15.03.2017
Änderung der Grundsätze des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre
Der Senat hat in seiner Sitzung am 8.02.2017 die Änderung der Grundsätze des Qualitätsmanagementsystems für Studium und Lehre beschlossen.
Die Grundsätze des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre regeln die Verfahren der internen Akkreditierung neuer und bestehender Studiengänge der TU Dresden. Ziel ist es, ein Höchstmaß an Transparenz der Studienbedingungen zu schaffen und die Grundlage für eine Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Studiengänge zu legen. Die Änderung wurde notwendig, da sich das Verfahren zum Abschluss von Zielvereinbarungen zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre nicht bewährt hat. § 7 Abs. 8, welcher den Abschluss von Zielvereinbarungen festlegte, wurde gestrichen. Eine Verbindlichkeit in Bezug auf die Erfüllung der Auflagen, die Auseinandersetzung mit den Empfehlungen und die Umsetzung der Maßnahmen wird nun ausschließlich über die Beschlüsse der Kommission Qualität in Studium und Lehre hergestellt. Zudem soll im Lehrbericht statt über die Umsetzung der Zielvereinbarung künftig über den Umgang mit den in der Studiengangsakkreditierung festgelegten Empfehlungen und den Stand der Umsetzung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -verbesserung berichtet werden (§8). Weiterhin soll statt des Begriffs der „Zertifizierung“ der Studiengänge künftig der in der Öffentlichkeit verbreitete Terminus der „Akkreditierung“ genutzt werden.
Grundsätze des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre (10.03.2017)