An- und Abmeldung von Prüfungen
Anträge auf Anrechnung erbrachter Studienleistungen bei Wechsel in einen Studiengang der FR Geowissenschaften sind grundsätzlich in dem Semester zu stellen, in dem der Wechsel vollzogen wurde (1. - 2. Monat nach Beginn des Wechsels). Später eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare sind vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und per E-Mail bei der Ihrem Studiengang zugeordneten Studienfachberatung sowie im Original im Prüfungsamt einzureichen.
Mit dem Antrag auf Anrechnung legen Sie bitte auch
- die Modulbeschreibungen der erbrachten Module bzw. der zugeordneten erbrachten Prüfungsleistung(en) sowie
- eine beglaubigte Notenübersicht vor.
Das Prüfungsamt der Fachrichtung Geowissenschaften arbeitet mit dem Prüfungsverwaltungssystem SELMA.
Es besteht somit die Möglichkeit der online-Prüfungsanmeldung über den Servicebereich der Prüfungsverwaltung. Darüber hinaus kann der aktuelle tagesgenaue Notenstand abgerufen werden. Die aktuellen Anmeldungen sind direkt in selma ersichtlich. Die Ausstellung von Notenübersichten müssen beim Prüfungsamt (per E-Mail) beantragt werden und können nach der Erstellung durch das Prüfungsamt für den eigenen Gebrauch heruntergeladen werden.
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich der Studierende anzumelden. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt innerhalb der festgelgten Anmeldezeiträume, die auf den Seiten des Prüfungsamtes rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Für alle Prüfungsleistungen, (einschl. Belege, Seminararbeiten, Praktika, Refereate etc.) ist die elektronische Anmeldung notwendig (bei Prüfwilligkeit), bei Versäumnis werden die PL nicht anerkannt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über SELMA.
Anmeldungen in diverse Opalkurse sind keine Prüfungsanmeldungen.
Probleme bei der elektronischen Anmeldung sind umgehend und innerhalb der Anmeldzeiträume mit einem ganzseitigen Screenshot per E-Mail im Prüfungsamt Geowissenschaften anzuzeigen.
Für einige Prüfungen (Studium generale) ist eine Anmeldung mit Anmeldeformular notwendig. Diese erfolgt innerhalb der Anmeldezeiträume direkt bei den Prüfenden per E-Mail. Dabei ist das Prüfungsamt Geowissenschaften zwingend ins Cc zu setzen.
Achtung: Die Anmeldung mit Anmeldeformular ist nur zulässig, wenn in SELMA
die Modulanmeldung des Moduls vorgenommen wurde, in dem Prüfungsleistungen des Studium generale angeboten werden.
Beurlaubten Studenten ist es generell erlaubt, Prüfungen abzulegen und sich für Prüfungen anzumelden.
Informationen zu den Prüfungsterminen finden Sie in den Prüfungsplänen.
Änderungen von Prüfungsterminen (z.B. bedingt durch die Raumplanung) werden ausschließlich über die Prüfungspläne, die auf den Webseiten des Prüfungsamtes veröffentlicht sind, bekannt gegeben. Bitte prüfen Sie am Tag vor der Prüfung, ob eine Termin- oder Raumänderung der Prüfung bekanntgegeben wurde.
Zusatzmodule: Die Anmeldung von Zusatzmodulen ist über SELMA nicht möglich. Hierzu muss vor Beginn der Anmeldezeiträume eine E-Mail mit Benennung des Zusatsmoduls und der zugehörigen Modulbeschreibung an das Prüfungsamt erfolgen.
Bei Prüfungsleistungen des Studium generale sowie diverser Sprachkurse handelt es sich nicht um Zusatzmodule.
Die Prüfungsordnung kann den Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ohne Angabe triftiger Gründe bis einige Tage vor dem Prüfungstermin erlauben. Prüfungsrücktritte sollen ebenfalls über den Servicebereich der Prüfungsverwaltung SELMA analog der Prüfungsanmeldung vorgenommen werden.
Bei Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung sind unbedingt die geltenden Fristen zu beachten!
Fristen für Prüfungsrücktritte ohne Angabe von Gründen für studienabschließende Prüfungen (z. Bsp. Klausuren, mündliche Prüfungen usw.)
