Bitte die SELMA-Anmeldung erst tätigen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig haben und das Praktikum in vollem Umfang erbracht wurde.
Mit der Modulanmeldung werden Sie automatisch zur Prüfung angemeldet, wenn Sie bis zum Semesterende die Praktikumsanerkennung nicht abschließen, dann bewertet das System automatisch mit 5.0 und ein weiterer Prüfungsversuch wird notwendig.
Die Praktika-Anerkennung und der Leistungspunkterwerb können nur erfolgen, wenn das Bau- oder Büropraktikum in SELMA angemeldet wurde.
Angaben zur Leistung, dem Bauvorhaben und der dafür benötigten Dauer in Tagen (Summe der gesamten Tage).
Der Bericht ist durch die Firma/ das Büro zu bestätigen und seitens des Studenten/der Studentin zu unterschreiben.
Teilleistungen (z.B. 30 Tage für ein Büro) können nicht anerkannt werden.
max. zwei Seiten
Kopie der Campuscard
Abgabe der Unterlagen
Bitte alle Unterlagen lose in einer Mappe oder einem Umschlag abgeben, nicht getackert oder geheftet, damit stapel-scann fähig.
Die vollständigen Unterlagen bitte im Postkasten des Praktikumsamtes vor dem Raum B110 im BZW einwerfen.
Es können nur Originalunterlagen bearbeitet werden.
Bitte keine Dokumente zur Anerkennung des Praktikums per Post senden.
Bearbeitung und Abholung
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 10 Tagen
Nach der Bearbeitung sollten die Unterlagen im Postkasten (BZW B110) wieder abgeholt werden.
Die Unterlagen werden für maximal 14 Tage im Postkasten aufbewahrt.
Ausnahmen (Auslandsaufenthalt/ Krankheit)
Von dem Verfahren kann nur im begründeten Ausnahmefall (z.B. Krankheit, Studienfortführung im Ausland) abgewichen werden. In diesen Fällen ist es möglich die Praktikumsunterlagen auch per E-Mail zur Anerkennung einzureichen.
In diesem Fall, die Unterlagen bitte als nur als eine PDF-Datei zusammenfassen (keine lose Bildsammlungen oder einzelne PDF-Dateien).
Unfallversicherung Baupraktikum
Studierende sind über die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebes in Deutschland gesetzlich unfallversichert. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte vor Praktikumsbeginn geklärt werden, ob der Praktikumsbetrieb den/die Praktikant:in bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Sollte der Praktikumsbetrieb nicht Mitglied einer Berufsgenossenschaft sein, besteht in diesem Betrieb kein Unfallversicherungsschutz. Von Praktika in diesen Betrieben wird abgeraten.
Unfallversicherung Büropraktikum
Eine Unfallversicherung erfolgt grundsätzlich über die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) des Praktikumsbetriebes.
Hinweis:
Leider sind nicht alle Architekturbüros in einer Berufsgenossenschaft Mitglied. Eine Anmeldung des Architekturbüros bei der VBG ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Zu beachten ist, dass die Leistungen privater Unfallversicherungen nicht immer vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind.
Zum Beispiel zahlen private Unfallversicherungen in der Regel nur für dauerhafte körperliche- und geistige Schäden.
Erfolgt die Vergütung des Pflichtpraktikums über Honorar- und Werkverträge (=Selbständigenstatus), muss sich der Student/die Studentin als Unternehmer:in bei der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) entgeltlich anmelden oder eine private Unfallversicherung abschließen.
Die im Rahmen des Architekturstudiums abzuleistenden Praktika (Baufachliches Praktikum und Büropraktikum) sind Pflichtpraktika. Wenn Studierende, während ihrer Praktikatätigkeit Entgelte erhalten, kann der/die Arbeitger:in der/dem Student:in von den Sozialversicherungsbeiträgen befreien lassen. Hierzu stellt das Praktikumsamt Bescheinigungen auf Antrag aus.
Ausstellung von Bescheinigungen
E-Mail mit folgenden Angaben an das Praktikumsamt senden:
Name Student:in
Matrikelnummer
Immatrikulationsjahr/-semester
vollständige Anschrift des Praktikumsbetriebes
Bitte als editierbarer Text (keine Scans, Bilder oder PDF)
Die Bescheinigung wird per PDF zugestellt und kann im Original im Postkasten des Praktikumsamtes (BZW, B110) abgeholt werden.
Alle Bescheinigungen werden grundsätzlich Personen- und Firmengebunden ausgestellt.
Bescheinigung für Erasmus usw.:
Formblätter der Institution im Original im Praktikumsamt einreichen.
Veröffentlichung von Praktikumsanzeigen
Praktika-Anbieter:innen (Architekturbüros) werden gebeten ihre Anzeigen digital bei der Praktikumsbeauftragten (ulrike.sendler(at)tu-dresden.de) einzureichen.
