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Deutsch
Personalrat der TU DresdenGrundsätze der
Personalratsarbeit
Der Personalrat ist die Interessenvertretung
der Beschäftigten gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber. Es
gibt eine Fülle personeller und sozialer Angelegenheiten,
bei denen der Personalrat als Gegenpol zur
Universitätsleitung ("Dienststelle") zu wirken
hat. Der Personalrat arbeitet nach dem
Sächsischen Personalvertretungsgesetz SächsPersVG. Im Brennpunkt der Arbeit des Personalrates
stehen - das Wohl der Beschäftigten und - die Erfüllung der dienstlichen
Aufgaben. Für die Arbeitsweise des Personalrates sind kennzeichnend - vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle - enges Zusammenwirken mit den in der Universität vertretenen Gewerkschaften. Interessen von Beschäftigten und Ziele, die
die Universitätsleitung zu verfolgen hat, fallen nicht immer
zusammen. Interessenvertretung setzt im Einzelfall
verantwortungsvolles Abwägen voraus. Darin besteht eine
Schwierigkeit für das Wirken des
Personalrates. Der Personalrat arbeitet nach dem
Gruppenprinzip. Das heißt: In
Personalangelegenheiten
der Beamten und der Arbeitnehmer beschließen die Vertreter
der jeweiligen Gruppe mit entsprechender Sachkenntnis. In
den Sitzungen des Personalrates beraten die Mitglieder
gemeinsam und fassen Beschlüsse in gemeinsamen
Angelegenheiten. Um jederzeit die Arbeitsfähigkeit des
Personalrates zu gewährleisten, müssen für verhinderte
Personalratsmitglieder Ersatzmitglieder wirksam
werden. Groß ist die Vielfalt der Vorgänge, bei
denen der Personalrat durch die zentrale
Universitätsverwaltung zu beteiligen ist oder die den
Beschäftigten Anlass sein könnten, sich an den Personalrat
zu wenden. Solche Vorgänge sind
u.a.:
-
Einstellung,
-
Eingruppierung
-
Versetzung,
Abordnung
-
Ablehnung von Anträgen aufUrlaub,
Teilzeit und Nebentätigkeit
-
Ablehnung beantragter
Weiterbildungsmaßnahmen,
-
Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen,
-
Regelungen der Ordnung in der
Dienststelle,
-
Kündigung,
-
Privatisierung von
Dienststellenaufgaben. Wir haben natürlich auch ein offenes Ohr für die ganz persönlichen Probleme der Beschäftigten. Dazu ist jedes Personalratsmitglied möglicher Ansprechpartner für Sie. Kommen Sie zu uns!
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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