03.12.2020
TU Dresden erkennt dgti-Ergänzungsausweis an
Wichtiges Bekenntnis zur Vielfalt: Die TU Dresden erkennt ab sofort den sogenannten dgti-Ergänzungsausweis an. Das Dokument der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) dient als Grundlage zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages bei Studierenden und Beschäftigten. Die Personenstandänderung ist ein sehr langwieriger Prozess. Für Trans*Personen, die diesen noch nicht abgeschlossen haben, gestalten sich alltägliche Vorgänge, bei denen ein offizielles Ausweisdokument benötigt wird, oft schwierig, da die eigene geschlechtliche Zuordnung nicht mit den Papieren übereinstimmt. Der dgti-Ergänzungsausweis enthält die selbstgewählten Daten bezüglich des Geschlechts und des Vornamens sowie ein Passfoto. Er ist an ein bestehendes Ausweisdokument (z.B. den Personalausweis) geknüpft. Über einen QR-Code gelangt man zu genaueren Informationen über Funktion und Gültigkeit.
Mit der Anerkennung des dgti-Ergänzungsausweises ermöglicht die TU Dresden Studierenden und Beschäftigten die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages an der Universität schon bevor die Personenstandänderung abgeschlossen ist. Dadurch werden viele alltägliche Prozesse im Hochschulalltag erheblich erleichtert. Dazu gehören die Immatrikulation sowie die Ausstellung des Studierendenausweises. Der dgti-Ergänzungsausweis wird bereits von zahlreichen Institutionen akzeptiert. Die Anerkennung an der TUD hat das Rektorat im Februar 2020 beschlossen.
Ansprechpartnerin
Dr. Cornelia Hähne
Tel.: +49 351 463-39726