EIGNUNGSFESTSTELLUNGSVERFAHREN FÜR DEUTSCHE UND INTERNATIONALE BEWERBER:INNEN MIT DEUTSCHEM HOCHSCHULABSCHLUSS
Sie möchten sich gern für einen Studienplatz im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen“ bewerben? Dann lesen Sie sich die folgenden Informationen über Zulassungsvoraussetzungen und die Abläufe des Eignungsfeststellungsverfahrens aufmerksam durch. Darüber hinaus finden Sie die Verlinkung auf das Online-Bewerberportal sowie die Termine für die Bewerbungen zum Studienjahr 2025/26.
- Bachelor-Zeugnis, Diplom-Zeugnis oder ein vergleichbares Abschlusszeugnis in einem volkswirtschaftlichen, politik- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang mit Schwerpunkt in den genannten Disziplinen, oder Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsakademie auf den Gebieten des internationalen Rechts, der internationalen Politik oder der Volkswirtschaftslehre.
- Bescheid über Eignung aus dem Eignungsfeststellungsverfahren
- Nachweis über fundierte methodische und fachliche Vorkenntnisse in mindestens einem der zwei Kernfächer Ihrer Spezialisierung (detaillierte Notenübersicht)
- Englischkenntnisse entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Der Nachweis erfolgt durch Zeugnisse oder Sprachzertifikate. Dies können insbesondere ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife mit Belegung der Fremdsprache Englisch bis Klassenstufe 12, ein Zeugnis über einen vollständig in englischer Sprache abgelegten Hochschulabschluss oder ein Sprachnachweis/Sprachzertifikat mit ausgewiesenem Niveau B2 sein.
Spezialisierungsrichtungen im Masterstudiengang:
Bitte beachten Sie, dass sich die Kernfächer je nach Spezialisierung (Globale Politische Ökonomie (GPOE), Internationale Ordnung und Institutionen (IO) und International Law and Economics (ILE)) unterscheiden.
Vorausgesetzt werden daher:
- im Fall der Spezialisierungsrichtung GPOE Vorkenntnisse in VWL und/oder Politikwissenschaft
- im Fall der Spezialisierungsrichtung IO Vorkenntnisse in Rechtswissenschaften und/oder Politikwissenschaft
- im Fall der Spezialisierungsrichtung ILE Vorkenntnisse in VWL und/oder Rechtswissenschaften
Ein Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. Nur nach fristgerechter Anmeldung für das Eignungsfeststellungsverfahren und Feststellung der positiven Eignung ist eine erfolgreiche Bewerbung möglich.
Das Eignungsfeststellungsverfahren – Anmeldung und einzureichende Unterlagen
Zur Feststellung der Eignung schicken Sie bitte die nachgenannten Unterlagen bis spätestens 31. Mai 2025 vollständig per E-Mail an :
- Antrag auf Eignungsfeststellung mit Angabe der gewählten Spezialisierungsrichtung
- Einfache Kopie des Zeugnisses über den ersten Hochschulabschluss inklusive Transcript oder eine Bescheinigung über 80% der Studienleistung zusammen mit einer aktuellen Notenübersicht
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ein zweiseitiges Motivationsschreiben
- Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des GERS entsprechen
- Nachweis über Tätigkeiten mit internationalem Bezug
- Nachweis über berufspraktische Tätigkeiten
- Sonstige Nachweise oder Zertifikate (z.B. über Fremdsprachenkenntnisse, inner- und außeruniversitäres soziales und gesellschaftspolitisches Engagement etc.)
Belegen die eingereichten schriftlichen Unterlagen, dass Sie die oben genannten notwendigen Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, erhalten Sie in KW 25 per E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse eine Einladung zu einem Gespräch zur Eignungsfeststellung. Nur, wenn Sie im Ergebnis des Eignungsfeststellungsgesprächs den Nachweis der Eignung erhalten, ist eine erfolgreiche Bewerbung möglich. Die für das Eignungsfeststellungsverfahren relevanten Bestimmungen und Kriterien finden Sie in der Eignungsfeststellungsordnung im Master-Studiengang „Internationale Beziehungen“ durch das Zentrum für Internationale Studien (ZIS).
Der Nachweis der Eignung ist zwei Jahre lang gültig. Dies bedeutet, dass Sie im darauffolgenden Jahr nicht noch einmal das Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen müssen, sondern sich direkt bewerben können.
Haben Sie das Eignungsfeststellungsverfahren erfolgreich durchlaufen, ist noch die formgerechte Online-Bewerbung über das Immatrikulationsamt notwendig. Diese muss im Zeitraum 01.Juni 2025 bis 15. September 2025 erfolgen.
Für internationale Bewerber:innen mit deutschem Hochschulabschluss ist das International Office zuständig. Die Online-Bewerbung muss bis zum 15.7.2025 erfolgen.
Hier geht es zur formgerechten Online-Bewerbung über das Immatrikulationsamt.
Termine für die Bewerbung zum Studienjahr 2025/26
Die Unterlagen für die Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren schicken Sie bitte vollständig bis zum 31. Mai 2025 an folgende E-Mailadresse: .
Die Gesprächstermine im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens werden vom 25. Juni bis 01. Juli 2025 stattfinden. Sie erhalten ca. eine Woche vorher eine gesonderte Einladung. Die Bescheide über die Eignung gehen Ihnen per E-Mail bis KW 30 zu. Die formgerechte Online-Bewerbung beim Immatrikulationsamt ist bis 15. September 2025 möglich. Für internationale Bewerber:innen mit deutschem Hochschulabschluss ist das International Office zuständig. Sollten Sie einen negativen Bescheid erhalten, wird Ihre Bewerbung keine Berücksichtigung finden.