Informationen

Praktikantenamt, Frau Dipl. Des.Innenarchitektin Aenne-Ulrike Sendler
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Postal Address:
Technische Universität Dresden Fakultät Architektur Ulrike Sendler
01062 Dresden
- Ab sofort können Sie die Parktikaunterlagen zur Anerkennung wieder einreichen, Selma lässt die Buchungen wieder zu. Seit November ist die neue Praktikumsbeauftragte Frau Aenne-Ulrike Sendler.
- Die Unterlagen bitte in den Postkasten des Praktikantenamtes, B 110 stecken und spätestens eine Woche später wieder dort abholen.
- Informationen für Firmen/Büros zu Stellenanzeigen
- Verfahren zur Praktikumsanerkennung für Bau- und Büropraktika
- Formblätter für Bau- und Büropraktikumsberichte (pdf/xls Dateien)
- Praktikumsrichtlinie inkl. Baugewerkeliste (Stand: 20.12.2022)
- Schriftverkehr
- Information zur Unfallversicherung
- Sozialversicherung während eines Pflichtpraktikums
- Bescheinigungen (Pflichtpraktika) für Arbeitgeber (entgeltliche Praktikaleistungen)
- Leonardoprogramm-Stipendien
- Mustervertrag (ohne jegliche Gewähr)
häufige wiederkehrende Fragen
Für Studenten, welche ab dem 01.10.21 immatrikuliert sind, gilt sofort die neue Studienordnung mit 4 Wochen Baupraktikum und 18 Wochen Büropraktikum.
Für alle die früher immatrikuliert wurden erfolgt die Umstellung auf die neue Studienordnung am 01.10.22, somit auch die verkürzte Praktikumzeit!!! Relevant ist dabei das Einreichsdatum der Unterlagen bzw. die Anerkennung. D.h. für Studenten die vor 01.10.21 immatrikuliert worden sind, z.B. das Büropraktikum am 01.04.22 beginnen und nach dem 01.10.22 die Unterlagen einreichen gilt mind. 18 Wochen Büropraktikum, aber auch eine Reduzierung der Credit Points Die Entbindung von der Sozialversicherungspflicht mit max. 6 Monate bleibt weiterhin bestehen.
Achtung! Frage bezieht sich auf alte SO (Studenten, welche vor WiSe2021/22 immatrikuliert sind)
Auf dem Praktikabericht sind Arbeitstage aufzuführen keine Stunden und diese müssen mindestens in Summe 30 Tage ergeben! Es ist dabei von einem normalen Arbeitstag mit 8h auszugehen.
Das Modulhandbuch hat die Anforderung von 180h bezieht sich aber auf Lehrstunden (45 Min) und nicht auf Zeitstunden!
Grundsätzlich sollte versucht werden, das Baupraktikum durchzuführen. Sinn des Praktikums sind die Verhältnisse auf der Baustelle kennenzulernen. Wenn man diese nicht kennt, sollte man nicht Architektur studieren!
Mit einem formlosen Schreiben (Antrag auf Befreiung) an den Leiter der Prüfungskommission (z.Z. Herr Prof. Dr. Grunewald) kann man sich ggf. (bei positivem Bescheid) vom Praktikum befreien lassen.
Nein, das sollte man nicht tun. Es besteht die Gefahr einer Prüfung des AG durch die Sozial- und Steuerbehörden, bei der die Erschleichung der Sozialversicherungsbefreiung auffliegen kann. Die Folge sind Nachzahlungen an die Behörden. Leider ist die Praktikumsordung von 1995 nicht frei von fehlerhaften (mehrdeutigen) Formulierungen. Bei Einschaltung eines Anwaltes, kann man sich auf diese Formulierungen (mindestens 12 Wochen) berufen, um einer Nachzahlung der Sozialvericherungsbeiträge zu entgehen.
Wichtig sind in diesem Fall die ausgeübten Tätigkeiten (alle aufführen) und den Ort angeben an welchem zu mehr als 50% gearbeitet wurde.
