03.11.2021
Aktuelle Informationen zur coronabedingten Situation im Lehramtsstudium an der TU Dresden
Stand: 23. November 2021, 10:30 Uhr – Weitere Informationen folgen!
Sehr geehrte Lehramtsstudierende,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Lehramtsstudiengängen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten aktuellen Regelungen und Maßnahmen, die im Lehramt ergriffen werden, um einer schnellen Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken und dennoch den Studienbetrieb an der TU Dresden aufrecht zu halten.
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Informationen zu Studium und Lehre unter dem Coronavirus
Aktuelle und allgemeine Hinweise zum Lehr- und Prüfungsbetrieb der TU Dresden finden Sie unter https://tu-dresden.de/studium/im-studium/coronavirus.
Im Wintersemester 2021/22 werden die Lehrformate wieder vermehrt in Präsenz angeboten. Darüber informierte Sie der Prorektor Bildung, Prof. Dr. Kobel, in seiner Rundmail vom 10.09.2021. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Seiten der Fächer und Fachrichtungen wie Ihre jeweilige(n) Veranstaltung(en) durchgeführt werden.
Zusätzlich sind in der o.g. Rundmail die zulässigen Raumauslastungen für die Lehrveranstaltungen geregelt.
Hygienemaßnahmen, Kontaktnachverfolgung, 3G-Regel, Testung, Impfung
Zusätzlich zu den Regeln der Raumbelegung gelten weiterhin die Maßnahmen zur Hygiene und zur Kontaktnachverfolgung. Über die genaue Ausgestaltung sowie die Modalitäten der Kontrolle des 3G-Status gemäß §7(1) der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 24. August 2021 werden wir Sie zeitnah auf den FAQ-Seiten der TU Dresden informieren. Auch zu den Themen Impfen und Testen werden dort noch genauere Informationen hinterlegt.
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Hinweise für Lehrende zu Prüfungen und zur Online-Lehre:
- Im Wintersemester 2021/22 sind die Prüfungen entsprechend der Festlegungen in den Studiendokumenten, insbesondere im Hinblick auf die jeweiligen Prüfungsleistungsarten, durchzuführen.
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Digitales Prüfen ist an der TUD weiterhin erlaubt, allerdings ist zu beachten, dass die in den jeweiligen Studiendokumenten (Modulbeschreibung) hinterlegten Prüfungsleistungsarten anzubieten sind.
- Eine coronabedingte Teilung von Prüfungsleistungen soll es ab dem WS 21/22 nicht mehr geben.
Unterstützungsangebote zur Online-Lehre in der Lehrerbildung der Koordinierungsstelle Digitalisierung:
Online-Sprechstunde Digitalisierung & Lehrerbildung (LA-Mitarbeitende)
Online-Sprechstunde Digitalisierung & Lehrerbildung (LA-Studierende)
OPAL-Kurs: Schulung: Online-Seminare, Vorlesungsaufzeichnungen und Co.
- Handlungsempfehlungen des ZiLL zur Online-Abbildung von Lehrveranstaltungen
- Ein Beispiel, wie alternative Prüfungsleistungen abgenommen werden könnten, finden Sie hier.
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- Der Publikumsverkehr im ZLSB einschließlich des Studienbüros Lehramt ist bis auf Weiteres eingestellt.
- Das Studienbüro Lehramt hat telefonische Sprechstunden (Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 13.00 - 15.00 Uhr und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr) eingerichtet. In diesen Sprechzeiten erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes, der Studienberatung, der Praktikumskoordination und des Ergänzungsbereichs. Im Front Desk bleiben wir weiterhin für Sie von Montag bis Donnerstag telefonisch (täglich 9:00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15:00 Uhr) sowie per E-Mail erreichbar.
- Studienbüro Lehramt:
- 0351 463 39429 (Front Desk Studienbüro),
- über den Formmailer.
