Übertritt
Seit dem Wintersemester 2022/2023 existieren neue Studiendokumente (Prüfungsordnung und Studienordnung inkl. Studienablaufplan und Modulbeschreibungen) im Verkehrsingenieurwesen. Studierende mit Immatrikulation zum WiSe 2022/2023 wurden direkt in die neuen Ordnungen immatrikuliert. Alle anderen Studierenden können oder müssen in die neuen Ordnung übertreten und ihr Studium nach der neuen Ordnung abschließen. Auf dieser Seite werden alle wichtigen Details beschrieben.
Bitte beachten Sie: Die seit 2022 gültige Prüfungsordnung sieht vor, dass alle Modulnoten in die Gesamtnote eingehen. Damit wie bisher nur die Modulnoten des Hauptstudiums in die Gesamtnote eingehen, muss erneut übergetreten werden. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Am 27.06.2023 fand eine Informationsveranstaltung zum Übertritt in die neue Studienordnung statt.
Table of contents
Warum gibt es Änderungen?
Der Studiengang ist seit 2013 fast unverändert und wird nun mit dem neuen Studienablauf inhaltlich und strukturell weiterentwickelt.
Die Lehrinhalte werden aktueller und der Bezug zu Forschung und Tagesgeschehen wird größer. Damit ist das Verkehrsingenieurwesen mit dem Update zukunftsfähiger und die Absolventinnen und Absolventen erlernen noch mehr Kompetenzen, die sie im Berufsleben brauchen.
Gleichzeitig wird die Struktur angepasst: es können mehr Module gewählt werden, die Module sind ähnlich groß und die Prüfungslast wird reduziert und gleichmäßiger auf die Semester aufgeteilt. Damit ist das Studium leichter organisierbar, die Regelstudienzeit besser eingehalten werden und ein Auslandssemester ist einfacher möglich.
Was ändert sich konkret?
Es ändert sich der Großteil der Module inkl. ihren Lehrveranstaltungen und Prüfungsleistungen, der Studienablaufplan und die Studien- und Prüfungsordnung.
Folgende Änderungen gibt es grundsätzlich:
- Die Lehrveranstaltungen vieler Module werden aktualisiert und so verschoben, dass die Module einsemestrig studierbar sind. Ab WiSe 2023/2024 werden die meisten Lehrveranstaltungen nach neuem Studienablaufplan angeboten.
- Der Anteil an Wahlpflichtmodulen wächst, der Anteil pflichtmäßig zu belegender Module sinkt. Damit können mehr Module nach eigener Wahl belegt werden.
- Die Prüfungsleistungen werden aktualisiert. Die neue Prüfungsform Portfolio erlaubt es, kleine Übungsaufgaben, Projekte und Tests semesterbegleitend zu sammeln. Nach wie vor sind Klausurarbeiten die am häufigsten zu absolvierende Prüfungsform, allerdings werden zunehmend alternative Prüfungsformen wie Projektarbeiten oder Portfolios genutzt.
- Die Diplomarbeit wird von 5 Monaten auf 19 Wochen verkürzt. Somit reduziert sich der Arbeitsaufwand am Ende des Studiums.
- Das Berufspraktikum wird nicht mehr bewertet. Damit reicht es künftig aus, ein Formular inkl. einem Kurzbericht für das Berufspraktikum anzufertigen.
Folgende Änderungen gibt es in den Studienrichtungen im Hauptstudium:
- Bahnsysteme: Die Schwerpunkte entfallen. Dafür ist der Wahlpflichtbereich deutlich größer als bisher. Somit kann man selbst entscheiden, ob man einen Bereich schwerpunktmäßig vertieft oder Module aus verschiedenen Richtungen belegt.
- Elektrische Verkehrssysteme: Besonders große Module werden aufgeteilt. Thematisch werden Simulationssysteme und Messtechnik deutlich mehr gelehrt als bisher.
- Verkehrsplanung und -technik: Besonders große Module werden aufgeteilt oder reduziert. Die Module zur den Themenfeldern Verkehrsnachfragemodellierung, Verkehrsplanung sowie Verkehrstechnik werden inhaltlich deutlich aktualisiert.
- Verkehrssystemtechnik und Logistik: Besonders große Module werden aufgeteilt. Viele Module werden strukturell geändert und inhaltlich aktualisiert.
