An- und Abmeldung von Prüfungen
Anträge auf Anrechnung erbrachter Studienleistungen bei Wechsel in einen Studiengang der FR Geowissenschaften sind grundsätzlich in dem Semester zu stellen, in dem der Wechsel vollzogen wurde (1. - 2. Monat nach Beginn des Wechsels). Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und per E-Mail bei der Ihrem Studiengang zugeordneten Studienfachberatung sowie im Original im Prüfungsamt einzureichen.
Mit dem Antrag auf Anrechnung legen Sie bitte auch
- die Modulbeschreibungen der erbrachten Module bzw. der zugeordneten erbrachten Prüfungsleistung(en) sowie
- eine beglaubigte Notenübersicht vor.
Das Prüfungsamt der Fachrichtung Geowissenschaften arbeitet mit dem Prüfungsverwaltungssystem SELMA.
Es besteht somit die Möglichkeit der online-Prüfungsanmeldung über den Servicebereich der Prüfungsverwaltung. Darüber hinaus kann der aktuelle tagesgenaue Notenstand abgerufen werden. Die aktuellen Anmeldungen sind direkt in selma ersichtlich. Die Ausstellung von Notenübersichten müssen beim Prüfungsamt (per E-Mail) beantragt werden und können nach der Erstellung durch das Prüfungsamt für den eigenen Gebrauch heruntergeladen werden.
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich der Studierende anzumelden. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt innerhalb der festgelgten Anmeldezeiträume, die auf den Seiten des Prüfungsamtes rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Für alle Prüfungsleistungen, (einschl. Belege, Seminararbeiten, Praktika, Refereate etc.) ist die elektronische Anmeldung notwendig (bei Prüfwilligkeit), bei Versäumnis werden die PL nicht anerkannt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über SELMA.
Anmeldungen in diverse Opalkurse sind keine Prüfungsanmeldungen.
Probleme bei der elektronischen Anmeldung sind umgehend und innerhalb der Anmeldzeiträume mit einem ganzseitigen Screenshot per E-Mail im Prüfungsamt Geowissenschaften anzuzeigen.
Für einige Prüfungen (Studium generale) ist eine Anmeldung mit Anmeldeformular notwendig. Diese erfolgt innerhalb der Anmeldezeiträume direkt bei den Prüfenden per E-Mail. Dabei ist das Prüfungsamt Geowissenschaften zwingend ins Cc zu setzen.
Achtung: Die Anmeldung mit Anmeldeformular ist nur zulässig, wenn in SELMA
die Modulanmeldung des Moduls vorgenommen wurde, in dem Prüfungsleistungen des Studium generale angeboten werden.
Beurlaubten Studenten ist es generell erlaubt, Prüfungen abzulegen und sich für Prüfungen anzumelden.
Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie in den Prüfungsplänen.
Änderungen von Prüfungsterminen (z.B. bedingt durch die Raumplanung) werden ausschließlich über die Prüfungspläne, die auf den Webseiten des Prüfungsamtes veröffentlicht sind, bekannt gegeben. Bitte prüfen Sie am Tag vor der Prüfung, ob eine Termin- oder Raumänderung der Prüfung bekanntgegeben wurde.
Zusatzmodule: Die Anmeldung von Zusatzmodulen ist über SELMA nicht möglich. Hierzu muss vor Beginn der Anmeldezeiträume eine E-Mail mit Benennung des Zusatsmoduls und der zugehörigen Modulbeschreibung an das Prüfungsamt erfolgen.
Bei Prüfungsleistungen des Studium generale sowie diverser Sprachkurse handelt es sich nicht um Zusatzmodule.
Die Prüfungsordnung kann den Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ohne Angabe triftiger Gründe bis einige Tage vor dem Prüfungstermin erlauben. Prüfungsrücktritte sollen ebenfalls über den Servicebereich der Prüfungsverwaltung SELMA analog der Prüfungsanmeldung vorgenommen werden.
Bei Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung sind unbedingt die geltenden Fristen zu beachten!
Fristen für Prüfungsrücktritte ohne Angabe von Gründen für studienabschließende Prüfungen (z. Bsp. Klausuren, mündliche Prüfungen usw.)
Für die Studiengänge:
Bachelor Geographie
Master Geographie
Master Raumentwicklung- und Naturressourcen
3 Werktage vor Prüfungsbeginn
Dies bedeutet: findet eine Prüfung am 6.7. statt, so ist der Rücktritt bis 23:59 Uhr des 1.7. möglich. Dabei ist zu beachten: Ist der 6.7. ein Montag, wird der Sonntag nicht in die Frist mit einberechnet, da es sich bei dem Sonntag nicht um einen Werktag handelt. In diesem Fall beginnt die Frist ab Samstag.
Fristen für Prüfungsrücktritte ohne Angabe von Gründen für studienabschließende Prüfungen (z. Bsp. Klausuren, mündliche Prüfungen usw.)
Für die Studiengänge:
Bachelor Geodäsie und Geoinformation
Master Geodäsie
Master Geoinformationstechnologien
4 Tage vor Prüfungsbeginn
Dies bedeutet: findet eine Prüfung am 6.7. statt, so ist der Rücktritt bis 23:59 Uhr des 1.7. möglich. Dabei ist zu beachten: Ist der 6.7. ein Montag, wird der Sonntag in die Frist mit einberechnet.
Fristen für Prüfungsrücktritte ohne Angabe von Gründen für studienbegleitende Prüfungen (z. Bsp. Belegesammlungen, Seminararbeiten usw.)
