getreten. Anlässlich dieses 20-jährigen Jubiläums veranstalten die Sächsische Staatskanzlei und Prof. Dr. Arnd Uhle von der Juristischen Fakultät der TU Dresden morgen, dem 6. Juni 2012, ein eintägiges Symposium.
Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Johannes Beermann, und die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine von Schorlemer, werden die Staatsregierung bei dieser Veranstaltung vertreten.
„Zwanzig Jahre Sächsische Verfassung waren aus Sicht der Staatsregierung zwanzig gute Jahre. Wir haben eine sehr stabile und verlässliche Grundlage für die freiheitliche Demokratie in Sachsen“, sagte Staatsminister Beermann. Die Sächsische Verfassung habe den Praxistest hervorragend bestanden. Die jetzt diskutierte Aufnahme eines verbindlichen Verbots neuer Schulden wäre eine passende Ergänzung zum richtigen Zeitpunkt. „Das hochkarätig besetzte Symposium anlässlich des Jubiläums verspricht interessante Ergebnisse. Ich freue mich, dass auch die maßgeblichen Gestalter der Verfassung von 1992 teilnehmen. So wird die Verfassungswirklichkeit mit dem Blick der Vergangenheit und der Gegenwart diskutiert, um Sachsen auch zukünftig verlässlich gestalten zu können."
In verschiedenen Vorträgen werden während des Symposiums unter anderem die Entstehung der Sächsischen Verfassung, ihre staatsrechtlichen Charakteristika und zukünftigen Perspektiven eingehend untersucht und reflektiert. Mitgestalter der Verfassung wie der ehemalige Ministerpräsident Kurt Biedenkopf und der damalige Justizminister Steffen Heitmann werden dabei ebenso zu Wort kommen wie die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen und Vizepräsidentin des Oberlandesgerichtes Dresden, Birgit Munz, sowie renommierte Professoren der Juristischen Fakultät.
Eröffnet und geleitet wird das Symposium von Prof. Dr. Arnd Uhle, der an der Juristischen Fakultät der TU Dresden seit 2009 den Stiftungslehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht und Staatswissenschaften, inne hat. Nach seiner Einschätzung ist die Sächsische Verfassung die freiheitlichste Verfassung, die in Sachsen jemals Geltung erlangt habe. „Sie hat sich seit ihrem Inkrafttreten als ebenso entwicklungsoffene wie stabile rechtliche Grundordnung des sächsischen Freistaates und als tragfähiges Fundament für das gesellschaftliche Zusammenleben etabliert. Heute ist sie ein verfassungsrechtlicher Solitär. Denn sie ist die einzige Landesverfassung in der Bundesrepublik Deutschland, die seit ihrem Inkrafttreten bis zum heutigen Tage unverändert geblieben ist. Das sagt viel über ihre außerordentlich gelungene Grundanlage aus, aber auch viel über ein hier im Freistaat lebendiges Bewusstsein von Rang, Würde und Eigenart einer Verfassung.“
Medienvertreter sind zu diesem Symposium am 6. Juni 2012 herzlich in den Hörsaal 038 im „Von-Gerber-Bau“, Bergstraße 53, 01069 Dresden (nicht Rektoratssaal der TU Dresden, Mommsenstraße 13, 01069 Dresden!) eingeladen und erhalten weitere Informationen (u.a. den detaillierten Ablauf) im Internet unter http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/jfoeffl11/folder.2012-02-29.7275115956/Programm-Web.pdf