Kassation
Übergabe von dienstlichem Schriftgut zur Kassation (Vernichtung)
- Die Kassation von dienstlichem Schriftgut, welches für die laufende Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt wird und weder rechtliche noch wissenschaftliche und historische Relevanz hat, erfolgt unter Beachtung von verschiedenen Schutzfristen in der Regel durch das Universitätsarchiv.
Eigenmächtige und willkürliche Kassationen sind gesetzwidrig! - Die Kassationen sind nachweispflichtig. Nach Absprache können Kassationen vor Ort und unter Nutzung von Datenschutzcontainern selbständig erfolgen.
Der protokollarische Nachweis über die zur Vernichtung vorgesehenen Unterlagen ist von der aktenführenden Stelle auszufertigen, vom zuständigen Leiter zu unterschreiben und dem Universitätsarchiv zuzustellen.
Ein entsprechender Vordruck ist im Universitätsarchiv erhältlich und steht als Formular zum Download bereit.
Gesetze, Ordnungen und Regelungen