Allgemeines
Der staatliche Vorbereitungsdienst stellt die zweite Phase der Lehramtsausbildung dar. Sein Ziel ist es, die während des Hochschulstudiums erworbenen pädagogischen und didaktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen in engem Bezug zur Schulpraxis zu erweitern und zu vertiefen, sodass der Erziehungs- und Bildungsauftrag als Lehrkraft verantwortlich und erfolgreich wahrgenommen werden kann. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung. Mit deren Bestehen wird die Lehrbefähigung für ein Lehramt in der jeweiligen Schulart und in den entsprechenden Unterrichtsfächern, Förderschwerpunkten oder beruflichen Fachrichtungen erworben.
Die rechtliche Grundlage des staatlichen Vorbereitungsdienstes und die Staatsprüfung bildet die Landeslehrerprüfungsordnung II (LAPO II). Inhaltlich orientiert er sich am KMK-Beschluss über die Standards der Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (2004 in der Fassung von 2019).
Die Zuständigkeit für die Bewerbung, die Ausbildung und die Staatsprüfung obliegt dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB).
Weiterführende Links und Informationen:
Hinweis: Die nachfolgenden Links wurden vom Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) für die Verwendung auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit für die Richtigkeit der Angaben liegt beim LaSuB (externe Institution). Bitte richten Sie eventuelle Anfragen direkt an das LaSuB.
- Aktuelle Präsentation des LaSuB zum Vorbereitungsdienst (Stand: 14.11.2024)
- Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II
- Online-Bewerbung
- weitere Informationen, Kontaktdaten sowie Hinweise: https://www.lehrerbildung.sachsen.de
- Zusammensetzung der Anwärterbezüge