Zulassungsvoraussetzungen
Die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in sind in der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" unter § 6 geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Zulassung
Zur Promotion wird zugelassen, wer
- einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat; dabei sollen sowohl die Gesamtleistung der Abschlussprüfung als auch die Diplom-, Master- bzw. Magisterarbeit oder das Staatsexamen mindestens mit der Note „gut“ bewertet sein.
- die persönlichen Voraussetzungen zur Führung des Doktorgrades erfüllt;
- nicht bereits zweimal ein Promotionsverfahren erfolglos beendet hat bzw. wer sich nicht in einem anhängigen Promotionsverfahren befindet und
- gemäß § 8 einen Antrag auf Annahme als Doktorand:in mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.
Zulassung mit Bachelorgrad
Zum Promotionsverfahren wird weiterhin zugelassen, wer einen Bachelorgrad an einer Hochschule in einem einschlägigen Wissenschaftsgebiet mit der Gesamtnote „sehr gut“ erworben und die Eignungsfeststellung gemäß § 7 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List" bestanden hat
Zulassung mit ausländischem Studienabschluss
Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Examina und Studienabschlüsse entscheidet der Promotionsausschuss unter Berücksichtigung von Äquivalenzabkommen. Die Unterlagen werden nach Beantragung der Annahme als Doktorand/in zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt.
Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
Zusätzliche Studienleistungen
Die Annahme als Doktorand kann der Promotionsausschuss mit der Erteilung von Auflagen, etwa ergänzender Studienleistungen oder zusätzlicher Prüfungen verbinden.
Dabei gelten insbesondere folgende Maßgaben (§ 8 Abs. 5):
Inhaber eines promotionsfremden ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses müssen zusätzliche Prüfungsleistungen aus dem jeweiligen Wissenschaftsgebiet des angestrebten Doktorgrades im Umfang von 15 Leistungspunkten zu erbringen. Die Modulprüfungen müssen mindestens mit der Note „gut“ erbracht sein.
Es gilt:
- wenn der akademische Grad des Dr.-Ing. angestrebt wird:
müssen die Modulprüfungen aus den ingenieurwissenschaftlichen Modulen des Hauptstudiums der Diplom-Studiengänge der fakultät oder aus Modulen der Master-Studiengänge der Fakultät stammen - wenn der akademische Grad des Dr. rer. pol. angestrebt wird:
müssen die Modulprüfungen aus den wirtschaftswissenschaftlichen Modulen des Master-Studienganges Transportation Economics stammen - die Absolvierung dieser Prüfungsleistungen erfolgt nach den jeweils in den Studiengängen geltenden Studiendokumenten in der aktuellen Fassung
- in Ausnahmefällen können die Zusatzleistungen auch an einer anderen Fakultät der Technischen Universität Dresden oder an einer anderen Hochschule erbracht werden. Darüber entscheidet der Promotionsausschuss.
Die Zulassungsentscheidung ergeht im Rahmen der Entscheidung über die Annahme als Doktorand/in gemäß § 8 der Promotionsordnung der Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List".