- Verkehrstelematik: Die Module zur Verkehrsprozessautomatisierung werden deutlich aktualisiert. Fast alle Module werden strukturell geändert und inhaltlich aufgewertet. Ein neues Pflichtmodul zu ingenieurwissenschaftlichem Arbeiten legt noch mehr Voraussetzungen für Studien- und Diplomarbeit und die Berufspraxis.
Viele strukturelle Änderungen sind zu erkennen, indem man die bisher gültigen Studienablaufpläne und die künftig geltenden Studienablaufpläne miteinander vergleicht.
Wer muss wann übertreten?
Grundsätzlich gilt:
- Ein Übertritt in die neue Ordnungen ist ab WiSe 2023/2024 stets zu Semesterbeginn möglich: 01.10.2023, 01.04.2024, 01.10.2024 oder 01.04.2025.
- Ab 01.10.2025 gelten für alle Studierende die neuen Ordnungen.
- Die Lehrveranstaltungen werden schrittweise umgestellt. Ab WiSe 2023/2024 werden 1. Semester bis 6. Semester nach neuer Ordnung angeboten. Die Lehrveranstaltungen in 7. Semester und 8. Semester verbleiben noch nach alter Ordnung und werden erst ab WiSe 2024/2025 umgestellt.
- Durch den Übertritt kann es eine Reihe an Vorzügen geben. Um Nachteile zu minimieren, empfehlen wir eine individuelle Prüfung.
Ob man übertreten kann, sollte oder muss, hängt von der Immatrikulation und dem tatsächlichen Studienfortschritt ab. Wir empfehlen folgendes:
- Studierenden, die ihr Studium bis zum 30.09.2025 sicher abschließen, empfehlen wir den Verbleib in der alten Ordnung. Ein Übertritt ist nicht notwendig.
- Studierenden, die am 30.09.2025 nur noch die Diplomarbeit absolvieren müssen und diese bereits angemeldet haben, empfehlen wir den Verbleib in der alten Ordnung. Ein Übertritt ist nicht notwendig.
- Studierende, die zum WiSe 2022/2023 immatrikuliert wurden, sind bereits in der neuen Ordnung und müssen nichts weiter tun.
- Alle anderen Studierenden müssen früher oder später übertreten:
- Wer zum WiSe 2021/2022 immatrikuliert wurde und (fast) alle Leistungen der Semester 1-4 absolviert hat, empfehlen wir, zum 01.10.2023 überzutreten.2 Die Lehrveranstaltungen ab dem 5. Semester werden in der neuen, aktualisierten Form angeboten und der Wechsel von Grundstsudium zum Hauptstudium ist für den Übertritt sehr geeignet.
- Wer zum WiSe 2021/2022 immatrikuliert wurde und noch etliche Leistungen der Semester 1-4 nachholen muss, empfehlen wir zu prüfen, ob ein Übertritt zum 01.10.2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt besser ist. Einerseits werden die Lehrveranstaltungen nur noch nach neuer Ordnung angeboten, andererseits kann von Vorzügen beim Übertritt Gebrauch gemacht werden.
- Wer zum WiSe 2020/2021 immatrikuliert wurde, im Studienablauf aber zurückgefallen ist und hauptsächlich Lehrveranstaltungen des 5. Semesters belegen muss, sollte zum 01.10.2023 übertreten. Die Lehrveranstaltungen des 5. Semesters werden nach neuer Ordnung angeboten. Bereits begonnene Module des 6. Semesters können u. U. im 7. Semester mit der neuen Prüfungsleistung abgeschlossen werden.
- Wer zum WiSe 2020/2021 immatrikuliert wurde, planmäßig das 7. Semester besuchen wird, aber nicht bis zum 30.09.2025 die Diplomarbeit anmelden möchte, muss individuell prüfen, wann ein Übertritt zweckmäßig ist. Je nach Studienrichtung kann es zweckmäßig sein, direkt am 01.10.2023 oder zu einem späteren Zeitpunkt überzutreten.
2) Wer noch offene Leistungen in den Semestern 1-4 hat, kann prüfen, ob ein späterer Übertritt Vorteile bringt.
Wie funktioniert der Übertritt?
Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Basis der Äquivalenztabelle übernommen werden. Es gelten dabei folgende Regeln:
- Nach dem Übertritt sind die neuen Module zu absolvieren und abzuschließen.
