Feb 24, 2020
erste Begehung im Systemakkreditierungsverfahren / Begutachtung durch externe Gutachtergruppe
DIe TU Dresden ist seit dem 31. März 2015 erfolgreich systemakkreditiert. Seitdem darf sie eigenverantwortlich die Qualität ihrer Studiengänge überprüfen und im Erfolgsfall das Siegel des Akkreditierungsrates verleihen. Um die bis zum 31. September 2021 laufende Systemakkreditierung zu verlängern, ist eine erneute externe Begutachtung notwendig. Wie zur vorherigen Systemakkreditierung hat die TU Dresden eine Selbstdokumentation (jetzt: Selbstevaluationsbericht) erstellt und eine externe Agentur mit der Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems beauftragt. Seit 2018 entscheidet allerdings nicht die Agentur, sondern der Akkreditierungsrat selbst über die Akkreditierung.
Mitte Dezember 2019 hat die TU Dresden bei der Agentur eine Dokumentation eingereicht, aus der besonders die internen Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen, das Leitbild und das Profil der Hochschule, ihr Studienangebot, die definierten Qualitätsziele und das System der internen Qualitätssicherung von Studium und Lehre hervorgehen. Die Dokumentation verdeutlicht die Funktionsweise zur Qualitätssicherung und -entwicklung und zeigt, wie die formalen Kriterien für Studiengänge und die fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge und Qualitätsmanagementsysteme gemäß SächsStudAkkVO erfüllt werden. Zusätzlich wurde eine Stellungnahme der Studierendenvertretung eingereicht, wenngleich solch eine Stellungnahme seit 2018 nicht mehr verpflichtend ist.
Die erste Begehung der von der Agentur eingesetzten Gutachtergruppe findet am 12. und 13. März 2020 statt. Sie dient vornehmlich der Information über die TU Dresden und ihr Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem. Die Gutachterinnen und Gutachter führen in dieser Begehung Gespräche mit dem Rektorat, Studierenden, den Mitgliedern des Arbeitskreis Q und der Kommission Qualität in Studium und Lehre sowie den mit Analyse-, Prüf- und Koordinationsaufgaben befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zentrum für Qualitätsanalyse, dem Sachgebiet Studiengangsangelegenheiten und dem Sachgebiet Akademisches Controlling und Qualitätsmanagement. Die Gutachterinnen und Gutachter überprüfen zudem die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und entscheiden, welche Unterlagen die Hochschule für die zweite Begehung ergänzend vorlegen muss. Abschließend verständigen sich die Gutachterinnen und Gutachter auf die Zusammenstellung der Stichprobe.