Nein, es spielt für das Praktikantenamt keine Rolle unter welchen Arbeitsverhältnis das Pflichtpraktikum ausgeführt/angegeben wird.
Bitte die Praktikumsrichtlinie lesen. Dort steht, bis zur Einschreibung zur 1. Modulprüfung des Grundfachstudiums.
Das ist in der Regelstudienzeit das Ende des 3. Semesters.
Derzeit sind jedoch alle Modulvoraussetzungen außer Kraft, und neue Modulbeschreibungen werden erarbeitet, d.h. theortisch ist die Ableistung dieses Moduls bis zu den Diplomprüfungen möglich.
Das kann sich aber ändern und deshalb sollte von dieser Hintertür kein Gebrauch gemacht werden.
Nein, die Anerkennung des Praktikums wird automatisch an das Prüfungsamt geleitet, aber mit Zeitversatz (Monatsmeldung, bzw. direkte Meldung vor Prüfungsanmeldung).
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb eines Werktages und wird mit Monatsberichten und dierekt vor den Diplomanmeldungen an das Prüfungsamt gemeldet. Bei unvollständigen Unterlagen kann aber keine Anerkennung erfolgen, so dass für diesen Rücklauf auch genügend Zeit eingeplant werden muss.
Ja, in diesem Ausnahmefall können die Unterlagen gescannt und als eine PDF-Datei an das Praktikantenamt gemailt werden.
Grundsätzlich nein, siehe Aber man kann als Praktikant diesen selbstständig mit dem Arbeitgeber aushandeln. Die Urlaubstage werden jedoch nicht als Arbeitstage des Pflichtpraktikums anerkannt!!!
Es ist jedoch genau zu prüfen, ob durch vereinbarten Urlaubsanspruch, nicht negative Effekte entstehen.
zB. Die max. Befreiung von der Sozialversicherungspflicht endet mit 6 Monaten -> 26 Wochen. Im Zeitraum enthalten sind ~ 6 Feiertage, welche nicht als Pflichtpraktikum anerkannt werden -> nur noch effektiv 25W, noch 15 Tage Urlaub drauf 22W -> jetzt kann man genau noch 2W krank sein (auch nicht anrechenbar)! Sonst macht einen der Urlaub selbst Probleme! 1. Praktikazeit nicht ausreichend-> Nacharbeit-> 2. Sozialversicherungspflicht ab 26W.
-> Empfehlung: Keinen Urlaub vereinbaren, sondern besser höheres Gehalt
Grundsätzlich nein, hier spielen nur finanziell taktische Punkte eine Rolle (Semesterticket, Bafög, Kindergeld). Es ist aber nach Imma-Ordnung der TU-Dresden möglich.
Das ist unter folgenden zwei Voraussetzungen möglich. 1. der Praktikumsbetreuer (Mentor) muss ein eingetragener Architekt sein. 2. Es wird an Leistungen gearbeitet die für Architekten in der HOAI definiert sind. Das gilt auch für Praktika bei Projektentwicklern oder Architekturabteilungen von Industrieunternehmen (BMW, DB,VW, FraPort) und öffentlichen Planungsträgern (Sadtplanungsamt, SIB)
In diesem Fall sind 1,5 Tage im Praktikabericht zu vermerken. Andernfalls, wenn nur 4h Stunden gearbeitet wurde, dann 0,5 Tage. Wichtig ist, dass in der Summe aller Praktikaberichte die geforderte Mindestzeit ausgewiesen wird. (zz. für Baupraktika nach neuer Studienordnung 30 Tage = 6 Wochen [5T/W*6W=30T])
Kopie des Zeugnisses der Berufsausbildung / Meisterbrief
Was tun wenn kein Baupraktikum gefunden wird?
Büro-Praktikumsangebote (werden anerkannt)
Büro- Praktikumsangebote (werden nicht anerkannt )