Für alle Studiengänge:
Eine Abmeldung von studienbegleitenden Prüfungen ist innerhalb des Anmeldezeitraums 1 über SELMA möglich.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums 1 entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss nach Vorlage eines begründeten, schriftlichen Antrags über die Abmeldung von studienbegleitenden Prüfungen.
Sollten Sie eine Prüfung aufgrund von Krankheit oder anderer triftiger Gründe einmal nicht antreten können, bitten wir Sie insbesondere bei mündlichen Prüfungen um eine kurze Information (telefonisch oder per E-Mail) an die Prüfenden.
Der für das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt Geowissenschaften unverzüglich nach dem Prüfungstermin angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet, dass Kranktage nur nach Vorlage der beiden Dokumente "Ärztlichen Bescheinigung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss" und "Mitteilung über krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungen und Anerkennung von Kranktagen für den Bearbeitungszeitraum von Abschlussarbeiten" im Original anerkannt werden können. Beide Dokumente finden Sie bei den Formularen des Studienbüros.
- Das Einreichen der beiden Dokumente per E-Mail ist nicht zulässig.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können nicht akzeptiert werden.
Mit der Post gesendete Atteste sind an das Prüfungsamt zu addressieren:
TU Dresden
Prüfungsamt Geowissenschaften
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus mehreren Prüfungsleistungen. Erst wenn die Modulprüfung (d.h. alle Teilprüfungen) abgelegt und die Modulnote schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, steht fest, dass die Modulprüfung nicht bestanden ist und wiederholt werden muss.
Bestehen und Wiederholung beziehen sich grundsätzlich auf die Modulprüfung und nicht auf einzelne Prüfungsleistungen!
Über eine nicht bestandene Modulprüfung erstellt das Prüfungamt einen Bescheid. Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Bescheides besteht die Möglichkeit der Wiederholung der Modulprüfung. Gemäß Prüfungsordnung müssen und können nur die Prüfungsleistungen wiederholt werden, die mit „ungenügend“ (5,0) bewertet worden sind. Die Prüfungsleistungen, die im ersten Versuch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind, werden im Wiederholungsversuch direkt mit angerechnet.
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) regelt in § 35 Abs. 3 und 4 die Wiederholung einer Prüfung. Darin ist eine reguläre Möglichkeit zur zweiten Wiederholungsprüfung gegeben. Das Erfordernis des "besonders begründeten Ausnahmefalles" besteht nicht. Auf einen förmlichen Antrag zu einer 2. Wiederholungsprüfung kann verzichtet werden, denn die Anmeldung zu einer 2. WP kann als solcher Antrag verstanden werden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Ebenfalls im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) geregelt sind geltende Fristen zur Wiederholung von Prüfungen. Gemäß §35 kann eine nicht bestandene Abschlussprüfung innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie erneut als nicht bestanden.
Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Danach gilt sie als endgültig nicht bestanden, eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Die Prüfung kann dann innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich erbrachte Prüfungsleistungen entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung nur dann für das Zeugnis erfasst werden können, wenn es sich um abgeschlossene Module handelt. Zusatzmodule müssen vor Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt per E-Mail mit der entsprechenden Modulbeschreibung des Zusatzmodules angezeigt werden damit eine Bearbeitung in SELMA möglich ist.
Selbstständige Modulanmeldungen sind in SELMA für Zusatzmodule nicht möglich.
Bei Prüfungsleistungen des Studium generale und diverser Sprachkurse handelt es sich nicht um eigenständige Module und können somit nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Bei Problemen, Fragen usw. wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsamt.
Registration form
Registration takes place using the form. Applications for theses can be submitted to the Examination Office at any time. The registration form can be submitted by e-mail if a digital signature (certificate) is available, otherwise it must be printed out and signed. Processing takes place promptly, but can take varying lengths of time.
Please note: If the thesis topic and the thesis title have been issued on record by the Examination Committee, a change to the thesis title is only possible upon written informal application (with corresponding confirmation from the supervisor/examiner and within the specified processing time and stating the changed thesis title in German and English) .
The application can be submitted by e-mail to the Examination Office.
The thesis can only be submitted with a changed working title after confirmation by the Examination Office.
This process does not affect the processing time for the thesis.
Extension:
In individual cases, the Examination Committee may exceptionally extend the processing time upon justified request by a maximum of ... (extension period in accordance with the applicable examination regulations). An application for an extension must be submitted to the Examination Office.
Extension in case of illness:
To recognize sick days for the final thesis, please submit the original medical certificate and the notification of recognition of sick days(forms) to the Examination Office immediately. Certificates of incapacity for work (yellow slip) are not permitted.
Submission
Two bound copies of the thesis and a digital version (PDF file on CD or stick) must be submitted to the Geosciences Examination Office by the submission deadline at the latest (§ 21 BPO).
The form and content of the printed and digital versions must match.
A submission deadline must be agreed before the thesis is submitted.
Outside the opening hours of the Examination Office or to meet deadlines, you can use the deadline mailbox on Helmholtzstraße (between Tillich-Bau and Hülße-Bau).
Please note that two envelopes with the following address may be required:
TU Dresden
Academic Affairs Office School of Civil and Environmental Engineering
Examination Office Geosciences
01062 Dresden
should be kept ready, as the slot is not too large. In this case, there is no need to make an appointment to hand in the paper.
If you have any further questions, please contact your Examination Office!