Ämter und Ministerien
Integrationsamt
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
Integrationsamt
Reichsstraße 3
09119 Chemnitz
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Sozialamt
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Telefon: +49 351 488-12 00
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Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden werden sfolgende Anträge bearbeitet:
Erst-/Änderungsantrag zur feststellung einer Behinderung nach dem § 69 SGB IX, einschließlich der Ausgabe des Schwerbehindertenausweises,
Antrag auf Gewährung des Landesblindengeldes nach dem Landesblindengesetz.
Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beauftragte der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen
Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Dresden