Bewerbung
Studienvoraussetzungen
Benötigt werden:
• ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss,
• ein Nachweis der besonderen Eignung laut Eignungsfeststellungsordnung, sowie
• gute englische Sprachkenntnisse.
Hochschulabschluss
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist ein erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.
Auch ohne B.Sc.-Zeugnis werden Bewerber einbezogen, wenn bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Leistungspunkte erbracht worden sind. Als Nachweis hat der Bewerber eine entsprechende Bescheinigung seiner Hochschule im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Der Antrag auf Teilnahme an dem Verfahren ist von deutschen Bewerbern bis zum 31.07. des Jahres schriftlich an die Technische Universität Dresden zu richten:
Technische Universität Dresden
Fachrichtung Forstwissenschaften
01062 Dresden
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich bis zum 31.05. und EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer müssen sich bis zum 31.07. des Jahres bei uni-assist e.V. bewerben:
Technische Universität Dresden
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
Germany
Eignungsfeststellungsverfahren
Die besondere Eignung für den Masterstudiengang Forstwissenschaften wird in einem Eignungsfeststellungsverfahren gemäß Eignungsfeststellungsordnung geprüft. Dies führt der Zugangsausschuss durch, dem drei Hochschullehrer:innen angehören.
Dem Antrag an die Fachrichtung Forstwissenschaften sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Formgebundenes Antragsformular
- Tabellarische Aufstellung des Bildungsweges
- Amtlich beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusszeugnisses
- Amtlich beglaubigte Kopien von zusätzlichen Zeugnissen und Nachweisen, die die besondere Eignung gemäß § 5 der Eignungsfeststellungsordnung nachweisen.
Ob der Nachweis der besonderen Eignung erbracht ist, prüft der Zugangsausschuss zunächst anhand der dem Antrag beigefügten Unterlagen. Ergibt sich die besondere Eignung bzw. die eindeutige Nicht-Eignung hiernach nicht bereits aus den Unterlagen der Bewerberin bzw. des Bewerbers, wird ein Eignungsgespräch gemäß § 6 Eignungsfeststellungsordnung vor dem Zugangsausschuss durchgeführt.
Ziel des Eignungsgespräches ist es, zu ermitteln, ob die geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten, welche Aufschluss über die besondere Eignung des Bewerbers geben, vorliegen. Das Eignungsgespräch erfolgt in thematisch einheitlich strukturierter Form und soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
Weist der Studienbewerber die erforderliche Eignung nach, erhält er einen Eignungsbescheid des Zugangsausschusses.
Der Eignungsbescheid dient zur Vorlage beim Immatrikulationsamt und Akademischen Auslandsamt der TU Dresden und stellt die erforderliche Form des Nachweises der Zugangsberechtigung für den Masterstudiengang dar. Er ist Voraussetzung für die Immatrikulation in den Masterstudiengang Forstwissenschaften.
Sprachvoraussetzung Englisch (und Deutsch)
Weitere Zugangsvoraussetzung ist die Beherrschung der Fremdsprache Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dies kann unter anderem durch ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Fachhochschulreife, welche die Fremdsprache Englisch umfasst, belegt werden.
Internationale Studienbewerber:innen sowie deutsche Bewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte über die erforderliche deutsche Sprachkenntnisse.
Hinweise zur Bewerbung
Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung der Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses noch nicht vor, wird die Bewerbung auch dann berücksichtigt, wenn bereits 80 % der durch den Hochschulabschluss erreichbaren Leistungspunkte aufgrund von abgeschlossenen Modulprüfungen oder auch der Abschlussarbeit und ggf. des Kolloquiums durch Bescheinigung der Herkunftshochschule (Prüfungsamt) nachgewiesen werden. Das entsprechende Formular finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Leitfaden zur Bewerbung
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen einer Bewerbung mit Bachelor-Zeugnis und einer Bewerbung ohne Bachelor-Zeugnis (80% Regelung).