Habilitation
Voraussetzungen und Verfahrensweise für Habilitationsverfahren regelt die Gemeinsame Habilitationsordnung der TUD vom 14. Februar 1996.
Achtung: Angepasst in Folge der mit dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) vom 10.12.2008 geänderten Rechtslage.
Nach § 41 Abs. 3 SächsHSFG wird mit der Habilitation gleichzeitig auch die Lehrbefugnis zuerkannt. Dementsprechend wird der § 1 und § 12 der Habilitationsordnung geändert.
Aufgrund der erfolgreichen Habilitation wird der Bewerberin / dem Bewerber der akademische Grad eines habilitierten Doktors der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" verliehen. Der Doktorgrad wird um den Zusatz „habil.“ ergänzt.
Für die Beantragung der Bezeichnung "Privatdozent" findet die Ordnung zur Verleihung der Bezeichnung "Privatdozent" vom 23.11.2014 Anwendung.