- Die Äquivalenztabelle legt fest, welches Alt-Modul für welches Neu-Modul angerechnet werden kann. In der Regel ist einem Alt-Modul ein Neu-Modul zugeordnet. Vereinzelt können durch ein Alt-Modul mehrere Neu-Modul angerechnet werden. Selten werden mehrere Alt-Module zu einem Neu-Modul angerechnet.
- Die Äquivalenztabelle legt auch fest, welche bestandenen Prüfungsleistungen, deren Modul noch nicht bestanden ist, in die neue Studienordnung übernommen werden können.
- Solange eine Prüfungsleistung nicht endgültig bestanden ist, verfallen Fehlversuche beim Übertritt in die neue Ordnung. Anschließend müssen die neuen Prüfungsleistungen absolviert werden, beginnend beim Erstversuch – nach Übertritt also wieder mit drei Versuchen.
- Beim Übertritt bis einschließlich 01.04.2025 kann einzeln entschieden werden, welche bestandenen Module und bestandenen Prüfungsleistungen angerechnet werden sollen. Wird sich gegen die Anrechnung eines Moduls/einer Prüfungsleistung entschieden, muss diese beginnend beim Erstversuch neu abgelegt werden. Damit besteht die Chance, Noten zu verbessern, aber auch das Risiko, sich zu verschlechtern.
- In einigen Studienrichtungen kommen vereinzelt neue Pflichtmodule hinzu. Diese müssen belegt werden, bevor das Studium abgeschlossen werden kann. Wer zu Beginn des Hauptstudiums übertritt, belegt diese Module einfach im Rahmen des Studienablaufplanes. Wer zu Ende des Studiums übertritt, muss diese Module nachholen. Konkret handelt es sich um:
- Studienrichtung Bahnsysteme (BAS): Modul Bahnsicherungs- und -leittechnik. Das Modul ist in einigen Schwerpunkten kein Pflichtmodul und müsste bei einem Übertritt belegt werden.
- Studienrichtung Elektrische Verkehrssysteme (EVS): Messtechnik. Das Modul ist neu, aber es kann das Pflichtmodul Theorie und Technik der Informationssysteme angerechnet werden.
- Studienrichtung Elektrische Verkehrssysteme (EVS): Simulationssysteme. Das Modul ist bisher nur Wahlpflichtmodul und muss nach Übertritt belegt werden oder bereits belegt worden sein.
- Studienrichtung Verkehrstelematik (TEL): Grundlagen selbstständigen ingenieurwissenschaftlichen Arbeitens im Fachgebiet Verkehrstelematik.
- Bisher erbrachte Zusatzleistungen, die über das Angebot des Studiengangs Verkehrsingenieurwesen hinausgehen, können auch nach dem Übertritt wieder als Zusatzleistungen beantragt werden.
Was muss ich tun?
Für einen Übertritt bis einschließlich 01.04.2025 ist aktiv ein Antrag beim Prüfungsamt zu stellen. Damit beantragt man den Übertritt an sich und kann entscheiden, welche bisherigen Leistungen in der neuen Studienordnung angerechnet werden sollen.
Bitte füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es per Hand und reichen es mit dem Ausdruck der Notenübersicht aus HISQIS im Prüfungsamt ein.
Wichtige Dokumente
- Foliensatz der Info-Veranstaltung vom 27.06.2023
... fasst Hintergründe und Details zum Übertritt zusammen. - Äquivalenztabelle
... listet auf, welche Alt-Module für Neu-Module angerechnet werden können. - Berechnungstabelle*
... stellt dar, welche Module belegt sind und kann dabei helfen zu überblicken, welche Module noch belegt werden müssen.* - Antrag auf Übertritt
... ist beim Prüfungsamt abzugeben, um den Übertritt einzuleiten.
*) Für die Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Im Zweifel gelten die Angaben der Äquivalenztabelle.
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag für einen Übertritt muss bis zum 27.09. vor dem Wintersemester oder bis zum 27.03. vor dem Sommersemester beim Prüfungsamt abgegeben/eingeworfen werden, um Berücksichtigung zu finden. Später eintreffende Anträge können i. d. R. erst für das danach folgende Semester berücksichtigt werden.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
- Antrag auf Übertritt ausfüllen, ausdrucken und per Hand unterschreiben.
