Dienstposten an den Betriebsstellen
Die Ausbildung erfolgt an 8 Betriebsstellen des Streckennetzes. Je nach Zielstellung können dazu bestimmte Posten und Aufgabenstellungen simuliert werden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die nachfolgenden Posten mit den dazugehörigen Aufgabenbereichen.
Fahrdienstleiter
Der Fahrdienstleiter (Fdl) ist für eine ihn zugeordnete Betriebsstelle verantwortlich. Alle anderen Beteiligten auf dieser Betriebsstelle handeln in seinem Verantwortungsbereich. Die Hauptaufgabe besteht in der sicheren, pünktlichen und wirtschaftlichen Durchführung von Zugfahrten.
Die Größe der Stellbereiche ist dabei von den jeweiligen Stellwerk abhängig. Bei mechanischen bzw. elektromechanischen steuert der Fdl in der Regel nur eine Betriebsstelle. In Relaisstellwerken und elektronischen Stellwerken ist es aufgrund der technisch unterstützten Fahrwegprüfung möglich mehrere Stellbereiche zu bedienen.
Weichenwärter
Stellwerks-Altanlagen erfordern zum Teil das Zusammenwirken von mehreren Betriebsstellen. Die Gründe dafür sind:
- Begrenzte Stellbereiche bei mechanischer Verbindung zu den Außenanlagen
- Begrenzte Fahrwegprüfbezirke bei visueller Fahrwegprüfung
Die zusätzlich neben dem Befehlsstellwerk des Fahrdienstleiters zu betreuenden Wärterstellwerke werden von den sog. Weichenwärter (WW) besetzt.
Zugmelder
Der Aufgabenbereich des Zugmelders beinhaltet das Abmelden von Zügen zur nächsten Zugmeldestelle (Zmst), sowie das Anbieten und Annehmen von Zugfahrten bei Nutzung eines Streckengleises im Zweirichtungsbetrieb. Bei nicht vorhandenen Streckenblock kommt zusätzlich die Rückmeldung der Züge hinzu. Die Handlungen geschehen in Absprache mit dem jeweils zuständigen Fahrdienstleiter und sind im Zugmeldebuch zu dokumentieren.
Rangierbegleiter
Der Rangierbegleiter unterstützt im Bahnbetrieb den Prozess des Rangierens. Dies umfasst im Wesentlichen die Vor- und Nachbereitung von Zugfahrten. Zu den Aufgaben gehören u.a. das Kuppeln und Entkuppeln von Fahrzeugen, die Bedienung von ortsgestellten Weichen sowie das sichern von abgestellten Fahrzeugen. Dies erfolgt in Absprache mit den jeweils zuständigen Fahrdienstleiter sowie den Beteiligten Triebfahrzeugführer (Tf).