AUSSCHREIBUNG FÜR DEN FONDS DIGITALES LERNEN UND LEHREN 2024/2025
Grundsätze und Regelungen zur Förderung von Projekten im Themenfeld Digitales Lernen und Lehren in den Jahren 2024/2025 an der Technischen Universität Dresden
ÜBER DEN FONDS DLL
Seit 2006 stellt die TU Dresden zentrale Unterstützungsmittel für die Realisierung digitaler Lern- und Lehrszenarien zur Verfügung. Über 150 Projekte konnten seitdem in den vergangenen Förderperioden umgesetzt werden. Aktuell werden sieben Projekte mit dem Fokus auf digitales Lernen und Lehren mit einem Volumen von insgesamt 97.500 € unterstützt. Der Fokus der diesjährigen Ausschreibung liegt auf der nachhaltigen didaktischen Ausgestaltung, organisatorischen Umsetzung und institutionellen Verankerung (teil-)digitaler Lehr-Lern-Szenarien. Auch können Aspekte wie Innovation, Weiterentwicklung, Kontinuität und/oder Qualitätssicherung adressiert werden.
GEGENSTAND UND ZIELSTELLUNG DER FÖRDERUNG
Es werden Vorhaben mit innovativen Ideen, die von einer begründeten Herausforderung ausgehen, gefördert und am Lehrleitbild der TU Dresden ausgerichtet sind. Für die Umsetzung stehen bis zum 30.09.2025 bereitgestellte Unterstützungsmittel (Personal- und Sachmittel) in Höhe von bis zu 90.000 € (Höhe des gesamten Fördertopfes) zur Verfügung. Gutachter:innen und eine Jury aus Vertreter:innen der Universität entscheiden anhand der unten im Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren dargestellten Kriterien über die Förderungen.
Folgende ZIELE sollen mit didaktisch begründetem Einsatz digitaler Medien in der Lehre verfolgt werden:
- Förderung von Individualität und Interaktion (Individualisierung von Lernprozessen),
- Unterstützung der Lehrtätigkeit (Förderung digitaler Handlungskompetenzen),
- Neuauflage oder Ausbau bestehender Angebote unter Berücksichtigung der Diversität und Barrierefreiheit möglichst als Open Educational Ressource oder Practice (OER/OEP) und damit die Erweiterung des Lehrangebots, so dass dieses einer größeren Personengruppe zur Verfügung steht.
FÖRDERFÄHIGE VORHABEN
Gefördert werden Projektvorhaben, die die Umsetzung der oben genannten Ziele durch (teil-)digitale Lern- und Lehrszenarien fokussieren. Dabei können Ideen mit folgenden Schwerpunkten realisiert werden:
Beispielhaft können die oben genannten Schwerpunkte wie folgt umgesetzt werden:
- Entwicklung und Bereitstellung von Selbstlernangeboten als OER oder OEP zur Stärkung selbstgesteuerten und informellen Lernens
- Entwicklung und Umsetzung bzw. Erweiterung von (teil-)digitalen Schnupper- und Brückenkursen für Studienanfänger:innen für asynchrone Vorbereitung mit nachhaltigen Methoden und Tools
- (Weiter-)Entwicklung und Erprobung zielgruppenadäquater E-Assessments und Self- Assessment-Angebote
- Integration virtueller Gruppenarbeiten in die Lehre
- Stärkung (teil-)digitaler interaktiver Lernformate in Lehrveranstaltungen
- Ausbildung und Einsatz von E-Tutor:innen
- Unterstützung interdisziplinärer oder internationaler Lehrkooperationen durch Digitalisierung
- Verankerung des Querschnittsthemas „Digitalisierung“ als Lehrinhalt
Zusätzlich zu einer finanziellen Förderung bietet das ZiLL eine kontinuierliche didaktische und organisatorische Beratung und Vernetzung aller geförderten Antragstellenden an. Bei der Antragstellung kann bei Bedarf unterhalb des Projekttitels das Stichwort „Didaktische Beratung“ angegeben werden. Eine Entscheidung für oder gegen dieses Angebot hat keinen Einfluss auf die Förderentscheidung.
ANTRAGSVERFAHREN
Anträge sind bis 15.04.2024 ausschließlich digital per E-Mail () einzureichen.
FOLGENDE ANGABEN BZW. INFORMATIONEN MÜSSEN ENTHALTEN SEIN:
PROJEKT- UND PERSONENBEZOGENE ANGABEN (DECKBLATT):
- Projekttitel und Laufzeit des Projektes
- Antragstellende und Projektkoordinator:in (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail)
BESCHREIBUNG DES VORHABENS (ANONYMISIERT)
- Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung des Vorhabens,
- Motivation/Potential durch den Einsatz digitaler Medien oder (teil-)digitaler Formate,
- Kurzdarstellung des Vorhabens inkl. Realisierungskonzept (fachlich, organisatorisch, zeitlich),
-
Mehrwert für Studierende (stichpunktartige Einordnung des Vorhabens in das Lehrleitbild der TU Dresden),
-
Qualitätssicherungs- und Nachhaltigkeitskonzept (skizziert),
-
Zeitplan und Finanzkalkulation (Personal- und Sachmittel aufgeteilt in 09-12/2024 und 01-08/2025).
Der Umfang der Einreichungen einschließlich Anlagen soll 2.500 Wörter nicht überschreiten. Als Vorlage dient die oben genannte Gliederung. Projekt- und personenbezogene Angaben werden nach Möglichkeit nur auf einem Deckblatt gemacht. Bei der Beschreibung des Vorhabens sollten keine Rückschlüsse auf Fakultät oder die beteiligten Personen zu ziehen sein. Dies obliegt jedoch der Eigenverantwortung des/der Antragstellenden. Eine vorherige Einsichtnahme und Befürwortung des Antrages durch den/die E-Learning-Beauftragte/n der Fakultät/Fachrichtung bzw. des Bereichs sowie dessen/deren Unterschrift sind obligatorisch. Eine Befürwortung erfolgt anhand der im Lehrleitbild der TU Dresden oder auf Ebene der Bereiche/Fachrichtungen/Fakultäten definierten Entwicklungsperspektiven und Ziele.
BEGUTACHTUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
Jeder Antrag wird jeweils per Zufallsauswahl zwei Gutachtenden zur Bewertung im Peer-Verfahren zur Verfügung gestellt. Weichen die Gutachten stark voneinander ab, wird ein Drittgutachten eingeholt. Es können mehrere Anträge eingereicht werden, insofern die Ideen klar voneinander abgegrenzt sind und nicht aufeinander aufbauen. Antragstellende können jedoch mit maximal einem Antrag gefördert werden.
Folgende GÜTEKRITERIEN sind die Grundlage für die Begutachtung, wobei die ersten drei Kriterien dreifach gewichtet werden:
- Didaktische Umsetzungsplanung und Machbarkeit
- Technische Umsetzungsplanung und Machbarkeit
- Neuartigkeit der Konzepte oder der Umsetzung sowie Relevanz, abgeleitet aus dem Lehrleitbild der TU Dresden
- Nachhaltigkeitsplanung und deren Machbarkeit
- Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Diversität, gemäß Aktionsplan Barrierefreiheit und Lehrleitbild der TU Dresden
- Vollständigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektbeschreibung
- Realistischer Kosten- und Zeitplan
ZUWENDUNGSBESTIMMUNGEN
- Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der TU Dresden, die offiziell mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung betraut sind (ausgenommen davon sind Mitglieder der Medizinischen Fakultät).
- Der Förderzeitraum beginnt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung zum 01.09.2024 und endet zum 31.08.2025. Kürzere Laufzeiten mit flexiblem Beginn sind möglich.
- Nicht gefördert werden Parallelentwicklungen zu bestehenden zentralen IT-Infrastruktursystemen und Serviceangeboten.
- Es können Personal- und Sachkosten geltend gemacht werden. Grundausstattung kann im Rahmen dieser Förderung nicht finanziert werden. Die Mittel dürfen nur für den im Antrag genannten Zweck und im beantragten Zeitraum verwendet werden. Die Mittel sind Haushaltsmittel und müssen bis zum 30.09.2025 verausgabt werden. Sollen in begründeten Fällen Mittel umgewidmet werden, ist vorab ein formloser Antrag zu stellen.
- Nach Abschluss des Projektes sind spätestens bis zum 31.10.2025 unaufgefordert ein Abschlussbericht und eine Mittelverwendungstabelle vorzulegen. Entsprechende Vorlagen werden auf Anfrage durch das ZiLL zur Verfügung gestellt.
- Die Verantwortlichen der geförderten Projekte sind angehalten, in der Projektlaufzeit auf Anfrage Auskunft über den Projektstand zu erteilen.
- Eine Veröffentlichung der Erfahrungen und Ergebnisse durch die Projektverantwortlichen ist ausdrücklich erwünscht.
- Zu Beginn der Projektlaufzeit erfolgt eine gemeinsame Kick-Off-Veranstaltung, an der alle Projektbeteiligten teilnehmen. Darüber hinaus soll jedes Vorhaben an mindestens einem Vernetzungsangebot und der dortigen Vorstellung des Projektstandes teilnehmen (z. B. E-Teaching Day, Tag der Lehre, Diversity Tage o. Ä.).
- Teile des Abschlussberichtes (u. a. Projektinformationen) werden auf den Webseiten der TU Dresden sowie bei Zustimmung auch auf den Seiten des Bildungsportals Sachsen dokumentiert. Im Sinne des Gedankens der Open Education/Open Science sollten die Projektergebnisse möglichst unter einer offenen Lizenz (z. B. CC BY-SA 4.0, CC BY 4.0, CC BY-NC oder CC 0) zur Verfügung gestellt werden. Beratungen durch die SLUB in Kooperation mit dem ZiLL sind hierzu jederzeit über die Wissensbar buchbar.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.