Präambel Ehrenpromovenden
Im Online-Verzeichnis der Ehrenpromovenden sind alle Ehrenpromotionen an der TU Dresden nachgewiesen. Unter ihnen befinden sich renommierte Wissenschaftler, Erfinder, Unternehmer, Manager und Politiker. Für das Lexikon wurden die Bestände des Universitätsarchivs, des Sächsischen Staatsarchivs, des Bundesarchivs und der SLUB ausgewertet. Das Verzeichnis der Ehrenpromovenden wird ständig aktualisiert und ist hier recherchierbar.
Rückblickend ist festzuhalten, dass einige der Ehrungen nach heutigen Bewertungen nicht vergeben worden wären. Es war zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Entzug der Ehrung rechtlich möglich ist. Im Freistaat Sachsen darf ein Ehrengrad entzogen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt. Ein Ehrengrad muss entzogen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens erfolgt ist. Juristisch erlischt der Ehrengrad mit dem Tod des Titelträgers, so dass ggf. keine Notwendigkeit für einen posthumen Entzug besteht. Bislang ist noch kein Ehrengrad entzogen worden.
Die biografischen Nachweise zu Ehrenpromovenden, die sich als Wissenschaftler, Unternehmer und Manager besonders nachhaltig für das NS-Regime eingesetzt hatten, wurden mit weiterführenden Informationen über ihre Tätigkeit in der Zeit zwischen 1933 und 1945 ergänzt.