(Eine digitale Unterschrift ist auf diesem Antrag nicht gültig.) - Fügen Sie einen Ausdruck der Notenübersicht aus HISQIS hinzu.
- Lassen Sie Antrag auf Übertritt und Ausdruck der Notenübersicht dem Prüfungsamt zukommen:
- per Einwurf in den Briefkasten des Prüfungsamts oder
- per Postversand an das Prüfungsamt oder
- per persönliche Abgabe im Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis zum 27.09. vor dem Wintersemester oder bis zum 27.03. vor dem Sommersemester beim Prüfungsamt eingehen muss.
In den kommenden Semestern sind die Prüfer:innen verstärkt dazu angehalten, die Prüfungsergebnisse rechtzeitig vor den Übertrittsfristen bekannt zu geben.
Sollten dennoch Prüfungen zum Übertritt noch nicht bekannt gegeben sein, werden diese nach ihrer Bekanntgabe nachträglich in den neuen Studiengang übernommen.
NEU: Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Übertritt oder die Übernahme von Leistungen an Bedingungen zu knüpfen. Somit ist auch dann eine eindeutige Entscheidung zum Übertritt und zur Übernahme von Leistungen zu treffen, wenn Prüfungsergebnisse noch nicht vorliegen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig die Prüfenden an, um eine rasche Korrektur zu erbitten.
Nein. Die Sprachprüfungen werden zunächst im TUDIAS vermerkt, bis ein Sprachzertifikat ausgestellt werden kann. Dieses Sprachzertifikat wird anschließend vom Prüfungsamt für das Modul VW-VI-1117 angerechnet.
Somit ist es möglich, vor dem Übertritt den ersten Teil des Moduls VW-VI-201 abzulegen und nach dem Übertritt den zweiten Teil aus VW-VI-1117.
In der Studienrichtung Elektrische Verkehrssysteme (EVS) ist das alte Pflichtmodul VW-VI-710 "Theorie und Technik der Informationssysteme" zwei neuen Modulen zugeordnet: dem neuen Pflichtmodul VW-VI-1409 "Messtechnik" und dem neuen Wahlpflichtmodul VW-VI-1710 "Theorie und Technik der Informationssysteme".
Standardmäßig bekommen Studierende dafür das Pflichtmodul VW-VI-1409 "Messtechnik" angerechnet, können aber das Wahlpflichtmodul VW-VI-1710 "Theorie und Technik der Informationssysteme" kein zweites Mal anrechnen lassen oder belegen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Übertritt das Wahlpflichtmodul VW-VI-1710 "Theorie und Technik der Informationssysteme" angerechnet zu bekommen. Dann muss das neue Pflichtmodul VW-VI-1409 "Messtechnik" noch belegt werden. Um diese Anrechnung geltend zu machen, ist auf dem Antrag in der Tabelle entsprechend zu notieren, dass VW-VI-1710 angerechnet werden soll, z. B.:
»Für VW-VI-710 bitte VW-VI-1710 anrechnen«
Wer gerade die Studienarbeit schreibt, kann trotzdem übertreten. Es ist zu beachten, dass nach dem Übertritt die Prüfungsleistung der Studienarbeit erneut angemeldet werden muss. Zeitraum und Abgabetermin der Studienarbeit bleiben davon unberührt.
Das Vordiplom erhalten alle, die das Grundstudium erfolgreich absolviert haben. Nach dem Übertritt ist das der Fall, wenn man die entsprechenden Module einschließlich VW-VI-1117 "Einführung in die Berufs- und Wissenschaftssprache" absolviert hat.
Wer bereits ein Vordiplom im alten Studiengang erhielt und nach dem Übertritt ein VW-VI-1117 erfolgreich abschließt, erhält ein neues Vordiplom nur auf Anfrage im Prüfungsamt und unter Abgabe des alten Vordiploms.
Wer alle Voraussetzungen für das Vordiplom kurz vor dem Übertritt erfüllt, aber nach dem Übertritt VW-VI-1117 noch abschließen muss, erhält das Vordiplom standardmäßig erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls. Wer dennoch das alte Vordiplom ausgestellt bekommen möchte, meldet sich bitte im Prüfungsamt.
Nicht unbedingt.
