Hinweise zum Prüfungsrecht
Table of contents
- Abmeldung von Prüfungen
- Rücktritt bei Krankheit
- Wiederholung von (Modul-)Prüfungen
- Wiederholungsfristen Modulprüfungen
- Exmatrikulation bei Studium ohne Studienleistungen über vier Semester
- Freiversuchsregelung
- Prüfungsleistung Belegarbeit bzw. Belegsammlung mit/ohne Kolloquium
- Anrechnung von Prüfungsleistungen
- Video Grundlagen Prüfungsangelegenheiten - Chancen und Fallstricke
Wichtigste Grundlage Ihres Studiums sind die jeweils aktuellen Fassungen der Prüfungs- und Studienordnungen, welche Sie sorgfältig durcharbeiten sollten. Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, die Ihnen beim Verständnis der Ordnungen helfen sollen.
Abmeldung von Prüfungen
Eine Abmeldung von Prüfungen (regulärer Rücktritt) ohne Angabe von Gründen ist bis drei Arbeitstage vor der Prüfung online möglich. Dies bedeutet beispielweise, dass bei einer an einem Mittwoch stattfindenen Prüfung der Rücktritt bis Donnerstag der vorherigen Woche um 24 Uhr erfolgt sein muss, da diese drei Arbeitstage der Freitag, Montag und Dienstag wären.
Hinweis: Wenn es zu Problemen bei der An- oder Abmeldung von Prüfungen kommt, erstellen Sie bitte einen Screenshot bzw. pdf-Ausdruck der Fehlermeldung und schicken diesen mit einer Fehlerbeschreibung über das Kontaktformular an das Prüfungsamt/Studienbüro "Bau und Umwelt".
Rücktritt bei Krankheit
Sollten Sie im Krankheitsfalle verhindert sein an einer Prüfung teilzunehmen, ist selbstverständlich auch ein späterer Rücktritt noch möglich. Beachten Sie dabei folgende Regelungen:
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden nicht anerkannt!
- Der Rücktritt muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und die Rücktrittsgründe glaubhaft gemacht werden.
- Zum Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (Glaubhaftmachung der Rücktrittsgründe) ist ein ärztliches Attest erforderlich, in Zweifelsfällen kann der Prüfungsausschuss auch ein amtsärztliches Attest verlangen. Zur Erleichterung kann das hierfür von der Fakultät zur Verfügung gestellte Formblatt benutzt werden:
- Dem Nachweis beizufügen ist eine Erklärung, für welche der angemeldeten Prüfungen krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Dafür kann das vom Prüfungsamt zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
- Anhand des vorgelegten ärztlichen Attestes entscheidet der Prüfungsausschuss, ob für die konkrete Prüfung damit tatsächlich eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt und der Rücktritt genehmigt wird.
- ACHTUNG: Bitte schicken Sie Unterlagen direkt (per Mail und postalisch) an das Prüfungsamt.
Wiederholung von (Modul-)Prüfungen
Viele Module bestehen aus verschiedenen Stoffgebieten, die zumeist mit einer gemeinsamen Modulprüfung am Semesterende abgeschlossen werden. Bestehen Module jedoch aus mehreren Teilprüfungen, so setzt sich die Gesamtnote des Moduls aus diesen Teilnoten mit einer Wichtung entsprechend der Studienordnung zusammen. Das (Nicht)-Bestehen eines Moduls wird erst nach Ablegen aller Teilprüfungen festgestellt. Haben Sie eine Teilprüfung nicht bestanden, so sind erst alle anderen Teilprüfungen abzulegen. Eventuell ist das Ergebnis dieser anderen Teilprüfungen dann so gut, dass das Modul insgesamt bestanden ist. Erst wenn das gesamte Moduls insgesamt "nicht bestanden" ist, können bzw. müssen Sie alle nicht bestandenen Teilprüfungen wiederholen. Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, außerdem kann ggf. die Freiversuchsregelung in Anspruch genommen werden.