Für die Studiengänge:
Bachelor Geographie
Master Geographie
Master Raumentwicklung- und Naturressourcen
3 Werktage vor Prüfungsbeginn
Dies bedeutet: findet eine Prüfung am 6.7. statt, so ist der Rücktritt bis 23:59 Uhr des 1.7. möglich. Dabei ist zu beachten: Ist der 6.7. ein Montag, wird der Sonntag nicht in die Frist mit einberechnet, da es sich bei dem Sonntag nicht um einen Werktag handelt. In diesem Fall beginnt die Frist ab Samstag.
Fristen für Prüfungsrücktritte ohne Angabe von Gründen für studienabschließende Prüfungen (z. Bsp. Klausuren, mündliche Prüfungen usw.)
Für die Studiengänge:
Bachelor Geodäsie und Geoinformation
Master Geodäsie
Master Geoinformationstechnologien
4 Tage vor Prüfungsbeginn
Dies bedeutet: findet eine Prüfung am 6.7. statt, so ist der Rücktritt bis 23:59 Uhr des 1.7. möglich. Dabei ist zu beachten: Ist der 6.7. ein Montag, wird der Sonntag in die Frist mit einberechnet.
Fristen für Prüfungsrücktritte ohne Angabe von Gründen für studienbegleitende Prüfungen (z. Bsp. Belegesammlungen, Seminararbeiten usw.)
Für alle Studiengänge:
Eine Abmeldung von studienbegleitenden Prüfungen ist innerhalb des Anmeldezeitraums 1 über SELMA möglich.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums 1 entscheidet ausschließlich der Prüfungsausschuss nach Vorlage eines begründeten, schriftlichen Antrags über die Abmeldung von studienbegleitenden Prüfungen.
Sollten Sie eine Prüfung aufgrund von Krankheit oder anderer triftiger Gründe einmal nicht antreten können, bitten wir Sie insbesondere bei mündlichen Prüfungen um eine kurze Information (telefonisch oder per E-Mail) an die Prüfenden.
Gemäß der jeweils geltenden Prüfungsordnung muss der für das Versäumnis geltend gemachte Grund dem Prüfungsamt Geowissenschaften unverzüglich nach dem Prüfungstermin angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Dies bedeutet, dass Kranktage nur nach Vorlage eines entsprechenden Attestes (Formblatt) und die Mitteilung über den krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungen im Original anerkannt werden können.
Mit der Post gesendete Atteste sind an das Prüfungsamt zu addressieren:
TU Dresden
Prüfungsamt Geowissenschaften
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
zu beachten:
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und die Einreichung von ärztlichen Attesten per E-Mail ist nicht zulässig.
Eine Modulprüfung besteht in der Regel aus mehreren Prüfungsleistungen. Erst wenn die Modulprüfung (d.h. alle Teilprüfungen) abgelegt und die Modulnote schlechter als "ausreichend" (4,0) ist, steht fest, dass die Modulprüfung nicht bestanden ist und wiederholt werden muss.
Bestehen und Wiederholung beziehen sich grundsätzlich auf die Modulprüfung und nicht auf einzelne Prüfungsleistungen!
Über eine nicht bestandene Modulprüfung erstellt das Prüfungamt einen Bescheid. Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Bescheides besteht die Möglichkeit der Wiederholung der Modulprüfung. Gemäß Prüfungsordnung müssen und können nur die Prüfungsleistungen wiederholt werden, die mit „ungenügend“ (5,0) bewertet worden sind. Die Prüfungsleistungen, die im ersten Versuch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind, werden im Wiederholungsversuch direkt mit angerechnet.
Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) regelt in § 35 Abs. 3 und 4 die Wiederholung einer Prüfung. Darin ist eine reguläre Möglichkeit zur zweiten Wiederholungsprüfung gegeben. Das Erfordernis des "besonders begründeten Ausnahmefalles" besteht nicht. Auf einen förmlichen Antrag zu einer 2. Wiederholungsprüfung kann verzichtet werden, denn die Anmeldung zu einer 2. WP kann als solcher Antrag verstanden werden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Ebenfalls im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) geregelt sind geltende Fristen zur Wiederholung von Prüfungen. Gemäß §35 kann eine nicht bestandene Abschlussprüfung innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie erneut als nicht bestanden.