Wurde für TM 1 eine 3,0 oder besser erzielt, gilt das Modul VW-VI-105 "Technische Mechanik" als bestanden, wenn entweder in TM 2 ein Prüfungsversuch unternommen wurde oder aber ein Antrag auf Verzicht einer Prüfungsleistung beim Prüfungsamt eingereicht wurde. Damit wird auf die Prüfungsleistung TM 2 verzichtet und akzeptiziert, dass die Prüfungsleistung mit 5,0 (nicht bestanden) bewertet wird. Der Antrag ist im Original mit eigenhändiger Unterschrift im Prüfungsamt einzureichen. Das Modul gilt anschließend als bestanden (4,0) und im neuen Studiengang gelten beide neuen TM-Module als bestanden.
Das gleiche gilt für den umgekehrten Fall (TM 2 bestanden, TM 1 noch nicht abgelegt).
Wer (noch) nicht übertritt, aber Module früherer Semester nachholen muss, muss beachten, dass Module der Semester 1-6 und ab WiSe 2024/2025 alle Module nach der neuen Ordnung angeboten werden.* Die Lehrveranstaltungen werden nach neuer Studienordnung angeboten, die alten Prüfungen finden noch statt und müssen durch Sie belegt werden.
*Die Module von Studienarbeit, Praktikum und AQUA werden bis 30.09.2025 angeboten.
Bitte gehen Sie zu Semesterbeginn auf die Lehrkraft zu und klären Sie individuell ab, welche Inhaltsschwerpunkte für Ihre alte Prüfung gelten. Oftmals ist es möglich, die angebotenen Lehrveranstaltungen des neuen Moduls zu belegen und trotzdem die alte Prüfung abzulegen.
Wer zum 01.10.2023 oder 01.04.2024 übertritt und anschließend Module des 7. oder 8. Semesters belegen möchte, muss beachten, dass diese Module noch nach der alten Ordnung angeboten werden. Die Lehrveranstaltungen werden noch nach altem Modul angeboten, Sie müssen aber bereits die Prüfung des neuen Moduls ablegen. Erst ab WiSe 2024/2025 werden auch diese Module nach neuer Studienordnung angeboten.
- In einigen Fällen entspricht das neue Modul dem alten Modul. Dann ist nichts weiter zu tun.
- In einigen Fällen liegt das alte Modul in einem anderen Semester als das neue Modul. Bitte nutzen Sie dann das jeweils andere Semester für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfung.
- In einigen Fällen verändern sich Inhalte und Prüfungsform. Bitte gehen Sie auf die Lehrkraft zu und klären Sie ab, welche Inhaltsschwerpunkte für Ihre Prüfung gelten. Oftmals ist es möglich, die angebotenen Lehrveranstaltungen des alten Moduls zu belgen und die neue Prüfung mitzuschreiben.
Neu: Hinweise zur Notenbildung und zum zusätzlichen Übertritt ab 01.10.2025
Wohin kann ich mich wenden?
Frau Katrin Lindner und Herr Konstantin Thieme beraten zum Thema Übertritt. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld einen Termin per E-Mail und bringen Sie Ihre Leistungsübersicht (HISQIS-Auszug) mit.
Mrs Katrin Lindner, Examination office
Send encrypted email via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Visiting address:
Hülße-Bau, Nordflügel, 1. Etage, Raum N109 Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Postal address:
TUD Dresden University of Technology Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List", Prüfungsamt
01062 Dresden
Office hours:
- Tuesday:
- 09:00 - 11:00
- 13:00 - 17:30
- Thursday:
- 09:00 - 11:00
- 13:00 - 15:00
During the semester break on Tuesday morning and Thursday afternoon the office is closed! Recent changes see at News on the Examination Office website
Programm-Manager
NameDipl.-Ing. Konstantin Thieme
Send encrypted email via the SecureMail portal (for TUD external users only).
Dean's Office "Friedrich List" Faculty of Transport and Traffic Sciences
Dean's Office "Friedrich List" Faculty of Transport and Traffic Sciences
Postal address:
TUD Dresden University of Technology "Friedrich List" Faculty of Transport and Traffic Sciences
01062 Dresden
Parcel address:
TUD Dresden University of Technology "Friedrich List" Faculty of Transport and Traffic Sciences Helmholtzstraße 10
01069 Dresden
Visiting address:
Gerhart-Potthoff-Bau, 155 Hettnerstr. 3
01069 Dresden