Veröffentlichung
Der bzw. die Doktorand:in ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von einem Jahr die angenommene und genehmigte Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und unentgeltliche Übergabe der an die Sächsische Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) zugänglich zu machen.
Die SLUB entnimmt davon die zu deponierende Anzahl von Pflichtexemplaren und stellt die weiteren Exemplare der Professur zur Verfügung, dem der Betreuer angehört.
Die Promotionsordnung sieht dafür folgende Möglichkeiten vor (§ 13 der Promotions-ordnung):
- Übergabe von sechs Exemplaren einer von einem gewerblichen Verleger angefertigten und vertriebenen Fassung, wenn die Auflagenhöhe mindestens 150 Exemplare beträgt und zumindest auf der zweiten Umschlagseite die Übereinstimmung mit der Dissertation bezüglich Titel, Ort und Zeit der Promotion ausgewiesen ist, oder
- Übergabe von 5 Exemplaren, die zur Archivierung auf holz- und säurefreiem Papier dauerhaft haltbar gebunden sind und Ablieferung einer elektronischen Version, deren Datenformat und Datenträger mit der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) abzustimmen sind.
Ansprechpartner der SLUB und weitere Informationen unter SLUB.