Wiederholungsfristen Modulprüfungen
Wie oben angegeben, wird das (Nicht)-Bestehen eines Modules erst dann festgestellt, wenn alle Teilprüfungen abgelegt wurden. Entsprechend der geltenden Prüfungsordnungen mit Anwendung von § 33(7) und § 36(4) des Sächsischen Hochschulgesetzes ist die erstmalige Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren (Teilzeit) bzw. einem Jahr (Vollzeit) nach Abschluss des ersten vollständigen (nicht bestandenen) Modulversuches möglich. Die zweite und letzte Wiederholungsprüfung hat danach zum nächstmöglichen Prüfungstermin stattzufinden, wobei es sich in der Regel um das nächste Prüfungssemester handelt (sowohl Vollzeit als auch Teilzeit). Dabei sind jeweils alle nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen.
Exmatrikulation bei Studium ohne Studienleistungen über vier Semester
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach §19(2) Nr. 7 des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) Ihnen die Immatrikulation/Rückmeldung versagt wird, wenn Sie innerhalb von vier Fachsemestern keinen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis erbracht haben. Bei Leistungsnachweisen kann es sich dabei um Prüfungen und Prüfungsvorleistungen handeln. Anerkennungen dürfen dabei nicht berücksichtigt werden, es zählen nur während der Zeit im Studiengang erbrachte Leistungen.
Freiversuchsregelung
Rechtsgrundlagen
- §14 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (Fassung 08/2020)
Zusammenfassung der Beschlüsse
- wenn Modulprüfungen vor den in den nachfolgenden Tabellen angegebenen Semestern abgelegt werden, handelt sich um einen Freiversuch
- für bestandene Modulprüfungen gilt:
- Wiederholung muss beantragt werden
- zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholbar
- die bessere Note zählt
- keine Notenverbesserung mehr möglich, wenn Wiederholungs- oder Antragsfrist überschritten ist
- es müssen nicht alle Teilprüfungen wiederholt werden
- für nicht bestandene Modulprüfungen gilt:
- gilt als nicht durchgeführt
- kein Antrag erforderlich
- bestandene Teilprüfungen werden angerechnet, können aber auch verbessert werden (siehe oben)
- Urlaubssemester bei langer Krankheit, Kinderbetreuung oder Ausland werden nicht angerechnet
Beachten Sie bitte unbedingt unser Merkblatt Freiversuchsregelungen
Tabellen Freiversuchssemester
Prüfungsleistung Belegarbeit bzw. Belegsammlung mit/ohne Kolloquium
Diese Regelungen gelten nicht für Belege/Übungsaufgaben, die Prüfungsvorleistungen sind, diese erhalten Sie ganz einfach auf dem in der jeweiligen Studienanleitung angegebenen Wege.
In einigen Modulen sind Prüfungsleistungen in Form von Belegarbeiten/Belegsammlungen mit und ohne Kolloquium zu erbringen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
- Anmeldung: Da die „Belegarbeit“ bzw. die "Belegsammlung" eine reguläre Prüfungsleistung ist, ist eine Anmeldung für die jeweilige Belegarbeit/Belegsammlung erforderlich. Beginnend in der vierten Woche eines jeden Semesters (Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben) ist die Anmeldung im Online-Prüfungsportal ( https://selma.tu-dresden.de) vorzunehmen. Hinweise zum Login sind unter der Rubrik Service zusammengefasst.
- Ausgabe der Aufgabenstellung: Möglichst zeitnah nach Anmeldeschluss ist beim jeweiligen Lehrstuhl die Aufgabenstellung formlos abzufordern. Erfolgt dies nicht, verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit. Eine Ausgabe der Aufgabenstellung ist dann erst im nächsten Semester nach erneuter Anmeldung wieder möglich.
- Bearbeitungszeit: Im Fernstudium haben die Studierenden die gleiche Bearbeitungszeit wie im Direktstudium. Der Abgabetermin wird vom Lehrstuhl festgelegt. Sollte die Belegarbeit bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgegeben sein, so wird sie mit der Note 5 „Nicht bestanden“ bewertet. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit ist auch im Fernstudium nicht möglich, da es sich um eine Prüfung mit Zeitbindung handelt.
