03.04.2023
Gebühren der Ethikkommission werden von DFG-Fördermitteln abgedeckt
Im Falle einer Bewilligung des Projekts werden dann die entsprechenden Gebühren von der DFG übernommen. Im DFG-Antragsformular müssen die Gebühren unter „Sonstige Mittel“ entsprechend angegeben werden.
Aufgrund dessen wird eine Gebührenbefreiung für DFG-Projekte bei der Ethikkommission zukünftig grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
Sie erhalten zunächst einen entsprechenden Gebührenbescheid. Bei Ablehnung des Förderantrages kann jedoch, nach Vorlage der entsprechenden Mitteilung der DFG, der Gebührenbescheid der Ethikkommission wieder aufgehoben werden. Sollten Sie die Beantragung der Mittel ggf. auch aus Unkenntnis vergessen haben, sind die Gebühren der Ethikkommission durch Haushaltsmittel zu begleichen. Dies ist zu beachten.