21.12.2011
Plagiatsvorwürfe: Untersuchungsverfahren gegen Dr. Roland Wöller wird eingestellt
Die Unabhängige Untersuchungskommission beschließt die
Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen
wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen Dr. Roland Wöller und
untermauert damit die Ergebnisse der ersten Untersuchung. Der
Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist nach Auffassung
der Kommission im Ergebnis nicht begründet.
In ihrem abschließenden Untersuchungsbericht, der dem Rektor
der TUD am 20. Dezember 2011 übermittelt wurde, teilt der
Leiter der Kommission, Prof. Hans-Heinrich Trute, mit, dass die
Kommission Roland Wöllers Dissertation unabhängig von der
Arbeit des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät
der TUD aus dem Jahr 2007/2008 erneut untersucht hat und zu
keiner anderen Bewertung gekommen ist. Im Ergebnis der
Untersuchung beschließt die Kommission, das Verfahren der
Untersuchung möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von
Dr. Roland Wöller bezüglich seiner Dissertation
einzustellen.
Im Jahr 2002 hatte Dr. Wöller seine Dissertation mit dem Titel
„Der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung
Deutschlands (1952 bis 1975)“ fertiggestellt und promoviert. Im
Jahr 2006 wurden gegenüber der TUD Anschuldigungen geäußert, er
habe dabei eine unveröffentlichte Magisterarbeit plagiiert. Die
Philosophische Fakultät der TU Dresden ist diesen Vorwürfen im
Jahr 2007 nachgegangen. Die damalige Überprüfung ergab, dass
weder ein Plagiat, noch eine Urheberrechtsverletzung, noch
Täuschungsabsicht festgestellt werden konnten. Wegen
handwerklicher Fehler sprach der Promotionsausschuss eine
schriftliche Ermahnung aus, verbunden mit dem Hinweis,
entsprechende Korrekturen bei einer Neuauflage der im Druck
veröffentlichten Dissertation vorzunehmen.
Nachdem im Juli 2011 erneut Vorwürfe laut wurden, hat der Dekan
der Philosophischen Fakultät der TUD ein Verfahren vor der
unabhängigen Untersuchungskommission angeregt.
Unter Leitung von Prof. Hans-Heinrich Trute wurde die Arbeit
von Dr. Roland Wöller umfassend hinsichtlich wissenschaftlichen
Fehlverhaltens geprüft. Dazu wurde die vorliegende Dissertation
nicht nur mit der besagten Magisterarbeit verglichen, sondern
auch mit einer Reihe weiterer Arbeiten im thematischen
Umfeld.
Im Ergebnis dieser intensiven Prüfung stellt die
Untersuchungskommission in ihrem Abschlussbericht fest, dass
Textähnlichkeiten oder –übereinstimmungen nur mit der besagten
unveröffentlichten Magisterarbeit für den von beiden Arbeiten
gemeinsam abgedeckten historischen Zeitraum vorliegen und dass
diese sehr differenziert bewertet werden müssen. Nicht
hinsichtlich aller Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten lässt
sich eine Vereinbarkeit mit wissenschaftlichen Standards
bejahen. Indes hat die Kommission hier kein vorsätzliches oder
grobfahrlässiges Verhalten erkennen können und deshalb den
Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens verneint. Für die
übrigen Teile der Arbeit ließen sich ähnliche Übereinstimmungen
von Texten nicht finden: „Die Kommission hat keinen Zweifel
daran, dass W. die Arbeit eigenständig und in eigenständiger
Quellenauswertung erstellt hat.“
Informationen für Journalisten:
Kim-Astrid Magister,
Tel.: 0351 463-32398