Fragen und Antworten zur Exzellenzstrategie
Die folgende Liste an Fragen und Antworten bietet einen Überblick sowie weiterführende Informationen zu allen wichtigen Aspekten des Themenkomplexes „Exzellenz“.
Zusammengestellt wurden die Informationen auf Basis verschiedener Online-Quellen der Deutschen Forschungsgemeinschaft unter http://www.dfg.de/foerderung/programme/exzellenzstrategie/.
Im Sommer 2016 haben sich Bund und Länder auf ein Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative geeinigt – die so genannte „Exzellenzstrategie“ (ExStra).
Das Programm umfasst zwei in ihrer Beantragung aufeinander folgende Förderlinien:
1. Exzellenzcluster zur projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden
2. Exzellenzuniversitäten zur dauerhaften Stärkung der Universitäten und zum Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung, entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbünde von Universitäten
Eine Bewerbung um den Titel „Exzellenzuniversität“ kann nur dann erfolgen, wenn an einer Hochschule mindestens zwei Exzellenzcluster bzw. einem Hochschulverbund mindestens drei Exzellenzcluster bewilligt werden.
Die Exzellenzstrategie ist das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative.
Die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen ist ein 2005/06 erstmals ausgelobtes Förderprogramm in Deutschland, das 2017/18 durch die Exzellenzstrategie abgelöst wurde. Die Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie fließt seit 1. November 2019.
Das Förderprogramm Exzellenzinitiative wurde 2005 gemeinsam von Bund und Ländern gestartet, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und die universitäre Spitzenforschung sichtbarer zu machen.
Diese strategischen Zielsetzungen verfolgte der Wettbewerb in drei projektbezogenen Förderlinien:
1. Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
2. Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung
3. Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung
Nur Universitäten, die in allen drei Förderlinien erfolgreich waren, durften den Titel „Exzellenzuniversität“ führen. Das waren in der letzten Förderphase von 2012 bis 2017 neben der TU Dresden zehn weitere Hochschulen in Deutschland.
Das Förderprogramm Exzellenzstrategie wurde 2016 von Bund und Ländern in Nachfolge der Exzellenzinitiative mit dem Ziel beschlossenen, die Universitäten weiterhin durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen zu stärken sowie Profilbildungen und Kooperationen fortzusetzen und weiterzuentwickeln. Die mit der Exzellenzinitiative erreichte Dynamik und erfolgreiche Entwicklung soll fortgeführt werden.
Die Förderlinien wurden in der Exzellenzstrategie von drei auf zwei reduziert:
1. Exzellenzcluster
2. Exzellenzuniversitäten
Die Förderlinie der Graduiertenschulen wird im Rahmen der Exzellenzstrategie nicht fortgesetzt, weil die Graduiertenschulen zunehmend in die Regelstrukturen der Universitäten überführt wurden.
Im Gegensatz zur zeitlich begrenzten Exzellenzinitiative (letzte Programmphase von 2012 bis 2017) läuft die Exzellenzstrategie auf unbestimmte Zeit. Das heißt aber nicht, dass erfolgreiche Universitäten nun dauerhaft gefördert werden.
Alle sieben Jahre – erstmals 2025/26 – müssen sich die zukünftigen Exzellenzuniversitäten einer Evaluation unterziehen. Dabei wird geprüft, ob die Fördervoraussetzungen weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten
- mit mind. zwei bzw. drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und
- einer Evaluation unterziehen, die prüfen soll, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden.
Die Exzellenzstrategie ist im Jahr 2017 mit 80 Millionen Euro, ab 2018 mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro dotiert. 75 Prozent der Mittel kommen vom Bund, 25 Prozent trägt das jeweilige Sitzland der Universitäten.
Wie schon bei der Exzellenzinitiative wird auch die Exzellenzstrategie durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und den Wissenschaftsrat durchgeführt. Die DFG ist dabei für die Förderlinie der Exzellenzcluster zuständig, der Wissenschaftsrat für die Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“.
Die Förderentscheidung wird durch die Exzellenzkommission getroffen. Diese besteht aus einem 39-köpfigen Expertengremium sowie aus den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder.
Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten.
Dabei führen die Mitglieder des Expertengremiums und die Ministerinnen und Minister der Länder bei der Abstimmung jeweils eine Stimme, die Bundesministerin führt sechzehn Stimmen. Das entspricht 39 Stimmen für das Expertengremium und 32 Stimmen für die staatlichen Vertreterinnen und Vertreter. Damit liegt die Stimmenmehrheit in der Exzellenzkommission bei der Wissenschaft.
Das international besetzte Expertengremium besteht aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen.
Die Mitglieder des Expertengremiums werden vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und von der Wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats gemeinsam vorgeschlagen und von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) ernannt. Der oder die Vorsitzende des Wissenschaftsrats und der Präsident oder die Präsidentin der DFG gehören dem Expertengremium ohne Stimmrecht an und führen den Vorsitz.
Die Projekte der Exzellenzinitiative liefen bis Oktober 2017 und wurden bis zum Start der Neuförderung im Rahmen der Exzellenzstrategie am 1. November 2019 mit einer Überbrückungs- bzw. Auslauffinanzierung weitergeführt.
An der TU Dresden betrifft das:
- die Graduiertenschule Dresden International Graduate School for Biomedicine and Bioengineering (DIGS-BB)
- die beiden Exzellenzcluster Center for Advancing Electronics Dresden (cfaed) und Center for Regenerative Therapies Dresden (CRTD)
- sowie das Zukunftskonzept „Die Synergetische Universität“
Die Förderlinie der Graduiertenschulen wird im Rahmen der Exzellenzstrategie nicht fortgesetzt, weil die Graduiertenschulen zunehmend in die Regelstrukturen der Universitäten überführt wurden. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses spielt aber in den zukünftigen Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten eine tragende Rolle. Außerdem stehen mit den Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) weiterhin Fördermöglichkeiten für thematisch fokussierte Promotionsprogramme zur Verfügung.
Alle Hochschulen profitieren, wenn Deutschland als international wettbewerbsfähiger und herausragender Wissenschaftsstandort wahrgenommen wird. Zusätzlich finanzierte Stellen bedeuten in der Regel auch ein zusätzliches Lehrangebot für Studierende.
Die Exzellenzstrategie enthält zudem differenzierte Fördermöglichkeiten, welche die Universitäten dabei unterstützen sollen, fachliche und strategische Profile auszubilden. Diese Profile können neben der Forschung auch Leistungsbereiche wie zum Beispiel die forschungsorientierte Lehre einbeziehen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Lehre mit anderen zielgerichteten Maßnahmen. Für zusätzliche Studienanfänger stellt der Bund im „Hochschulpakt 2020“ von 2007 bis 2023 über 20 Milliarden Euro bereit. Zusätzlich stehen mit dem „Qualitätspakt Lehre“ rund 2 Milliarden Euro an Bundesmitteln für die Verbesserung der Hochschullehre zur Verfügung.
- 21. Februar 2018: TUD reicht sechs Anträge für Exzellenzcluster ein
- 27. September 2018: drei der sechs Anträge für Exzellenzcluster der TUD werden bewilligt
- 10. Dezember 2018: TUD-Antrag „TUD 2028 - Synergy and Beyond" auf den Titel „Exzellenz-Universität“ wird eingereicht
- 1. Januar 2019: Beginn der Förderung für Exzellenzcluster
- 20./21. Februar 2019: Vor-Ort-Begehung an der TU Dresden durch ein internationales Expertengremium
- 19. Juli 2019: TU Dresden verteidigt ihren Exzellenz-Titel (11 Universitäten bzw. Universitätsverbünde aus 19 Anträgen ausgewählt)
- 1. November 2019: Beginn der Förderung als „Exzellenzuniversität“
Alle sieben Jahre werden die Exzellenzuniversitäten im Rahmen eines Evaluationsverfahrens begutachtet und bei positiver Bewertung sowie Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen (erforderliche Mindestanzahl von Exzellenzclustern) weiter gefördert (siehe auch Frage 25).
Noch nicht im Programm geförderte Universitäten können im Rahmen einer neuen Ausschreibungsrunde Anträge einreichen. Zusätzlich zu den dann bereits existierenden elf Exzellenzuniversitäten können maximal vier weitere Universitäten eine Förderung als „Exzellenzuniversität“ erhalten (siehe auch Frage 26).
Aus 195 Bewerbungen wurden 88 Clusterprojekte ausgewählt, die in der finalen Bewerbungsrunde um die Förderlinie „Exzellenzcluster“ konkurrierten.
Die 88 ausgewählten Bewerbungen kamen von 41 Hochschulen aus 13 Bundesländern. Rund 40 Prozent der Projekte knüpften an Exzellenzcluster an, die bereits in der vorausgegangenen Exzellenzinitiative gefördert wurden; rund 60 Prozent wurden für den Wettbewerb in der Exzellenzstrategie neu konzipiert.
Am 27. September 2018 wurde verkündet, welche Clusterprojekte für eine Förderung ausgewählt wurden. Seit 1. Januar 2019 werden 57 Clusterprojekte an 34 Hochschulen gefördert. An der TU Dresden wurden drei Exzellenzcluster bewilligt.
Die Erfahrung zeigt, dass die Themen so spannend und die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler so dynamisch sind, dass sich nach einer kurzen „Trauerphase“ meist andere Förderformate für diese Vorhaben finden.
Mit den Exzellenzclustern sollen an deutschen Universitätsstandorten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen etabliert und dabei wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation ermöglicht werden.
Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule sein, ihr Profil deutlich schärfen und Prioritätensetzung verlangen und darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Förder- und Karrierebedingungen schaffen.
Somit dienen Exzellenzcluster der projektförmigen Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden.
Für eine Förderung ausgewählt wurden 57 Exzellenzcluster an 34 Universitäten. Die TU Dresden war mit drei von sechs Clusteranträgen erfolgreich.
- Exzellenz der Forschung und der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im jeweiligen thematischen Forschungsfeld
- Wissenschaftliche Exzellenz und Kohärenz des Forschungskonzepts zur Entwicklung des thematischen Forschungsfelds, zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur internationalen Vernetzung
- Besonderheit, Originalität und Risikobereitschaft der Forschung
- Kohärenz und Qualität der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Qualität der Konzepte zur professionellen Personalentwicklung und zur Chancengleichheit in der Wissenschaft
- Qualität des strategischen Entwicklungskonzepts zur Organisation und Weiterentwicklung des Exzellenzclusters (Governance) und Passfähigkeit dieser Entwicklungsstrategie zu derjenigen der Universität bzw. des Verbunds
- ggf. Leistungsfähigkeit der beteiligten Partner und Kohärenz sowie Qualität des Kooperationskonzepts auf Basis verbindlicher Vereinbarungen
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur forschungsorientierten Lehre im thematischen Forschungsfeld (mit besonderem Fokus auf die Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis)
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zum Ideen- und Wissenstransfer
- ggf. Qualität der beantragten Maßnahmen zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) veröffentlicht regelmäßig alle sieben Jahre eine offene Ausschreibung für Exzellenzcluster. Die Ausschreibung erfolgt für neue Exzellenzcluster zweistufig (Antragsskizzen und Vollanträge), zur Fortsetzung eines Exzellenzclusters einstufig (nur Vollanträge).
Zunächst werden Skizzen in fachlichen Panels begutachtet. Auf dieser Basis entscheidet das Expertengremium (siehe Fragen 4 und 5), in welchen Fällen Vollanträge für Exzellenzcluster vorgelegt werden sollen. Vollanträge für neue Exzellenzcluster und für Exzellenzcluster zur Fortsetzung werden ebenfalls in fachlichen Panels begutachtet. Das Expertengremium gibt zu den Neu- und Fortsetzungsanträgen eine Empfehlung auf der Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen ab.
Die Exzellenzkommission (siehe Frage 4) entscheidet auf Grundlage dieser Empfehlungen über die Anträge.
Die jeweilige Förderlaufzeit für Exzellenzcluster beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind möglich, sie können auch im selben thematischen Forschungsfeld angesiedelt sein.
Die Universitätspauschale ist ein Strategiezuschlag, den Universitäten mit Exzellenzclustern zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung erhalten können. Über die Verwendung entscheidet das Rektorat.
Nur Universitäten, die erfolgreich ein oder mehrere Exzellenzcluster eingeworben haben, können die Universitätspauschale erhalten. Die Clusteranträge mussten hierzu eine kompakte Darstellung der universitären strategischen Ziele enthalten, welche im Rahmen der fachlichen Begutachtung der Exzellenzcluster auf ihre Plausibilität hin überprüft wurde.
Die Universitätspauschale pro Exzellenzcluster beträgt jährlich max. 1 Million Euro.
Sind an einer Universität mehrere Exzellenzcluster angesiedelt, so beträgt die Universitätspauschale jährlich 1 Million Euro für das erste Exzellenzcluster, 750.000 Euro für das zweite und 500.000 Euro für jedes weitere Exzellenzcluster.
Bei drei Clustern beläuft sich die Maximalpauschale also auf 2,25 Mio. Euro pro Jahr.
Ja, im Falle eines Universitätsverbundes wird die Universitätspauschale pro Exzellenzcluster anteilig auf die Verbundpartner verteilt.
Nein, im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als in dieser zweiten Förderlinie abgegolten und entfällt. Dies bedeutet, dass die über die Universitätspauschale finanzierten Aktivitäten im Finanzplan des Exzellenzuniversitätsantrags mit berücksichtigt werden müssen.
Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten dient der Stärkung der Universitäten beziehungsweise eines Verbundes von Universitäten als Institution(en) und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster.
Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Bewilligung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität, bei Verbünden mindestens drei Exzellenzclustern, sowie Erfolg im wettbewerblichen Verfahren voraus. Im Rahmen eines wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahrens sind bisherige exzellente Forschungsleistungen und ein strategisches, institutionenbezogenes Gesamtkonzept maßgebliche Bewertungskriterien.
Ab 2019 stellen Bund und Länder jährlich insgesamt rund 148 Millionen Euro für elf Hochschulen bzw. Hochschulverbünde zur Verfügung.
Es werden antragsabhängige jährliche Förderhöhen zwischen 10 und 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und zwischen 15 und 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt.
Im Jahr 2026 können max. vier neue Förderfälle aufgenommen werden (siehe Frage 26).
- bisherige exzellente Forschungsleistungen der antragstellenden Universität bzw. des Verbundes, die nach Parametern der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit unter transparenter Einbeziehung von vorliegenden statistischen Daten (z.B. Drittmittel, Forschungspreise, DFG-Förderatlas, Leistungen in den bisherigen Runden der Exzellenzinitiative) im Rahmen der Begutachtung bewertet werden
- Kohärenz und Qualität eines strategischen institutionenbezogenen Gesamtkonzepts mit Aussagen u.a.
- zur Governance der Universität bzw. zwischen den beteiligten Partnern;
- zu forschungsorientierter Lehre;
- zur Nutzung von Forschungsinfrastrukturen;
- zur Anziehungskraft für weltweit führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Rahmen einer ggf. gemeinsamen Berufungs- bzw. Personalgewinnungsstrategie;
- zu Personalentwicklung und Chancengleichheit
Weitere Kriterien sind:
- struktureller Mehrwert und institutioneller Reifegrad
- Vorhandensein einer für den weiteren Ausbau der Spitzenforschung auf internationalem Niveau notwendigen kritischen Masse
- Qualität des Konzepts zur dauerhaften Erneuerungsfähigkeit und zum Erhalt der Innovationskraft der Exzellenzuniversität
- internationale Spitzenstellung und Sichtbarkeit, internationale Vernetzung, überregionale Bedeutung der Exzellenzuniversität
Das Expertengremium mit insgesamt 39 ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (siehe Fragen 4 und 5) gab zu den Anträgen eine Empfehlung auf Grundlage wissenschaftlicher Begutachtungen in Form einer Vor-Ort-Begehung an den Universitäten ab. Die Exzellenzkommission (siehe Frage 4) entschied auf Basis dieser Empfehlungen über die Anträge.
Die Vor-Ort-Begehung an der TU Dresden fand am 20. und 21. Februar 2019 statt.
Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer Evaluation mit selektivem Charakter unterzogen, die vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium (siehe Fragen 4 und 5) bewertet wird.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Exzellenzförderung weiterhin gegeben sind, d.h. alle sieben Jahre müssen sich die Exzellenzuniversitäten
- mit mind. zwei bzw. drei Exzellenzclustern im gemeinsamen und offenen Wettbewerb der ersten Förderlinie erneut durchsetzen und
- einer Evaluation unterziehen. Dabei wird überprüft, ob die übergreifenden Förderkriterien weiterhin erfüllt werden.
Das Ergebnis der Evaluation wird der Exzellenzkommission (siehe Frage 4) vorgelegt.
Sind die Voraussetzungen für eine Förderung weiterhin erfüllt, wird diese fortgesetzt. Kommt die Evaluation zu einem negativen Ergebnis, so scheidet die Universität bzw. der Universitätsverbund mit einer degressiven, auf höchstens drei Jahre begrenzten Auslauffinanzierung aus der Förderung aus.
Ja, denn die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben bereits am 16. Juni 2016 eine zweite Auswahlrunde in sieben Jahren für vier neue Anträge beschlossen.
Unabhängig davon gilt: Scheidet eine Universität bzw. ein Verbund aus der Förderung aus oder werden Mittel anderweitig verfügbar, so beschließt die Exzellenzkommission (siehe Frage 4) eine Ausschreibung für Neuanträge durch den Wissenschaftsrat.
Das Rektorat – nach einem jahrelangen Entwicklungs- und Erarbeitungsprozess, in den die Dekane und Bereichssprecher, der Senat, Arbeitsgruppen, interne und externe Experten und – über die Zukunftslabore im ersten Halbjahr 2018 – die interessierte Universitätsöffentlichkeit eingebunden waren.
Die Erwartung des Wissenschaftsrats war es, dass bereits bestehende Exzellenzuniversitäten in ihrem Antrag darlegen, wie sie ihr seit 2012 oder noch länger gefördertes Zukunftskonzept weiterzuentwickeln gedenken. Insofern vollzog sich die Konzeption des TUD-Antrags nicht auf einer „grünen Wiese“, sondern fußte auf den Grundzügen des Zukunftskonzepts „Die Synergetische Universität“. Prioritär geprüft wurden daher Ideen, welche die dort beschriebenen Entwicklungslinien fortschreiben bzw. ergänzen.
Es geht im Exzellenzwettbewerb um Sichtbarkeit und Spielräume:
Exzellenzuniversitäten sind national und international sichtbarer durch dieses Label, das wissenschaftliche, aber auch organisatorische Bestleistungen bescheinigt. Solche Universitäten stehen stärker im Fokus des Wettbewerbs um beste Köpfe, spannende Kooperationen und die Sicherung ihres Fortbestandes.
Die finanziellen Mittel der Exzellenzprogramme eröffnen Spielräume, Neues anzugehen oder Bewährtes auszuweiten.
Nein, die Anforderungen an ein erfolgreiches Studium hängen nicht mit dem Exzellenztitel zusammen. Was sich ergeben wird, sind noch mehr Möglichkeiten, das Studium zu gestalten und sich frühzeitig mit Forschung zu beschäftigen.
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern