20.03.2019
Neuerungen im Strahlenschutz
Bitte beachten Sie die geänderten Vorschriften zum Strahlenschutz. Sofern zum Zweck der medizinischen Forschung radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung angewendet werden, benötigen Sie gegebenenfalls eine zustimmende Stellungnahme einer registrierten Ethikkommission gem. § 36 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Die Ethikkommission an der TU Dresden ist eine im Anwendungsbereich des Strahlenschutzgesetzes tätige und registrierte Ethikkommission.
Für die Beantragung einer zustimmenden Stellungnahme bitten wir Sie folgendes Antragsformular zu verwenden.