Folgende Daten müssen enthalten sein:
Adresse des Architektur- bzw. Planungsbüros mit Tel.-Nr. oder E-Mail-Adresse
Name Praktikumsmentor:in
Anzahl der Praktikumsplätze
Tätigkeitsbeschreibung
Praktikumszeitraum (mind. 20 Werktage)
Veröffentlichungsdauer (max. 4 Monate)
Bitte als PDF-Dokument (max. 5 MB) per E-Mail einreichen.
Spätestens bei Zulassung zur Diplomarbeit (Ausgabe der Aufgabenstellung) müssen beide Praktika angerechnet sein.
Im Studienverlauf gibt es keine formalen Einschränkungen in den Modulen, zu welchem Zeitpunkt das Bau- oder Büropraktikum absolviert werden muss. Es gibt aber inhaltliche Anforderungen und Empfehlungen:
Baupraktikum
Wir empfehlen dringend, das Baupraktikum vor dem Studienstart zu absolvieren. Alternativ sollte es in den Semesterferien der ersten beiden Studienjahre durchgeführt werden.
Die Kompetenzen aus dem Baupraktikum werden in Hauptstudiumsmodulen (z.B. A-AD934) vorausgesetzt.
Das Praktikum kann auch in mehreren Betrieben absolviert werden, um unterschiedliche Arbeitsweisen kennenzulernen.
Büropraktikum
Wir empfehlen, das Büropraktikum im dafür vorgesehenen Semester, dem 7. Semester, nach dem Konstruktivem Entwurf bzw. der Wissenschaftlichen Arbeit und vor dem 3. Hauptentwurf zu absolvieren.
Die Kompetenzen aus dem Büropraktikum werden inhaltlich in den Vertiefungsentwürfen (A-AD911 bzw. A-AD912) vorausgesetzt.
Zu beachten ist, dass immer wenigstens 6 Wochen zusammenhängend in einem Architekturbüro absolviert werden müssen.
Ja, ein Urlaubssemester kann für das Büropraktikum (Pflichtpraktikum), nach der Immatrikulations-Ordnung der TU-Dresden beantragt werden. Der Antrag kann über SELMA erstellt werden.
Bei der Entscheidung, ob ein Urlaubssemester sinnvoll ist, spielen verschiedene taktische Punkte eine Rolle (Semesterticket, Bafög, Kindergeld, Anzahl Studiensemester).
Pflichtpraktiktikant:innen haben per Gesetz keinen Urlaubsanspruch.
Allerdings ist es Ihnen möglich, diesen selbstständig mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Hierbei ist zu beachten, dass die Urlaubstage jedoch nicht als Arbeitstage im Pflichtpraktikum anerkannt werden.
Der/die Praktikumsbetreuer:in (Mentor:in) muss ein/eine eingetragene:r Architekt:in sein.
Es wird an Leistungen gearbeitet, die für Architekt:innen in der HOAI definiert sind. Das gilt auch für Praktika bei Projektentwickler:innen oder Architekturabteilungen von Industrieunternehmen (BMW, DB, VW, FraPort) und öffentlichen Planungsträgern (Sadtplanungsamt, Bauämter in Gemeinden, SIB)
Eine Kopie des Zeugnisses der Berufsausbildung im Handwerk (Gesellenbrief) im Praktikumsamt einreichen.
Anerkannt werden nur Berufsausbildungen in einem Handwerk aus der Gewerkeliste der Pratkikumsordnung.
Eine Berufsausbildung als Technischer Zeichner, Bauzeichner, Immobilienkaufmann o.ä. ist kein Ersatz für das Baufachliche Praktikum.
Bitte wenden Sie sich dazu mit einem formlosen Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift (Antrag auf Befreiung) an den Leiter des Prüfungsausschusses (Herr Prof. Grunewald).
Bei positivem Bescheid durch den Prüfungsausschuss kann man sich vom Praktikum befreien lassen und darf die Kompetenzen auf alternativem Weg erwerben und nachweisen.
Baupraktika im Sommer sind leichter zu finden als im Winter.
Im Winter sollte der Fokus auf die Ausbaugewerke gelegt werden.
Kurzfristige Baupraktika sind bei größeren Bau-Firmen/Konzernen leichter zu finden als bei kleineren Unternehmen.
(Groß-)Baustellen verfügen in der Regel über ein Bauschild mit einer Auflistung der Gewerke, diese Firmen kontaktieren.
Nachfolgend eine Liste (alphabetisch sortiert) mit großen Baufirmen im Raum Dresden:
Areal-Bau
Ausbauteam
Bam
Bau-Schulze
Bauhütte
Dreßlerbau
FIRA
George Bähr
Hentschke-Bau
Köster-Bau
Wolf&Müller
Züblin