Dokumente und Leitfäden
Gleichstellungsdokumente an der TU Dresden
- Gleichstellungskonzept 2025 (PDF-Datei)
Als Grundlage für eine systematische und professionalisierte Gleichstellungsarbeit analysiert das Gleichstellungskonzept geschlechtsspezifische und andere Ungleichheiten und leitet daraus gleichstellungsfördernde Maßnahmen an der TU Dresden ab. Der Fokus liegt auf dem wissenschaftlichen Personal. - Broschüre Beratungsqualität an der Technischen Universität Dresden (pdf-Datei)
Die vorliegende Handreichung formuliert den Qualitätsanspruch der
TU Dresden für Beratung. Sie richtet sich sowohl an Institutionen mit Be-
ratungsauftrag als auch an einzelne Beratende. - Berufungen: Das Team der Berufungsbeauftragten gestaltet Berufungsverfahren transparent, fair und nach internationalen Standards. Arbeitshilfen unterstützen dabei, Chancengleichheit im Verfahren sicherzustellen und den Ablauf professionell zu begleiten. Mehr zum Ablauf von Berufungsverfahren an unserer Universität, sowie alle Service- und Beratungsangebote finden Sie auf den Informationsseiten des Berufungsteams der TU Dresden
- Leitfaden Genderinklusive Kommunikation (PDF-Datei)
Der verbindliche Leitfaden zur genderinklusiven Kommunikation in Sprache und Bild „Dem Geschlecht gerecht“ gibt wichtige Hinweise zur geschlechtergerechten und diversitätssensiblen Kommunikation an unserer Hochschule. - Richtlinie zum Umgang mit Belästigung, Diskriminierung und Gewalt (pdf-Datei)
Die Richtlinie vom 30.10.2019 wurde in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht. - Leitfaden zum Umgang mit Suizidalität
Mit diesem Leitfaden möchten wir ein Bewusstsein für die Alarmsignale von
Suizidalität schaffen, den richtigen Umgang mit diesen Signalen vermitteln
und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen.
Weitere Dokumente
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. - Erläuterungen und Beispiele zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz