Aktionsplan der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK
Allgemeine Informationen

Person mit Cochlear-Implantat
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 ist diese in Deutschland geltendes Recht und eine der zentralen Grundlagen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie "konkretisiert und vertieft die allgemeinen Menschen- und Grundrechte auf verschiedenen Ebenen" (Meine Rechte aus der UN-Behindertenrechtskonvention, S.6).
Am 16.05.2017 wurde der Aktionsplan der TU Dresden zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch das Rektorat beschlossen.
Gern können Sie Druckexemplare der Diversity-Strategie 2030, des Gleichstellungskonzepts sowie des Aktionsplans der TU Dresden zur Umsetzung der UN BRK bestellen. Bitte schreiben Sie hierzu das gewünschte Dokument bzw. die gewünschten Dokumente sowie die entsprechende Anzahl an diversity.management@tu-dresden.de.
Die TU Dresden hat sich in den vergangenen Jahren sukzessive in Richtung einer inklusiven Hochschule weiterentwickelt, in der die Rechte Studierender und Beschäftigter mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gestärkt und ein chancengerechter Alltag an der Universität ermöglicht wird. Um diese Entwicklung nachhaltig zu befördern und auszubauen, ist ein universitätsweit wirkender, strategischer Aktionsplan ein notwendiges Instrument. Mit dessen Hilfe werden bestehende Angebote im Themenfeld Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen der TU Dresden erfasst, überprüft und ggf. angepasst, (weitere) Handlungsbedarfe identifiziert, zukünftige gesamtuniversitäre Ziele formuliert und geeignete Maßnahmen hierfür abgeleitet. Die Umsetzung und Verwirklichung der gesetzten Ziele und dazugehörigen Maßnahmen stellt eine langfristige, gesamtuniversitäre Aufgabe dar. Sie bedarf der stetigen Fortschreibung und Überprüfung.
Die TU Dresden hat es sich zur Aufgabe gemacht:
- in 2015 beginnend einen universitätsspezifischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK zu erstellen,
- Top down und bottom up-Strategien bei der Entwicklung und Umsetzung des Aktionsplanes zum Einsatz zu bringen,
- diesen in einem breiten Beteiligungsverfahren, in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat Inklusion zu entwickeln,
- im Aktionsplan konkrete Handlungsfelder und -ziele zu identifizieren,
- dabei die Perspektive von Menschen mit Behinderungen explizit einzubeziehen,
- diesen Entwicklungsprozess als Auftakt eines Sensibilisierungsprozesses an der TU Dresden zu nutzen,
- einen Qualitätsmanagementzyklus zu implementieren, welcher den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen dokumentiert und im Umsetzungsverlauf regelmäßige Bedarfsanpassungen möglich macht.