Eignungsfeststellung und Auswahlverfahren deutsche und internationale Bewerber:innen mit Hochschulabschluss im Ausland
Sie möchten sich gern für einen Studienplatz im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen“ bewerben? Dann lesen Sie sich die folgenden Informationen über Zulassungsvoraussetzungen und die Abläufe des Eignungsfeststellungsverfahrens und des Auswahlverfahrens aufmerksam durch. Darüber hinaus finden Sie die Verlinkung auf das Online-Bewerberportal sowie die Termine für die Bewerbungen zum Studienjahr 2024/25.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Eignungsfeststellungsverfahren und Bewerbungsverfahren um zwei separate Prozesse handelt.
- Bachelor-Zeugnis, Diplom-Zeugnis oder ein vergleichbares Abschlusszeugnis in einem volkswirtschaftlichen, politik- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang mit Schwerpunkt in den genannten Disziplinen, oder Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsakademie auf den Gebieten des internationalen Rechts, der internationalen Politik oder der Volkswirtschaftslehre.
- Bescheid über Eignung aus dem Eignungsfeststellungsverfahren
- Nachweis über fundierte methodische und fachliche Vorkenntnisse in mindestens einem der zwei Kernfächer Ihrer Spezialisierung (detaillierte Notenübersicht)
- sehr gute Deutschkenntnisse, die durch die DSH (Stufe 2), den TestDaF (4x4) bzw. ein vergleichbares Zertifikat nachzuweisen sind
- Englischkenntnisse entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch bis Klassenstufe 12, ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss oder ein Sprachnachweis/Sprachzertifikat mit ausgewiesenem Niveau B2 sein.
Spezialisierungsrichtungen im Masterstudiengang:
Bitte beachten Sie, dass sich die Kernfächer je nach Spezialisierung (Globale Politische Ökonomie (GPOE), Internationale Ordnung und Institutionen (IO) und International Law and Economics (ILE)) unterscheiden.
Vorausgesetzt werden daher:
- im Fall der Spezialisierungsrichtung GPOE Vorkenntnisse in VWL und/oder Politikwissenschaft
- im Fall der Spezialisierungsrichtung IO Vorkenntnisse in Rechtswissenschaften und/oder Politikwissenschaft
- im Fall der Spezialisierungsrichtung ILE Vorkenntnisse in VWL und/oder Rechtswissenschaften
Ein Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Nur nach fristgerechter Anmeldung für das Eignungsfeststellungsverfahren und Feststellung der positiven Eignung ist eine erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren möglich.
Das Eignungsfeststellungsverfahren und Auswahlverfahren – Anmeldung und einzureichende Unterlagen
Zur Feststellung der Eignung und dem nachgeschalteten Auswahlverfahren schicken Sie bitte die nachgenannten Unterlagen bis spätestens 31. Mai 2024 per E-Mail an :
- Antrag auf Eignungsfeststellung mit Angabe der gewählten Spezialisierungsrichtung
- Einfache Kopie des Zeugnisses über den ersten Hochschulabschluss inklusive Transcript oder eine Bescheinigung über 80% der Studienleistung zusammen mit einer aktuellen Notenübersicht
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ein zweiseitiges Motivationsschreiben
- Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des GERS entsprechen
- Nachweis über Deutschkenntnisse (beispielsweise DSH, TestDaF oder vergleichbare Zertifikate; nähere Informationen erhalten Sie beim International Office)
- Nachweis über Tätigkeiten mit internationalem Bezug1)
- Nachweis über berufspraktische Tätigkeiten1)
- Sonstige Nachweise oder Zertifikate (z.B. über Fremdsprachenkenntnisse, inner- und außeruniversitäres soziales und gesellschaftspolitisches Engagement etc.) 1)
1) Diese Nachweise können auch bis zum 15.07.2024 als Scan per E-Mail an nachgereicht werden.
Belegen die eingereichten schriftlichen Unterlagen, dass Sie die oben genannten notwendigen Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, erhalten Sie von uns per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse eine Einladung zu einem Gespräch zur Eignungsfeststellung. Nur, wenn Sie im Ergebnis des Eignungsfeststellungsgesprächs den Nachweis der Eignung erhalten, ist eine erfolgreiche Bewerbung möglich. Die für das Eignungsfeststellungsverfahren relevanten Bestimmungen und Kriterien finden Sie in der Eignungsfeststellungsordnung im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen“ durch das Zentrum für Internationale Studien (ZIS).
Das Auswahlverfahren - die schriftliche Bewerbung
Die schriftliche Bewerbung muss im Zeitraum vom 01. April 2024 bis 31. Mai 2024 (für Bewerber:innen aus dem Nicht-EU-Ausland) und im Zeitraum vom 01. April 2024 bis 15. Juli 2024 (für Bewerber:innen aus dem EU-Ausland und von deutschen Bewerber:innen mit Hochschulabschluss im Ausland) formgerecht an uni-assist erfolgen. Im Falle einer Bewerbung über uni-assist muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist auch die Bearbeitungsgebühr eingegangen sein.
Die Bewerbung muss über das Bewerber-Portal von uni-assist erfolgen.
Die für das Auswahlverfahren relevanten Bestimmungen und Kriterien finden Sie in der Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen“ durch das Zentrum für Internationale Studien (ZIS).
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Bewerber:innen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland und deutsche Bewerber:innen mit Hochschulabschluss im Ausland auf den Seiten des International Office.
Termine für die Bewerbung zum Studienjahr 2024/25
Die Unterlagen für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren schicken Sie bitte bis zum 31. Mai 2024 an folgende Adresse per E-Mail: .
Sie erhalten von dort eine Bewerbungsnummer, welche anschließend für die Bearbeitung der Unterlagen bei uni:assist angegeben werden muss. Ohne diese fristgerechte Anmeldung am Eingnungsfeststellungsverfahren beim Zentrum für Internationale Studien ist eine Bewerbung leider nicht möglich.
Die Gesprächstermine im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens werden voraussichtlich im Zeitraum 24.-28. Juni 2024 liegen. Sie erhalten eine gesonderte Einladung. Die Bescheide über die Eignung gehen Ihnen per E-Mail bis Anfang Juli 2024 zu. Die Bewerbung zum Auswahlverfahren ist auch bereits vor Zustellung des Eignungsfeststellungsbescheides möglich. Sollten Sie einen negativen Bescheid erhalten, so kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden..
Die Bewerbungsunterlagen von Bewerber:innen aus dem Nicht-EU-Ausland müssen im Zeitraum vom 01. April 2024 bis 31. Mai 2024 im Bewerbungsportal uni-assist eingereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen von Bewerber:innen aus dem EU-Ausland und von deutschen Bewerber:innen mit Hochschulabschluss im Ausland müssen im Zeitraum vom 01. April 2024 bis 15. Juli 2024 im Bewerbungsportal uni-assist eingereicht werden.