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Personalrat der TU Dresden




Grundsätze der Personalratsarbeit

 

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber. Es gibt eine Fülle personeller und sozialer Angelegenheiten, bei denen der Personalrat als Gegenpol zur Universitätsleitung ("Dienststelle") zu wirken hat.

Der Personalrat arbeitet nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz SächsPersVG.

 

Im Brennpunkt der Arbeit des Personalrates stehen

- das Wohl der Beschäftigten und

- die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben.

 

Für die Arbeitsweise des Personalrates sind kennzeichnend

- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle

- enges Zusammenwirken mit den in der Universität vertretenen Gewerkschaften.


Interessen von Beschäftigten und Ziele, die die Universitätsleitung zu verfolgen hat, fallen nicht immer zusammen. Interessenvertretung setzt im Einzelfall verantwortungsvolles Abwägen voraus. Darin besteht eine Schwierigkeit für das Wirken des Personalrates.

 

Der Personalrat arbeitet nach dem Gruppenprinzip. Das heißt: In Personalangelegenheiten der Beamten und der Arbeitnehmer beschließen die Vertreter der jeweiligen Gruppe mit entsprechender Sachkenntnis. In den Sitzungen des Personalrates beraten die Mitglieder gemeinsam und fassen Beschlüsse in gemeinsamen Angelegenheiten.

 

Um jederzeit die Arbeitsfähigkeit des Personalrates zu gewährleisten, müssen für verhinderte Personalratsmitglieder Ersatzmitglieder wirksam werden.

 

Groß ist die Vielfalt der Vorgänge, bei denen der Personalrat durch die zentrale Universitätsverwaltung zu beteiligen ist oder die den Beschäftigten Anlass sein könnten, sich an den Personalrat zu wenden.

 

Solche Vorgänge sind u.a.:

 

-         Einstellung,

-         Eingruppierung

-         Versetzung,  Abordnung

-         Ablehnung von Anträgen aufUrlaub, Teilzeit und Nebentätigkeit

-         Ablehnung beantragter Weiterbildungsmaßnahmen,

-         Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen,

-         Regelungen der Ordnung in der Dienststelle,

-         Kündigung,

-         Privatisierung von Dienststellenaufgaben.

 

Wir haben natürlich auch ein offenes Ohr für die ganz persönlichen Probleme der Beschäftigten. Dazu ist jedes Personalratsmitglied möglicher Ansprechpartner für Sie. Kommen Sie zu uns!

 

Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.



 

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Last modified: 20.04.2012 15:33
Author: Personalrat





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