FAQ
Kann ich mit einem fachfremden Bachelorabschluß ein Masterstudium der Fachrichtung Wasserwesen beginnen?
Die Masterstudiengänge sind nicht allein auf bestimmte Bachelorabschlüsse begrenzt. Auch Absolventen aus anderen Studiengängen sind berechtigt sich zu bewerben. Die TU Dresden stellt ein umfangreiches Studieninformationssystem zur Verfügung, in dem unter anderem die Studienvoraussetzungen aller Studiengänge aufgeführt sind.
Im Einzelfall kann ein Masterstudium mit Auflagen hinsichtlich der Fächerkombinationen auch im Anschluß an einen fachfremden Bachelorabschluss aufgenommen werden. In Zweifelsfällen laden wir die Bewerber zu einem Gespräch ein.
Kann ich mit einem Fachabitur und/oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Bachelorstudium beginnen?
Die Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Diese erlangen Sie durch den Abschluss des Fachabiturs nicht.
Es gibt allerdings zwei Möglichkeiten, dennoch ein Bachelorstudium an der TU Dresden zu beginnen:
1. Über eine spezielle Zugangsprüfung können Sie eine hochschul- und fachgebundene Zugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erhalten.
2. Nach einem passenden Fachhochschulstudium (Bachelor), können Sie in einen Masterstudiengang der TU Dresden wechseln, sofern die fachlichen Voraussetzungen (siehe Studieninformationssystem der TU) erfüllt sind.
Kann ich Prüfungen eines anderen Studiengangs oder einer anderen Uni anerkennen lassen?
Die Anerkennung erbrachter Prüfungsleistungen ist prinzipiell möglich. Sie ist allerdings in individueller Absprache mit den entsprechenden Professoren zu regeln. Stimmen Umfang und Inhalt der absolvierten Prüfungen weitestgehend mit der zu ersetzenden Lehrveranstaltung überein, so befürworten die Professoren eine Anerkennung für gewöhnlich.
Nutzen Sie dazu bitte das Anerkennungsformular des Prüfungsamtes.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Prüfungsleistungen, die Sie im Rahmen eines Bachelorstudienganges erbracht haben, nicht als Äquivalent für einen Masterkurs beantragen können.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich? Welche Sprachtests werden mir anerkannt?
Für die deutschsprachigen Studiengänge müssen fremdsprachige Bewerber eine Sprachprüfung in Deutsch auf dem C1/C2 Niveau vorweisen. Für den englischsprachigen Masterstudiengang Hydro Science and Engineering werden Englischkenntnisse auf dem C1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) verlangt.
Genauere Informationen zu anerkannten Sprachtests stellt die TU Dresden zentral zur Verfügung.
Lassen sich die Studiengänge der Fachrichtung Wasserwesen auch als Fernstudium absolvieren?
Nein, die Studiengänge der Fachrichtung Wasserwesen sind ausschliesslich als Präsenzstudiengänge konzipiert, es besteht derzeit also nicht die Möglichkeit eines Fernstudiums.
Werden für die Studiengänge der Fachrichtung Wasserwesen Gebühren erhoben?
Studiengebühren sind universitätsübergreifend geregelt und nicht Sache eines Studienganges. Schauen Sie daher bitte auf den Seiten der Zentralen Studienberatung der Universität nach.
Wie kann ich meinen Studiengang wechseln? Was muss ich dabei beachten?
Es gelten für die Fachrichtung Wasserwesen die gleichen Bestimmungen wie für den Rest der TU Dresden.
Falls Sie innerhalb Ihres Studienganges vom Diplom zum Bachelor (nicht umgekehrt!) wechseln möchten, können identische Module in der Regel einfach übertragen werden. Alle Module können gegebenenfalls auf Antrag durch gleichwertige Prüfungsleistungen ersetzt werden.
Kann ich meinen Studiengang wechseln, wenn ich eine Prüfung endgültig nicht bestanden habe?
Ein Studiengangswechsel ist ausgeschlossen, wenn Sie ein Fach endgültig nicht bestanden haben, welches auch in dem angestrebten Studiengang als Pflichtmodul zu absolvieren ist. Sie können nur noch Studiengänge wählen, die das endgültig nicht bestandene Fach nicht zwingend abfordern.
Darf ich im Urlaubssemester Prüfungen ablegen?
Beurlaubte Studenten können laut SächsHG während ihres Urlaubssemesters Studien- und Prüfungsleistungen erbringen.
Wie funktioniert die Anmeldung meiner Abschlußarbeit?
Die Aufgabenstellung der Abschlußarbeit wird durch den Betreuer an das Prüfungsamt geschickt. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Thema offiziell durch das Prüfungsamt ausgegeben (das heißt die fertige Aufgabenstellung muss dort abgeholt werden) und die Arbeit kann beginnen.