Gebühren
Allgemeine Hinweise:
Grundsatz
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Tätigkeit der Ethikkommission kostenpflichtig ist. Eine Gebührenbefreiung oder eine Reduktion der Gebühren kommt nur in Ausnahmenfällen in Betracht.
Gebührenreduktion oder -befreiung
Für die Beantragung einer Gebührenreduktion oder –befreiung muss von der antragstellenden Person glaubhaft und mittels entsprechender Belege (Ablehnungsbescheide o.ä.) nachvollziehbar begründet werden, dass keine Mittel für die geplante Studie zur Verfügung stehen und wie dennoch sichergestellt wird, dass die Studie auch ohne finanzielle Mittel ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Finanzielle Zuwendungen jeglicher Herkunft sind, insbesondere im Hinblick auf deren Höhe, anhand entsprechender Unterlagen offenzulegen. Eine Selbstauskunft, dass Gebühren der Ethikkommission dadurch nicht abgedeckt sind, ist nicht ausreichend.
Für die Beantragung einer Gebührenreduktion oder –befreiung ist das aktuelle Formular der Ethikkommission zu verwenden.
DFG-Fördermittel
Die Gebühren der Ethikkommission werden nun von den Fördermitteln der DFG mit umfasst. Für die Übernahme der anfallenden Gebühren sind die Mittel als „sonstige Mittel“ bei der Beantragung des Projektes bei der DFG unbedingt mit aufzunehmen https://www.dfg.de/foerderung/faq/lebenswissenschaften_faq/index.html). Diese können zusätzlich zu den Projektmitteln beantragt werden.
Hinsichtlich der Höhe der anfallenden Gebühren bitten wir sich an der nachstehenden Tabelle zu orientieren. Da die konkrete Gebührenhöhe erst nach erfolgter Beratung ermittelt werden kann, wird empfohlen die maximale Gebühr als mögliche Kosten bzw. Mittelbedarf anzugeben. Eine nachträgliche Aufnahme/Beantragung dieser Mittel bei der DFG ist nicht möglich.
Aufgrund der Kostenübernahme durch die DFG bei Mittelbeantragung ist eine Gebührenbefreiung für DFG-Projekte grundsätzlich nicht mehr möglich. Es liegt in der Verantwortung der Studienleitung diese Mittel im Rahmen des Förderantrages bei der DFG mit zu beantragen. Sollte die Beantragung der Mittel ggf. auch aus Unkenntnis vergessen worden sein, sind die Gebühren der Ethikkommission durch Haushaltsmittel zu begleichen.
Im Rahmen von DFG-Projekten bitten wir daher stets um Übermittlung einer Kostenübernahmeerklärung.
Für den ergehenden Gebührenbescheid wird unsererseits ein Mahnstopp von 6 Monaten eingerichtet. (Sollte innerhalb von 6 Monaten keine Rückmeldung der DFG vorliegen besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Mahnstopps.)
Bei Ablehnung des Förderantrages durch die DFG, ist dieser Ablehnungsbescheid der Ethikkommission umgehend zuzuleiten. In diesen Fällen kann der Gebührenbescheid wieder aufgehoben werden.
Auszug aus der Gebührentabelle:
Multicenter-Studien als federführende Ethikkommission:
Votum: | 2.500,00 € bis 10.000,00 € |
Amendment: | 200,00 € bis 600,00 € |
Nachmeldung Prüfzentrum / Prüfer: | 200,00 € pro Zentrum / Prüfer |
Investigator's Brochure: | 200,00 € bis 250,00 € |
Jahresbericht: | 100,00 € bis 250,00 € |
Multicenter-Studien als mitberatende Ethikkommission:
Votum: | 1.000,00 € bis 2.000,00 € |
Amendment: | 200,00 € bis 600,00 € |
Nachmeldung Prüfzentrum / Prüfer: | 100,00 € bis 250,00 € |
Investigator's Brochure: | 100,00 € bis 250,00 € |
Jahresbericht: | 100,00 € bis 250,00 € |
Monocenter-Studien:
Votum: | 1.500,00 € bis 4.000,00 € |
Amendment: | 200,00 € bis 600,00 € |
Nachmeldung Prüfzentrum / Prüfer: | 100,00 € bis 250,00 € |
Investigator's Brochure: | 200,00 € bis 250,00 € |
Jahresbericht: | 100,00 € bis 250,00 € |
[Die Gebühren für klinische Prüfungen nach der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 richten sich nach der Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung - KPBV]
Berufrechtliche/Satzungsrechtliche Studien:
Erstberatung: | bis 1.500,00 € |
Amendment: | bis 600,00 € |