- Kolloquium: Entsprechend Prüfungsordnung sind die meisten Belegarbeiten/Belegsammlungen in einem Kolloquium zu „verteidigen“. Die Termine sind individuell mit den Lehrstühlen zu vereinbaren. Es sei darauf hingewiesen, dass u.U. Kolloquiumstermine nur einmal im Jahr angeboten werden können.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Hinweise für die Beantragung für Studierende
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen bitten wie Sie einen entsprechenden formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät zu richten. Bitte übersenden Sie die geforderten Dokumente sowohl elektronisch () als auch postalisch an die nachfolgende Adresse des Prüfungsausschusses.
Technische Universität Dresden
Fakultät Bauingenieurwesen
Prüfungsausschuss
z.H. AG Fernstudium
01062 Dresden
Diesem Antrag sind beizufügen:
- ausgefüllter und unterzeichneter Antrag (Formular siehe unten) mit Auflistung der Module/Prüfungsleistungen, für die eine Anrechnung beantragt wird und eine Gegenüberstellung, welche Fächer aus Ihrem Erststudium dafür "verwendet" werden sollen (siehe Hinweise zum Ausfüllen unten)
- Formular Antrag auf Anrechnung:
* Sollten Sie Probleme mit der Darstellung der Dropdown-Auswahl in der PDF-Datei haben, öffnen Sie diese bitte mit einem anderen Browser (z.B. Google Chrome oder Microsoft Edge).
- beglaubigte Kopie der Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem Erst-Studium/Fachschule
- Modulbeschreibung/Inhaltsbeschreibung der zur Anrechnung gestellten Fächer in Deutsch oder Englisch - ohne diese Beschreibungen ist keine Bearbeitung des Antrages möglich!!! Liegt diese nicht in der geforderten Sprache vor, ist eine beglaubigte Übersetzung beizubringen. Liegt keine Modulbeschreibung vor, ist eine von der Hochschule bestätigte,personalisierte Inhaltsübersicht in deutscher Sprache beizubringen oder im Falle einer anderen Sprache zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Es handelt sich bei der Anrechnung um Einzelfallentscheidungen. Da jeder Antrag individuell beurteilt wird planen Sie für den gesamten Bearbeitungsprozess bitte ca. 3 Monate ein.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages:
- Eine Anrechnung ist nur auf Modul- oder Prüfungsleistungsebene möglich. Einzelne Stoffgebiete aus Modulen können nicht angerechnet werden.
- Dem Gesamtantrag ist eine beglaubigte Kopie der Notenübersicht/des Zeugnisses beizufügen.
- Bei mehreren beantragten Leistungen ist jedem Einzelantrag die jeweilige Inhalts-/Modulbeschreibung der zur Anrechnung gestellten Fächer/Module beizulegen. Das Deckblatt mit allen beantragten Modulen wird nur einmalig ausgefüllt.
- Zeile 1: Name, Vorname und Matrikelnummer/Bewerbernummer angeben
- Zeile 2: die Fächer aus dem Erst-Studium angeben, die angerechnet werden sollen. Name, Leistungspunkte und Semesterwochenstunden müssen identisch mit dem Zeugnis/der Notenübersicht sein.
- Zeile 3: Module der TU Dresden inkl. Modulnummer angeben, welche beantragt werden. Leistungspunkte/SWS entsprechend der jeweiligen Modulbeschreibung.
- Zeile 4: Bei Modul BIW5-03 und BIW5-04 bitte die englische Übersetzung des Modultitels angeben.
Bitte beachten Sie, dass im Teilzeitstudium pro angerechneter 15 Leistungspunkte (Vollzeit 30 Leistungspunkte) eine Höherstufung um ein Fachsemester erfolgen muss. Dies wird automatisch vom Prüfungsausschuss an das Immatrikulationsamt weitergeleitet.