Eine zweite Wiederholungsprüfung ist nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Danach gilt sie als endgültig nicht bestanden, eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Die Prüfung kann dann innerhalb eines Jahres wiederholt werden.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich erbrachte Prüfungsleistungen entsprechend der jeweils geltenden Studien- und Prüfungsordnung nur dann für das Zeugnis erfasst werden können, wenn es sich um abgeschlossene Module handelt. Zusatzmodule müssen vor Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt per E-Mail mit der entsprechenden Modulbeschreibung des Zusatzmodules angezeigt werden damit eine Bearbeitung in SELMA möglich ist.
Selbstständige Modulanmeldungen sind in SELMA für Zusatzmodule nicht möglich.
Bei Prüfungsleistungen des Studium generale und diverser Sprachkurse handelt es sich nicht um eigenständige Module und können somit nicht auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Bei Problemen, Fragen usw. wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsamt.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit Formular.
Erst- und Zweitbetreuer:innen müssen auf dem Formular unterzeichnen (dabei ist die Betreuer:innenwahl entsprechend der geltenden Studien- und Prüfungsordnung zu beachten).
Die Anmeldeformulare für Abschlussarbeiten müssen bis drei Tage vor der nächsten Prüfungsausschusssitzung im Original im Prüfungsamt eingereicht werden damit eine Ausgabe des Arbeitsthemas durch den Prüfungsausschuss aktenkundig erfolgen kann.
Die Termine der Sitzungen werden unter "Aktuelles" bekannt gegeben.
Beachte: Wurde das Arbeitsthema und damit verbunden der Arbeitstitel durch den Prüfungsausschuss aktenkundig ausgegeben, ist eine Änderung des Arbeitstitels
nur auf schriftlichen formlosen Antrag (mit entsprechender Bestätigung der Betreuer/Prüfer und innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit und unter Angabe des geänderten Arbeitstitels in Deutsch und Englisch) möglich.
Der Antrag kann per E-Mail im Prüfungsamt eingereicht werden.
Erst nach erneuter Bestätigung durch das Prüfungsamt kann die Abgabe der Abschlussarbeit mit geändertem Arbeitstitel erfolgen.
Dieser Vorgang beeinflusst nicht die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit.
Verlängerung:
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise um höchstens ... (Verlängerungsdauerl entsprechend der geltenden Prüfungsordnung) verlängern.
Dazu muss der Verlängerungsantrag so im Prüfungsamt eingereicht werden, dass der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung noch rechtzeitig vor der regulären Abgabe eine Entscheidung zur beantragten Verlängerung treffen kann. Die entsprechenden Sitzungstermine werden zeitnah auf den Webseiten des Prüfungsamtes unter den jeweiligen Studiengängen veröffentlicht.
Verlängerung im Krankheitsfall:
Zur Anerkennung von Kranktagen für die Abschlussarbeit, reichen Sie bitte unverzüglich das ärztlliche Attest ( Formblatt ) und die Mitteilung zur Anerkennung der Kranktage im Original im Prüfungsamt ein. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (gelber Schein) sind nicht zulässig.
Beachte: Die Anerkennung von Kranktagen sowie Kind-krank-Tagen wird in die Verlängerungshöchstdauer mit eingerechnet!
Abgabe
Die Abschlussarbeit ist nach vorheriger Terminabsprache spätestens zum Abgabetermin in zwei gebundenen Exemplaren sowie in einer digitalen Fassung (PDF-Datei auf CD oder Stick) im Prüfungsamt Geowissenschaften zur Registrierung des Friststempels einzureichen (§ 21 BPO).
Form und Inhalt der gedruckten und digitalen Fassung müssen übereinstimmen.
Aktuell ist vor Abgabe der Abschlussarbeit ein Abgabetermin zu vereinbaren.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes oder zur Wahrung von Fristen können Sie den Fristenbriefkasten an der Helmholtzstraße (zwischen Tillich-Bau und Hülße-Bau) nutzen.
Dabei ist zu beachten, dass ggf. zwei Umschläge mit folgender Anschrift:
TU Dresden
Studienbüro Bereich Bau und Umwelt
Prüfungsamt Geowissenschaften
01062 Dresden
bereitgehalten werden, da der Einwurfschlitz nicht allzu groß ist. In diesem Fall erübrigt sich die Terminabsprache bezüglich der Abgabe.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihr Prüfungsamt!