Einwilligungserklärung
Für die Weitergabe oder Veröffentlichung der personenbezogenen Evaluationsergebnisse ist eine Einwilligungserklärung der Lehrperson notwendig. Hierfür gibt es einen standardisierten Vordruck, über den die Einwilligungserklärung auf Widerruf erteilt werden kann. Mit der Einwilligungserkärung stimmt die Lehrperson der Datenverarbeitung, der Speicherung der Datensätze sowie der Verwendung der anonymisierten Daten zu Forschungszwecken zu. Sie wird im Regelfall von den Evaluationsbeauftragten eingesammelt und an das ZQA weitergeleitet. Alternativ können die Lehrpersonen das ausgefüllte Formular auch direkt beim ZQA einreichen.
Die Evaluation der Lehre steht u.a. im Zusammenhang mit § 10 Abs. 1 S. 3 SächsHSPersDatVO, wonach für die Teilnahme der Lehrpersonen an der Evalaution keine Einwilligung mehr notwendig ist und die Betroffenen auskunftspflichtig sind: