Anrechnung von Studienleistungen
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Information
Allgemeine Information
Anrechnung bei Erasmus-Auslandsaufenthalt
Anrechnung bei vorangegangenen Studienzeiten
Anrechnung von Praktika und Praxiszeiten
Allgemeine Voraussetzungen zur Anrechnung
Benötigte Dokumente
Anrechnungsberatung
Anrechnungsberatung Diplomstudiengang Architektur
Anrechnungsberatung Studiengänge Landschaftsarchitektur
Aktuelle Informationen
Aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID 19 bleibt der Publikumsverkehr zur Anrechnungsberatung für den Diplomstudiengang Architektur vorerst geschlossen. Wir werden versuchen, so gut es geht, Ihre Anfragen per e-Mail zu beantworten. Sie erreichen uns dazu über die folgende Mailadresse:
Allgemeine Information
Studienleistungen, die an der TU Dresden (z.B. in anderen Studiengängen) oder auch an anderen Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland erbracht wurden, können auf Antrag im Diplomstudiengang Architektur der TU Dresden angerechnet werden. Dazu gehören sowohl Studienleistungen und sonstige Leistungen, die während des Architekturstudiums an der TU Dresden, als auch zu vorangegangenen Studienzeiten und Zeiten außerhalb eines Studiums erbracht wurden. Davon ausgenommen sind solche Studienleistungen, die im Rahmen von *Erasmus-Programmen erbracht wurden. Beachten Sie für den Diplomstudiengang Architektur bitte auch die Hinweise zu den jeweiligen Anrechnungsverfahren.
Anrechnung bei *Erasmus-Auslandsaufenthalt
Wenn Sie über das Erasmusprogramm ein oder mehrere Auslandssemester erbringen wollen, ist die Anrechnung der Leistungen über ein sog. Learning Agreement zwischen der TU Dresden und der Partnerhochschule bereits vor dem Auslandsaufenthalt zu klären. Dafür zuständig - ebenso wie für Anrechnungen bereits erbrachter Leistungen im Rahmen der Erasmus-Programme - ist das Erasmusbüro des jeweiligen Studiengangs.
Erasmus-Büro Architektur
Erasmus-Büro Landschaftsarchitektur
Anrechnung bei vorangegangenen Studienzeiten
Wenn Sie ein vorangegangenes Studium oder vorangegangene Studienzeiten haben, sind verschiedene Kriterien entscheidend für die Verfahrensdurchführung zur Anrechnung.
- Wurden die bisherigen Leistungen im gleichen Studienfach erbracht?
- An welcher Hochschule wurden die bisherigen Leistungen erbracht?
- Haben Sie bereits einen Hochschulabschluss oder noch nicht?
- Wenn ja, welcher Art ist dieser Hochschulabschluss?
- Sind Sie Bewerber aus dem EU-Raum oder aus dem sonstigen Ausland?
Anrechnung von Praktika und Praxiszeiten
Für die Anrechnung von Praktika, Praxiszeiten und Praxissemester (7.Sem.) ist das Praktikantenamt zuständig. Beachten Sie auch die Praktikumsrichtlinie, und prüfen Sie, ob die für Sie geltenden Voraussetzungen vorliegen.
Allgemeine Voraussetzungen zur Anrechnung
Bevor Sie sich an uns wenden, prüfen Sie bitte auf den Seiten der Studienberatung oder des Studieninformationssystems, ob die für Sie geltenden Studienvoraussetzungen generell vorliegen.
Allgemeine und weiterführende Informationen zu Studienvoraussetzungen
Studienvoraussetzungen Diplomstudiengang Architektur
Studienvoraussetzungen Studiengang Landschaftsarchitektur (Bachelor)
Studienvoraussetzungen Studiengang Landschaftsarchitektur (Master)
Benötigte Dokumente
Die Anrechnung von erbrachten Leistungen ist grundsätzlich nur möglich, wenn alle für das jeweilige Verfahren erforderlichen Nachweise in Form beglaubigter Kopien oder (auf Anforderung) als Original vorliegen. Zu den benötigten Dokumenten gehören u.a.:
• Urkunde (bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses)
• Zeugnis (bei Vorliegen eines Hochschulabschlusses)
• Notenübersicht
• Modulhandbuch / Modulbeschreibungen
• Sprachzeugnis mit entspr. Qualifikation (wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist)
• Portfolio (Dokumentation Ihrer Studienleistungen)
Bei nicht in Deutsch oder Englisch abgefassten Dokumenten ist eine Übersetzung ins Deutsche als beglaubigte Kopie erforderlich. Alle Übersetzungen der Dokumente müssen von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland angefertigt oder von der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland bestätigt worden sein.
Anrechnungsberatung
Die Fachberatung und Verfahrensdurchführung zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt durch die Anrechnungsbeauftragten. Hier erhalten Sie weiterführende Hinweise und Erläuterungen zu den Anrechnungsverfahren in den jeweiligen Studiengängen :
► Anrechnungsberatung Diplomstudiengang Architektur
Hier finden Sie weitere Informationen zu den jeweiligen Anrechnungsverfahren für den Diplomstudiengang Architektur :
Hinweise für Studienbewerber bei Hochschul- oder Studiengangswechsel
Hinweise für Studierende im Diplomstudiengang Architektur
Frau Dr. Xiaoping Xie Anrechnungsberatung Architektur
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fakultät Architektur
Gebäude BZW, B-Flügel, Raum B305
Zellescher Weg 17
01069 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden Fakultät Architektur Dr.-Ing. Xiaoping Xie (Anrechnungsbeauftragte Architektur)
01062 Dresden
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 12:00
- Gebäude BZW, B-Flügel, Raum B305
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.
► Anrechnungsberatung Studiengänge Landschaftsarchitektur
wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameFrau Dr.-Ing. Romy Hanke
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