25.11.2019
Änderung eines Qualitätsziels für Studium und Lehre zur Förderung des Teilzeitstudiums
Der Senat der TU Dresden hat in seiner Sitzung am 13. November 2019 die Änderung eines Qualitätsziels beschlossen.
Vorausgegangen war eine Initiative der Studierenden in der Senatskommission Lehre zur Verbesserung der Möglichkeiten zum Teilzeitstudium an der TU Dresden. Neben einer Anregung zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes und einer elektronischen Vereinfachung des Wechsels zwischen Voll- und Teilzeitstudium wurde eine Änderung eines Qualitätsziels für Studium und Lehre vorgeschlagen. Das Qualitätsziel sollte dahingehend überarbeitet werden, dass Konzepte für ein Teilzeitstudium in allen Studiengängen erarbeitet und umgesetzt werden. In Abstimmung zwischen den antragstellenden Studierenden und dem Prorektor für Bildung und Internationales wurde ein Kompromiss gefunden, der die vorgebrachten Bedenken einer verpflichtenden Umsetzung einzelner Fakultäten berücksichtigt und begründete Ausnahmen zulässt.
Das Qualitätsziel 8.1 lautet nunmehr:
Eine Flexibilisierung des Studiums soll eine individuelle Studienplanung (z.B. zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder Studienfinanzierung) ermöglichen. Insbesondere ist in der Regel die Möglichkeit zum Teilzeitstudium vorzusehen; in Einzelfällen sind stichhaltig begründete Ausnahmen möglich. Die Umsetzung der Flexibilisierung und des Teilzeitstudiums ist zu gewährleisten und durch Beratung zu erleichtern.