- Geschäftsstelle: 0351 463 39799;
- Studienbüro Lehramt:
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Hinweise für Studierende zu Prüfungen:
- Für das Wintersemester 2021/2022 wird es keine neuen Grundsatzbeschlüsse des Senats zur Abfederung der durch die Corona-Krise verursachten Rechtsunsicherheiten geben.
- Für Prüfungsergebnisse von Leistungen, die ab dem 01.10.2021 erbracht werden, wird es keine Ablehnungsmöglichkeit mehr geben.
- Es besteht weiterhin die Möglichkeit zur Ablehnung von Prüfungsergebnissen aus dem Sommersemester 2021 bis zum 31. März 2022 gemäß den Senatsbeschlüssen vom 9. September 2020 und 10. März 2021.
- Für Studierende, die nicht an Präsenzprüfungen teilnehmen können (bspw. durch verhinderte Einreise nach Deutschland oder aufgrund eines Risiko-Status), können unter den in den entsprechenden Prüfungsordnungen verankerten Prämissen, alternative Prüfungsleistungen angeboten werden.
- Die Kontrolle der Wiederholungsfristen wird zum Wintersemester 2021/2022 noch nicht aktiviert, womit sich eine faktische Verlängerung aller Wiederholungsfristen um ein weiteres Semester ergibt.
- Weiterführende Informationen zum Prüfungsgeschehen finden Sie hier.
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Erste Staatsprüfung
- Bei Rückfragen zu Ihren Prüfungen der Ersten Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an Ihre:n jeweilige:n Ansprechpartner:in im LaSuB.
- Das SMK hat FAQ zur Ersten Staatsprüfung für die Prüfungszeiträume Wintersemester 2021/22, Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/23 zusammengestellt.
- Achtung! Aktuelle Informationen zur Ersten Staatsprüfung für den Prüfungszeitraum Wintersemester 2021/22 nach LAPO I 2018 finden Sie in dieser Präsentation des LaSuB. Bitte wenden Sie sich bei dringlichen Rückfragen direkt an die in der Präsentation angegebenen Ansprechpartner:innen für die verschiedenen Lehrämter.
- Allgemeine Hinweise des Landesamtes für Schule und Bildung zur Ersten Staatsprüfung und den notwendigen Nachweisen finden Sie hier .
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Hinweise zu den Praktika/SPÜ:
- Die anstehenden Blockpraktika am Ende des Sommersemesters 2021 (September) sowie die SPÜ im Wintersemester 21/22 (ab November) finden regulär statt. Die konkrete Durchführung stimmen Sie bitte zu gegebener Zeit, aber in jedem Fall vor der Absolvierung der Praktika, individuell mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen in den Schulen sowie den universitären Betreuer:innen ab.
Grundsätzlich gilt:
1. Da in den Schulen wieder im Regelbetrieb unterrichtet wird, finden die Praktika in Präsenz statt. Derzeit gilt in allen Schulen die 3G-Regel, d.h. Sie sind verpflichtet, einen tagesaktuellen negativen Test vorzulegen (oder sich ggf. in der Schule testen zu lassen) oder einen Nachweis zur vollständigen Impfung oder Genesung zu erbringen. Es herrscht außerdem Maskenpflicht.
2. Sollten die Schulen wieder zum Teil oder sogar gänzlich geschlossen werden müssen, können Sie in Zusammenarbeit mit Ihrer Schule im besten Fall das Praktikum digital durchführen bzw. eine Ersatzleistung erbringen. Bitte sprechen Sie in diesem Fall individuell mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Schulen und Ihrer jeweiligen Fachdidaktik.
Ihnen werden durch die aktuelle Situation keine Nachteile entstehen! Wir empfehlen Ihnen aber eindringlich, Ihre Praktika und SPÜ in einer der eben genannten Varianten durchzuführen und eine Verschiebung in spätere Semester zu vermeiden.
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- Berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften (Seiteneinstieg)
Bitte informieren Sie sich auch auf der Hauptseite der TU Dresden über aktuelle zentrale Informationen für die gesamte Universität.
Prof. Dr. Axel Gehrmann
Geschäftsführender Direktor des ZLSB